Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat seine Verbandsklage gegen den Bauabschnitt 40.2 der A 44 von Kassel nach Eisenach zurückgezogen.
Der BUND begründetet die Klagerücknahme mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.03.2013 zum nördlich angrenzenden Bauabschnitt 40.1. Die genaue Prüfung der Urteilsbegründung hat gezeigt, dass alle relevanten Fragen bereits in diesem abgeschlossenen Rechtsstreit vom Bundesverwaltungsgericht entschieden wurden.
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Thomas Norgall, stellv. Geschäftsführer BUND Hessen, Tel. 0170 2277238 - Grafik herunterladen (Grafik: Niko Martin)
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