AKW Biblis
(Foto: Andrea Vetters-Anders)
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 4. Juni 2026 entschieden, dass das Verfahren zur Freigabe und Verteilung von radioaktivem Atommüll aus dem Abriss des Atomkraftwerks Biblis rechtlich nicht zu beanstanden ist. Es bleibt somit legal, dass radioaktiver Abfall „als nicht radioaktive Stoffe“ in die Umwelt und Produkte gelangen kann und mögliche gesundheitliche Risiken hingenommen werden müssen.
Dr. Werner Neumann, der Atomexperte des BUND Hessen, der die Klage des BUND Hessen gegen dieses Verfahren seit dem Jahr 2017 betreut, sagt: „AKW-Bauschutt und -Müll strahlen juristisch nicht – physikalisch hingegen schon.“
Der BUND Hessen hatte mit der Klage erreichen wollen, dass bereits in der Abrissgenehmigung des AKW Biblis Block A festgelegt werden sollte, wohin der Abrissmüll kommt und beurteilt werden muss, ob von diesem Gesundheitsgefahren ausgehen. Die bessere Lösung ist für den BUND Hessen, wenn dazu spezielle, hochsichere Deponien angelegt werden würden.
Der 10. Senat des Bundesverwaltungsgerichts berief sich aber darauf, dass das Verfahren der Freigabe durch das Atomgesetz, das Strahlenschutzgesetz und auch durch die Internationale Atomenergieagentur und EURATOM rechtlich festgelegt worden sei. Ob der strahlende Abrissmüll als ungefährlich zu deklarieren sei, bleibe dem nachfolgenden hochkomplexen, mathematischen Verfahren des 10 Mikro-Sievert-Modells vorbehalten. Es besagt, dass Materialien aus dem Rückbau von Atomkraftwerken nur dann freigegeben werden dürfen, wenn die zusätzliche Strahlenbelastung pro Person und Jahr unter 10 Mikrosievert liegt. Dieses zwanzig Jahre alte Modell, das der BUND Hessen vielfach kritisiert hatte, wurde mehrfach und erst vor Kurzem durch die Strahlenschutzkommission neu definiert. Unklar ist dabei, ob die Modellannahmen in der Realität auch vorliegen. Zahlreiche Deponien hatten die Annahme von AKW Müll verweigert. Der Betreiber der Deponie Büttelborn musste sogar gerichtlich zur Ablagerung des AKW Mülls gezwungen werden.
RWE Energy und die Strahlenschutzabteilung des Hessischen Landwirtschaftsministeriums erklärten in Leipzig, dass sie nicht sagen könnten, wie viel radioaktive Materialien in den nächsten 20 Jahren in welchen Deponien, Metallschmelzen oder Müllverbrennungsanlagen landen sollten.
Dr. Werner Neumann: „RWE und das Land Hessen haben juristische Sicherheit, doch für die Bevölkerung bleibt große Unsicherheit.“ Denn die Radioaktivität kann in Baumaterialien, Heizkörpern, Autos oder auch im Grundwasser oder Lebensmitteln wieder auftauchen. Betroffen sind z. B. besonders die Fahrer*innen der LKWs, die nichtsahnend den „als nicht radioaktiv“ deklarierten Atommüll transportieren und spätere Erkrankungen nicht darauf zurückführen können.
Für den BUND Hessen ist daher klar: Die jährliche Freigabe von Hunderten Tonnen Material muss in jedem Einzelfall genau begründet werden. Der BUND Hessen erwartet daher vom Land Hessen volle Transparenz über den Verbleib der radioaktiven Stoffe, die als nicht strahlend freigegeben wurden und noch werden. „Wir werden uns weiterhin intensiv für den Schutz vor schädlicher Strahlung und für das Grundrecht auf Gesundheit einsetzen“, sagt Dr. Werner Neumann in seinem Schlusswort bei der Verhandlung in Leipzig.
- Pressekontakt: Dr. Werner Neumann, Atomexperte des BUND Hessen, Tel. 0172 6673815