Kläranlage.
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Ohne die 4. Reinigungsstufe in Kläranlagen wird Hessen den guten ökologischen Zustand von Flüssen nicht erreichen. Mit der Förderung der kommunalen Kläranlagen Weiterstadt im Februar 2025 und Langen im März 2025 hat die Hessische Landesregierung einen wichtigen Schritt für gesunde Flüsse gemacht, aber dieser alleine reicht nicht aus, um das von der EU gesetzte Ziel bis 2027 zu erreichen. Der hessische Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Hessen) stellt anlässlich des Weltwassertages am 22. März sein Hintergrundpapier »Vierte Reinigungsstufen bei den Kläranlagen in Hessen zur Wiederherstellung des guten Gewässerzustandes erforderlich!« vor.
Jörg Nitsch, Vorsitzender des BUND Hessen: „Wenn Hessen in dem Tempo der letzten Jahre weitermacht, wird der gute ökologische Zustand von Flüssen und Bächen bis 2027 keinesfalls wiederhergestellt sein. Die Landesregierung verschleppt seit Jahren ihre Verpflichtungen. Wenn es so weitergeht, steuern wir direkt auf ein EU-Vertragsverletzungsverfahren zu. Das kann unmöglich das Ziel der schwarz-roten Landesregierung sein. Hessen muss schnellstens Maßnahmen ergreifen, um den guten ökologischen Zustand in Flüssen und Bächen bis 2027 zu erreichen. Die 4. Reinigungsstufe in Kläranlagen ist hier das Mittel der Wahl.“
Hans-Joachim Grommelt, Autor des Hintergrundpapiers: „Die Fakten liegen Schwarz auf Weiß vor. Wo immer die 4. Reinigungsstufe in Kläranlagen eingeführt wurde, hat sich die Wasserqualität deutlich verbessert. Es gibt keine Argumente gegen die Erweiterung aller kommunalen Kläranlagen in Hessen mit der 4. Reinigungsstufe. Die Wasserrahmenrichtlinie gibt die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen bis 2027 vor, deshalb ist jetzt schnellstmögliches Handeln zwingend geboten.“
Hintergrund
Die europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) setzt die Verbesserung der Gewässerqualität in den europäischen Mitgliedsstaaten fest. Bis 2027 müssen alle Flüsse und Bäche in der EU den guten ökologischen Zustand erreicht haben. In Hessen ist die Landesregierung für die Umsetzung zuständig, den Gewässerzustand zu verbessern. Im Jahr 2021 wiesen in Hessen nur rund 11 % der Flüsse und Bäche einen guten oder sehr guten ökologischen Zustand auf. Das bedeutet, dass der ökologische Zustand von 89 % der Fließgewässerkörper bis 2027 verbessert werden muss. Da Flüsse und Bäche besonders durch Abwasser aus Kläranlagen belastet werden, ist die 4. Reinigungsstufe die beste Maßnahme, um die Konzentration von Mikroschadstoffen in Fließgewässern zu reduzieren. Bislang gibt es in Hessen nur zwei Kläranlagen mit der 4. Reinigungsstufe – eine kommunale Kläranlage in Mörfelden-Walldorf und eine industrielle Kläranlage auf dem Darmstädter Werksgelände des Pharmaherstellers Merck. Die 4. Reinigungsstufe in der Kläranlage in Bickenbach befindet sich derzeit im Bau. Zwei weitere kommunale Kläranlagen erhielten im Februar und März 2025 eine Förderung von der Landesregierung zur Erweiterung der Kläranlagen mit der 4. Reinigungsstufe.
Weitere Informationen
- Hintergrundpapier »Vierte Reinigungsstufen bei den Kläranlagen in Hessen zur Wiederherstellung des guten Gewässerzustandes erforderlich!«
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