Atomkraftwerk Biblis.
(Foto: Niko Martin)
Der hessische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Hessen) zieht am 4. Juni gegen den Rückbau des AKW Biblis vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Im Zentrum steht die Frage, wie es um das Recht auf körperliche Unversehrtheit steht, wenn radioaktiv belastetes Material freigegeben und somit in die Umwelt verteilt wird.
Werner Neumann, Atomexperte des BUND Hessen und Verfahrensführer: „Die aktuelle Genehmigung sieht vor, dass Zehntausende Tonnen radioaktiv belasteter Materialien aus dem Abriss des AKW Biblis in die Umgebung freigesetzt werden. Das bedeutet, dass sie in Deponien landen, im Metallrecycling verwendet werden oder im Straßenbau eingesetzt werden. So kann die Radioaktivität auch über verschiedene Wege ins Grundwasser und in Lebensmittel gelangen. Über kurz oder lang können viele Menschen der radioaktiven Strahlung ausgesetzt sein – ohne ihr Wissen und damit auch ohne Schutz, da nicht bekannt ist, wohin die Materialien aus dem AKW verteilt werden. Fachlich wird dieser Prozess verharmlosend als ‚Freigabe‘ bezeichnet.“
Der BUND Hessen kritisiert vor allem auch, dass pro Block des Atomkraftwerks etwa 10 hoch 16 (10 Millionen Milliarden) Becquerel Radioaktivität freigegeben und verteilt werden. Dies entspricht der Menge an Radioaktivität, die vor 40 Jahren bei der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl dauerhaft in Deutschland abgelagert wurde. Während es damals umfangreiche Schutzmaßnahmen gab, wird die Bevölkerung heute jedoch schutzlos der Radioaktivität aus dem AKW Biblis in ähnlicher Größenordnung ausgesetzt, mahnt der BUND Hessen.
Dabei ist im Strahlenschutzgesetz vorgeschrieben, dass jede unnötige Exposition von Mensch und Umwelt zu vermeiden und so gering wie möglich zu halten ist. Genau hier sieht der BUND Hessen das Problem. „Wenn beim Abriss des Atomkraftwerks radioaktive Stoffe in konzentrierter Form anfallen, verbieten die Grundsätze des Strahlenschutzes, diese in die Umwelt und Produkte zu verteilen. Denn bereits die geringste Dosis von Radioaktivität kann Erkrankungen oder den Tod hervorrufen. Die internationale Konvention besagt, dass es keine ungefährliche Schwelle der Strahlenbelastung gibt“, erklärt Werner Neumann.
Der Verfahrensführer ist zuversichtlich, was den Erfolg der Revision betrifft, denn es gibt sichere Alternativen, um die Radioaktivität nicht in der Gegend zu verteilen. Beispielsweise könnte man geeignete, abgedichtete Deponien oder Lagerhäuser auf dem Gelände des AKWs bauen. „Bundes- und Landesregierung haben es jedoch versäumt, dies sicherzustellen und den Betreibern der Atomkraftwerke vorzuschreiben, ihren strahlenden Müll nicht heimlich in der Umwelt zu verteilen“, sagt der Atomexperte.
Hintergrund:
Im März 2017 erteilte das Hessische Umweltministerium die Genehmigung zum Abriss der Blöcke A und B des Atomkraftwerks Biblis. Zwar begrüßte der BUND Hessen diesen Schritt, erhob jedoch im Juli 2017 Klage gegen die Genehmigung. Seiner Ansicht nach erfolgt der Abriss ohne ausreichende Transparenz und es ist nicht sichergestellt, dass der höchstmögliche Schutz der Bevölkerung vor zusätzlicher radioaktiver Belastung gewährleistet wird. In der Klage wies der BUND auf zahlreiche Fehler in dem Modell hin, das eine jährliche Belastung von 10 Mikrosievert pro Person zulässt. Im November 2024 wies der Hessische Verwaltungsgerichtshof die Klage ab, ließ jedoch eine Revision zur Frage zu, ob es rechtlich zulässig ist, derartige Mengen an Radioaktivität freizusetzen. Kernpunkt ist dabei, ob dies mit dem Grundrechtsschutz auf Gesundheit überhaupt zu vereinbaren ist. Nach Auffassung des BUND Hessen ist die vermeidbare Verteilung von Radioaktivität mit dauerhaften schädlichen Folgen für Mensch und Umwelt verfassungswidrig.
- Pressekontakt: Dr. Werner Neumann, Atomexperte des BUND Hessen und Verfahrensführer, Tel. 0172 6673815 (auch am 4. Juni nach 12 Uhr)
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