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Pressemitteilung

BUND und NABU halten Planung der A 49 im Abschnitt Stadtallendorf bis zum Anschluss an die A 5 bei Gemünden/Felda für nicht genehmigungsfähig

28. März 2014 | Mobilität, Naturschutz, Flächenschutz, Dannenröder Forst

Planung der Autobahn A 49 Kassel-Gießen, Abschnitt Stadtallendorf bis zum Anschluss an die A 5 bei Gemünden/Felda – Mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 2.-3. April 2014.

Keine A 49 Keine A 49

BUND und NABU: Wegen massiver naturschutzfachlicher Probleme, verfehlter verkehrlicher Prognosen und nicht nachgewiesenen Nutzens ist das Projekt nicht genehmigungsfähig.

Die von den hessischen Landesverbänden des BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland) und des NABU (Naturschutzbund Deutschland) erhobene gemeinsame Verbandsklage gegen die Planung der A 49 Kassel – Gießen, Abschnitt Stadtallendorf bis zum Anschluss an die A 5 bei Gemünden/Felda wird am kommenden Mittwoch und Donnerstag vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mündlich verhandelt.

Die Verbände halten die Planung wegen massiver naturschutzfachlicher Probleme, verfehlter verkehrlicher Prognosen und nicht nachgewiesenen Nutzens für nicht genehmigungsfähig.

Rudolf Schäfer, Vorstandssprecher des BUND Hessen: „Auch wenn Naturschutzverbände in einem Gerichtsverfahren vornehmlich Naturschutzaspekte vorzutragen haben, geht es uns darum, mit unserer Verbandsklage Natur und Menschen vor den massiven Auswirkungen der geplanten Autobahn zu schützen. In der Öffentlichkeit konstruierte Gegensätze, der Schutz von Mopsfledermaus und Kammmolch sei uns wichtiger als der Schutz des Menschen, gehen völlig fehl. Es ist unbestritten, dass Bewohner in bestimmten Ortsdurchfahrten erheblich unter dem bestehenden Verkehr leiden. Die A 49 ist allerdings nicht geeignet, diese Problematik zu lösen.”

Nach Überzeugung der Verbände beruhen die vom Hessischen Verkehrsministerium als Planungsträger gegenüber der Europäischen Kommission benannten „zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses”, die den Eingriff in ein Natura 2000-Gebiet bei Stadtallendorf rechtfertigen sollen, auf fehlerhaften Grundlagen.

Mark Harthun, stellvertretender Landesgeschäftsführer des NABU Hessen: „Die Aussagen, auf die sich die Europäische Kommission zur Anerkennung dieser „zwingenden Gründe” gestützt hat, sind eine Kombination von fehlerhaften Übersetzungen und irreführenden Informationen. So ist beispielsweise bisher nicht untersucht worden, wie viele Menschen durch den Bau der A 49 von Verkehr entlastet und wie viele aber auch belastet werden.”

BUND und NABU hoffen, dass das Bundesverwaltungsgericht ihren Argumenten folgt und die Autobahnplanung stoppt.
 

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