Trotz massiver Eingriffe in Natur und Landschaft, verbunden mit einer erheblichen Beeinträchtigung des Grundwassers und des lokalen Klimas, hat das Regierungspräsidium Darmstadt die Waldabholzung und den Kiesabbau im Langener Stadtwald genehmigt.
Der BUND Hessen e.V. klagt gegen diesen Planfeststellungsbeschluss. Doch per Sofortvollzug werden abschnittsweise immer wieder Teilflächen zur Rodung und Auskiesung freigegeben. Auch gegen diese Genehmigungen muss juristisch vorgegangen werden.
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Das Regierungspräsidium Darmstadt hat der Firma Sehring die Waldrodung und den Kiesabbau im Langener Stadtwald auf einer Fläche von 63,7 ha genehmigt. Per Sofortvollzug wurden bereits 11,73 ha Bannwald gerodet. Dort hat der Abbau bereits begonnen. Nach dem Prinzip der Salamitaktik sollen nun weitere 8,13 ha Wald gerodet werden.
Obwohl die bisherigen Eingriffe vom BUND gerichtlich nicht verhindert werden konnten, bestehen noch Chancen, den Auskiesungsbescheid im Hauptklageverfahren von den Gerichten stoppen zu lassen. Denn der Planfeststellungsbeschluss ist nach Auffassung des BUND mit erheblichen Fehlern und Mängeln behaftet.
Doch zur Weiterführung dieser Klage sind beträchtliche Geldmittel erforderlich.
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