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Pressemitteilung

Besserer Waldbau alleine genügt nicht! – BUND begrüßt Diskussion zur Rettung der Wälder im Hessischen Ried

16. Februar 2017 | Hessisches Ried Wälder

Mit einem Rahmenvertrag will das Land einen der Beschlüsse des Runden Tisches „Grundwassersanierung im Hessischen Ried” umsetzen.

Geschädigte Bäume im Hessischen Ried (Foto: Henner Gonnermann) Geschädigte Bäume im Hessischen Ried (Foto: Henner Gonnermann)  (Foto: Henner Gonnermann)

Angesichts der massiven Waldschäden durch die Grundwasserabsenkungen im Hessischen Ried drängt der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) auf die schnellere Umsetzung der einstimmig gefassten Beschlüsse des Runden Tisches Grundwassersanierung im Hessischen Ried. Der BUND begrüßt, dass das Umweltministeriums gestern den Dialog mit den Städten und Gemeinden im Hessischen Ried zur Rettung der kommunalen Wälder begonnen hat. Zugleich vermisst der BUND immer noch die ersten Schritte zur Grundwasseraufspiegelung. „Waldbau allein kann den Wald und die wertvollen Stieleichen-Hainbuchenwälder im Hessischen Ried nicht retten”, bekräftigte BUND Vorstandssprecher Jörg Nitsch.

Für gestern hatte das Umweltministerium die Städte und Gemeinden zu einer Informationsveranstaltung auf den Kühkopf eingeladen, um den Entwurf eines Rahmenvertrages über waldbauliche Maßnahmen zur Waldsanierung im Kommunalwald vorzustellen. Ziel des Vertrages ist die finanzielle Unterstützung von Kommunen, wenn sie ihren Waldbau den Erfordernissen der Waldsanierung anpassen.

Mit dem Rahmenvertrag will das Land einen der Beschlüsse des Runden Tisches „Grundwassersanierung im Hessischen Ried” umsetzen. Der BUND wird bis Ende Februar 2017 eine Stellungnahme zu den Vorschlägen des Landes ausarbeiten.
 

Hintergrundinformation

Seit vielen Jahren ist bekannt, dass die vor gut 50 Jahren ausgelösten radikalen Grundwasserabsenkungen ein Waldsterben im Hessischen Ried verursachten, das sich bis heute fortsetzt. Alle bereits im Waldsanierungsprogramm Rhein-Main 1994 konzipierten Gegenmaßnahmen – wie der auch nun wieder propagierte Waldumbau – blieben erfolglos, weil die nötige Wasserversorgung der Wälder nicht wiederhergestellt wurde. Der Hessische Landtag bekräftigte zwar immer wieder seinen Willen zur Waldrettung, doch eine durchgreifende Verbesserung konnte bisher nicht erzielt werden, weil die entscheidende Schadensursache nach wie vor nicht behoben ist

Mit der Vorlage einer Machbarkeitsstudie zur Grundwasseraufspiegelung bei gleichzeitigem Vernässungsschutz entstand erstmals ein Konzept, die Anforderungen der Wälder mit den Belangen der Wasserversorgung deutlich besser zu vereinbaren. Der Hessische Landtag forderte daraufhin die Landeregierung am 07.03.2012 auf, „bis Oktober diesen Jahres im Ausschuss für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landtags einen umfassenden Bericht über Möglichkeiten und Konzepte zur Lösung der Grundwasserproblematik im Hessischen Ried vorzulegen und parallel einen runden Tisch als sinnvolles Instrument zur Lösung der Problematik einzurichten, ...”.

Im April 2015 beendete der Runde Tisch seine Arbeit und empfahl zur Verbesserung der Situation einstimmig die folgenden sechs Punkte:

  • Die Umsetzung der Machbarkeitsstudie sollte dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz folgend in den Aufspiegelungsbereichen 9.1, 9.2 und 9.3, die im FFH- und Vogelschutzgebiet Jägersburger/Gernsheimer Wald liegen, begonnen werden. Dort ist der ökologische Effekt am größten. Ob zusätzlich auch eine Aufspiegelung in den weiteren fünf Aufspiegelungszentren erfolgen soll, kann zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden.
  • Innerhalb aller FFH-und Vogelschutzgebiete sollte der notwendige Sanierungswaldbau umgehend an die rechtlichen und fachlichen Erfordernisse des Naturschutzes angepasst werden. Das bedeutet z. B., dass – anders als heute – Altbestände aus der Nutzung genommen werden. entsprechende Beteiligung von und Entschädigungen für die Eigentümer sind dabei unabdingbar.
  • Die bisherigen Stützungs- und Schutzmaßnahmen des Westwaldprojektes (Bereiche „Darmstadt 1 – Harras und Triesch – und Groß-Gerau 3 – Büttelborner Wald) sowie der Bereich Darmstadt 5 (NSG Pfungstädter Moor) sollten optimiert und fortgesetzt werden.
  • Außerhalb der FFH-und Vogelschutzgebiete sollte der notwendige sanierungswaldbau ebenfalls umgehend beginnen.
  • Es wird die Gründung eines Waldsanierungsverbandes empfohlen.
  • Die Frage der Finanzierung wurde am Runden Tisch nicht abschließend behandelt. es wird empfohlen, die Finanzierung an den Begünstigten auszurichten. Der Runde Tisch hat verschiedene Instrumente dazu geprüft (Kap. 4.3).

Erst über ein Jahr nach dem Ende des Runden Tisches erfolgte am 30.06.2016 der Beschluss des Hessischen Landtags, mit dem die Empfehlungen des Runden Tisches im Kern angenommen wurden.
 

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