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Amazon-Logistikhalle in Echzell: BUND erzielt vorläufigen Baustopp

24. November 2020 | Naturschutz, Flächenschutz

Der Antrag auf Baustopp für die Amazon-Logistikhalle in Echzell (Wetteraukreis) wurde vom Verwaltungsgericht Gießen genehmigt.

Pfeiler für die Amazon-Logistikhalle in Echzell. (Foto: Werner Neumann) Baugrundstück der Logistikhalle von Amazon in Echzell (Wetteraukreis). (Foto: Werner Neumann)  (Foto: Werner Neumann)

Frankfurt am Main, Pressemitteilung vom 24. November 2020

Der Antrag des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland in Hessen (BUND Hessen) auf Baustopp für die Logistikhalle für Amazon in Echzell (Wetterau) wurde noch am Tag der Einreichung, dem 19. November 2020 vom Verwaltungsgericht Gießen positiv beschieden.

Das Gericht stellte fest, dass der Antrag des BUND „nicht offensichtlich unbegründet erscheine und es zu besorgen sei, dass auf der Baustelle vollendete Tatsachen geschaffen würden“. Das Verwaltungsgericht Gießen hält daher zunächst eine umfassende Prüfung der Behördenakten erforderlich. Bis zu einer weiteren Entscheidung über den Widerspruch des BUND gegen die Baugenehmigung gilt daher ein Baustopp.

Wenn der Investor darauf hinweist, die 8.500 Quadratmeter große und 14 Meter hohe Halle stünde außerhalb des Vogelschutzgebietes und des FFH-Gebietes, mag das richtig sein. „Entscheidend ist hingegen, ob und inwieweit eine solch große Halle allein durch Nähe und Größe nachteilige Auswirkungen von außen auf die Vogelwelt in den Schutzgebieten hat. Eine solche hohe Halle hat Kulissenwirkungen für die Vogelwelt. Daher können vor ihr aus erhebliche Störungen auf die geschützte Vogelwelt im benachbarten Gebiet ausgehen“, stellte BUND Landesvorstandsmitglied Dr. Werner Neumann fest. Trotz einer ausführlichen Ausarbeitung der Hessischen Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz (HGON) sowie Hinweisen des BUND seien diese Fragen nicht ausreichend in der Baugenehmigung des Wetteraukreises geprüft worden. 

Das Verwaltungsgericht hat nun Zweifel geäußert, ob die Baugenehmigung rechtmäßig sei, da Anhaltspunkte vorliegen, dass eine umfassende Prüfung artenschutzrechtliche Belange nicht erfolgt sei. 

 

Weitere Informationen:

 

Pressestelle BUND Hessen

Lynn Sophie Anders
069 677376 43
presse(at)bund-hessen.de
www.bund-hessen.de

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Geleitsstraße 14
60599 Frankfurt am Main

 

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