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Mit diesem Beschluss setzt der Landesvorstand die Beschlüsse der Landesdelegiertenversammlungen aus den Jahren 2022 und 2023 zur Freiflächenphotovoltaik in Hessen um.
Priorität für Solaranlagen ist deren Bau auf und an Gebäuden sowie versiegelten Flächen. Das bedeutet soviel Solaranlagen auf Gebäude und versiegelten Fläche wie möglich. Die Inanspruchnahme und Überbauung von Freiflächen sind so gering wie möglich zu halten
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