Pressemitteilung

Sondervermögen: Hessische Landesregierung vergisst den Klimaschutz – wieder!

17. März 2026

Fließen Gelder aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität in klimaschädliche Projekte, kann dies rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, mahnt der BUND Hessen.

Jörg Nitsch bei der LDV 2024 des BUND Hessen Jörg Nitsch, Vorsitzender des BUND Hessen  (Foto: Michael Pyper)

Die Hessische Landesregierung hat den Klimaschutz in ihrem Gesetzentwurf zur Weiterleitung der Gelder für Infrastruktur und Klimaneutralität (Drs. 21/3480) vergessen. Darauf weist der hessische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Hessen) anlässlich der Landtagsdebatte am 18. März hin.

Grundlage des Ausführungsgesetzes ist das „Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität“ der Bundesregierung. Von 500 Mrd. Euro entfallen 7,5 Mrd. Euro auf Hessen. Davon sollen 4,7 Mio. Euro an Kommunen und Landkreise weiterverteilt werden, 0,95 Mrd. Euro an Krankenhäuser und etwa 1,8 Mrd. Euro bleiben auf Landesebene. Dass diese Gelder auch für den Klimaschutz zu verwenden sind, wurde am 25. März 2025 durch eine Grundgesetzänderung festgelegt. Dafür erhielt das Finanzierungspaket die Zustimmung von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag.

Jörg Nitsch, Vorsitzender des BUND Hessen: „Die Hessische Landesregierung hat bei der Zweckbestimmung der Mittelverwendung allerdings nur Bereiche wie Gesundheit, Mobilität, Technik und Sport angegeben. Damit wurde vergessen, festzulegen, dass die Maßnahmen auch dem Klimaschutz dienen oder diesem zumindest nicht zuwiderlaufen sollen.“

Wenn der Hessische Landtag ein Gesetz verabschiedet, mit dem klimaschädliche Investitionen finanziert werden dürfen, droht ein grundlegender juristischer Streit, warnt der BUND Hessen. Denn der Klimaschutz ist durch den neuen Artikel 143h im Grundgesetz und mehrere Urteile des Bundesverfassungsgerichts oberstes Staatsziel für Investitionen. „Wer für die Mittelverwendung keinen Klimacheck durchführt, der eine CO2-Minderung durch die Investitionen nachweist, läuft Gefahr, das Geld zurückzahlen zu müssen“, führt Jörg Nitsch aus.

Der BUND Hessen fordert die Landesregierung auf, sicherzustellen, dass die Infrastrukturgelder verfassungskonform für den Klimaschutz verwendet werden. „Es darf beispielsweise nicht sein, dass mit dem Geldsegen neue Straßen oder energieverschwendende Gebäude mit fossilen Heizungen gebaut werden,“ erklärt Jörg Nitsch. 

Das Land Hessen sollte sich für das Gesetz u.a. den „Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen 2026“ der Stadt Frankfurt am Main zur Grundlage der Kriterien nehmen, nach denen nur Passivhäuser und energiesparende Installationen und erneuerbare Heizungen gebaut werden dürfen. Im Bereich Mobilität sollten nach Auffassung des BUND Hessen vor allem Radwege und der öffentliche Nahverkehr gefördert werden. Die Landesverwaltung – vor allem auch Hochschulen – sollten klimaneutral umgebaut werden. Damit kann sichergestellt werden, dass der Klimaschutz auch wirtschaftlich erreicht wird.

Weitere Informationen:

 

Pressestelle BUND Hessen

Andrea Mateja
Tel.: 069 677376 43
E-Mail: presse(at)bund-hessen.de
Web: www.bund-hessen.de/presse
 

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)
Landesverband Hessen e.V. | Geleitsstr. 14, 60599 Frankfurt

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