Die Arbeitskreise

  • bereiten Beschlüsse der Landesdelegiertenversammlungen vor;
  • entwickeln in Absprache mit dem Landesvorstand umwelt- und naturschutz- sowie landschaftspflegepolitische Programme;
  • greifen aktuelle umwelt- und naturschutz- sowie landschaftspflegepolitische Themen auf und nehmen im Rahmen der Beschlüsse dazu Stellung;
  • beraten fachlich Landesdelegiertenversammlung, Landesvorstand und Geschäftsführung und regen zu umwelt- und naturschutz- sowie landschaftspflegepolitischen Aktivitäten an;
  • beraten die Mitglieder des Landesvorstands und die Mitarbeiter/innen des BUND Hessen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit und unterstützen bei Bedarf durch Teilnahme an Gesprächen beispielsweise mit Behörden, Institutionen, Vereinigungen und Einzelpersönlichkeiten;
  • beraten die übrigen Organe des BUND Hessen, insbesondere die Kreis- und Ortsverbände;
  • die Arbeitskreise entsenden mindestens eines ihrer Mitglieder in den entsprechenden Arbeitskreis des Bundesverbandes des BUND. Zu fachlich relevanten Gruppen, Institutionen, Vereinigungen oder Behörden werden Verbindungen hergestellt und unterhalten.

Arbeitskreise zu Teilgebieten des Umwelt- und Naturschutzes sowie der Landschaftspflege werden vom Landesvorstand im Einvernehmen mit dem Fachrat eingesetzt und/oder aufgelöst.

Die Sprecherinnen und Sprecher der Arbeitskreise oder ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter sind Mitglied im Fachrat.

Nichtmitglieder können in den Arbeitskreisen ohne Stimmrecht mitarbeiten.



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