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Wildkatze oder Hauskatze?

Wildkatzenmeldung: Sichtungen oder Totfunde von Wildkatzen melden!

Die Europäische Wildkatze ist eine scheue, nachtaktive Art. Meldungen über Sichtungen oder Totfunde unterstützen den noch unzureichenden Wissensstand über die Verbreitung der Wildkatzen, ihre Wanderbewegungen und Konfliktbereiche mit Verkehrswegen.

Alle Meldungen in Hessen werden in einer Datenbank beim Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) gespeichert. Die zentrale Sammlung der Daten ermöglicht ein Monitoring der stark gefährdeten Art.

Wildkatze beobachtet? – Ihre Meldung ist wichtig!

Jede Wildkatzenbeobachtung bringt neue Hinweise und Erkenntnisse für Forschung und Naturschutz. Bitte melden Sie darum jede Beobachtung an das Rettungsnetzprojekt, wir leiten Ihre Meldung an die zentrale Sammelstelle weiter. Dafür können Sie unser Online-Formular verwenden oder den Meldebogen als pdf herunterladen (ca. 120 KB) und entweder digital ausfüllen oder zuvor ausdrucken.

Bitte achten Sie bei Ihrer Beobachtung darauf, die Tiere nicht zu stören. Wenn Sie umhertollende Wildkatzenkinder entdecken, lassen Sie sie unbedingt im Wald, auch wenn keine Mutter zu sehen ist. Die Katze lässt Ihre Jungen oft mehrere Stunden allein, um zu jagen.
 

Jetzt Wildkatzensichtung melden

Tote Katze gefunden?

Wenn Sie am Straßenrand eine tote wildfarbene Katze entdecken, gilt zuallererst:
Bitte nicht mitnehmen! Und sich nicht selbst in Gefahr bringen!

Prägen Sie sich den Fundort gut ein (nächste Ortschaft, Fahrtkilometer, Fahrtrichtung etc.) und notieren Sie wenn möglich die Standortkoordinaten. Auch eine Markierung der Fundstelle z.B. an einem Baum oder einer Leitplanke ist hilfreich.

Eine Liste (pdf) mit regionalen Ansprechpartnern für Wildkatzen-Totfunde hat die Abteilung Naturschutz im Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) bereitgestellt. Alternativ kann auch der BUND (susanne.schneider(at)bund-hessen.de) kontaktiert werden, wir leiten Ihre Angaben gerne weiter.

Da die Wildkatze dem Jagdrecht unterliegt, muss vor der Aufnahme des Totfundes zunächst die Erlaubnis beim jeweiligen Jagdausübungsberechtigten eingeholt werden. Die Bergung der Katze erfolgt dann durch Mitarbeiter der Straßen-/Autobahnmeisterei bzw. des Forstamts. Das Tier wird anschließend zur Untersuchung weitergeleitet und für wissenschaftliche Auswertungen verwendet.

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