Inhalt
Das Gesetz über das Nationale Naturmonument „Grünes Band Hessen“ vom 26.01.2023 soll geändert werden. Wir haben dazu am 14.04.2026 Stellung genommen.
Da sogar in der ausgewiesenen Schutzzone praktisch keine Schutzbestimmungen mehr existieren, stellt sich die Frage, ob dieses Gesetz nur noch als „leere Hülle“ betrachtet werden kann. Des Weiteren stellt die flächenmäßige sowie den Grenzverlauf betreffende Reduktion und Zerstückelung des Grünen Bandes Hessen, insbesondere in Bezug auf den Bereich des verbleibenden Nationalen Naturmonuments, einen deutlichen Rückschritt dar.
Hinsichtlich der formalen Bereitstellung der Anhörungsunterlagen kritisieren wir, dass die als Anlage beigefügten Karten im Gegensatz zu den aktuellen Karten nur sehr schwer lesbar sind. Auch fehlten Angaben zu den Flächenanteilen, die den 3 Zonen zugehörig sind und auch eine Angabe, auf welcher Länge entlang der Grenze zu Thüringen Flächen noch als Nationales Naturmonument verbleiben. Diese Zahlen wurden uns als Verband erst auf Nachfrage im Landesnaturschutzbeirat mitgeteilt.