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Pressemitteilung

Wolfsmanagementplan: Gute Grundlage für die Koexistenz von Weidetierhaltung und Wölfen

12. März 2021 | Naturschutz, Biologische Vielfalt, Wolf

Der neue Entwurf des Wolfsmanagementplans der Landesregierung bietet eine gute Grundlage für die Koexistenz von Weidetierhaltung und Wölfen – denn beide haben ein Existenzrecht.

Foto: Herwig Winter

Der hessische Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Hessen) begrüßt den neuen Entwurf des Wolfsmanagementplans der Landesregierung. Thomas Norgall, Naturschutzreferent und stellvertretender Geschäftsführer des BUND Hessen: „Weidetierhaltung und Wölfe haben beide ein Existenzrecht. Der Entwurf des Wolfsmanagementplans bietet eine gute Grundlage für die Koexistenz von Wölfen und Weidetierhaltung.“

Die Rückkehr des Wolfes stellt uns alle vor eine große Herausforderung, weil er uns mit unseren Gefühlen konfrontiert. Während er bei manchen Menschen Ängste auslöst, ist er für andere das idealisierte Symbol der wilden, vom Menschen unabhängigen Natur. „Beide Projektionen werden dem Wolf nicht gerecht, weil sie mehr über uns als über den Wolf aussagen“, meint Thomas Norgall. Informations- und Beratungsangebote haben deshalb im Verhältnis zum Wolf eine besonders große Bedeutung.

Besonders wichtig sind für den BUND Hessen zwei Dinge: Zum einen, dass die angekündigte Unterstützung und Beratung des Landes bei den Tierhalterinnen und Tierhaltern nun auch schnell ankommt. Zum anderen, dass der bereits nach der Rechtslage nötige Grundschutz vor Übergriffen durch Wölfe von den Tierhalterinnen und -haltern nun landesweit und unabhängig von der Anwesenheit eines sesshaften Wolfes hergestellt wird. „Junge, noch nicht sesshafte Wölfe müssen mit dem Anblick von Zäunen und Weidetieren den Schmerz von Stromschlägen verbinden und dürfen gar nicht erst die Erfahrung machen, dass Schafe eine leichte Beute sein können“, erläutert der Naturschutzreferent die Schlüsselstellung des sogenannten „Grundschutzes“. Für alle über den Grundschutz hinaus gehenden Aufwendungen sollte nach BUND-Meinung der Staat zu 100% aufkommen, damit die wirtschaftlichen Folgen der Rückkehr des Wolfs von der Gesellschaft getragen und nicht auf den einzelnen Weidetierhalterinnen und -haltern abgeladen werden.

Hintergrundinformationen:

1. Das gefährlichste frei lebende Tier ist in Deutschland das Wildschwein: 

„Direkte Angriffe von Wildschweinen auf Menschen sind selten, zeigen aber in den vergangenen Jahrzehnten eine zunehmende Tendenz. Von 412 analysierten Fällen weltweit erfolgte nur ein Viertel während einer Jagd, dann meist durch angeschossene Tiere. Etwa die Hälfte (49 %) der Angriffe abseits von Jagden erfolgte ohne vorherige Provokation durch eigenes Verhalten wie Bedrohung, ebenfalls zur Hälfte (52 %) Nachts. In den Fällen, bei denen das Geschlecht festgestellt werden konnte, erfolgten die meisten (82 %) der Angriffe durch Keiler. In 69 % der Fälle kam es zu Verletzungen, tödliche Verletzungen kamen vor, blieben aber wenige Einzelfälle. Nur in wenigen Fällen (etwa 10 %) waren die Menschen von Hunden begleitet. Aufgrund der Körpergröße überwiegen, meistens oberflächliche, Verletzungen an den Beinen und im unteren Rumpfbereich. Häufiger als Angriffe auf Menschen sind Wildunfälle mit Autos, meist auf mäßig befahrenen Straßen Nachts. Allein in Berlin kam es 2004/2005 zu 653 Unfällen mit Wildschweinen. Weitere Probleme betrafen Schäden durch Wühltätigkeit in Gärten und Parks und hin und wieder Konflikte mit abfallverwertenden Tieren.“ https://de.wikipedia.org/wiki/Wildschwein

2. Grundschutz in der Verantwortung von Tierhalter*innen

Die Regelungen der Landesregierung für Empfängerinnen und Empfänger von Direktzahlungen gibt vor, dass der Grundschutz in der Tierhaltung in der Verantwortung der Tierhalterinnen und -halter liegt:

„9.1.5 Anforderungen an die Haltung von Tieren, die nicht in Gebäuden untergebracht sind Tiere, die nicht in Gebäuden untergebracht sind, müssen, soweit erforderlich und möglich, vor widrigen Witterungsbedingungen, Raubtieren und sonstigen Gefahren für die Gesundheit geschützt werden.“ 

https://umwelt.hessen.de/sites/default/files/media/2021_cross_compliance_.pdf

 

Weitere Informationen

  • Pressekontakt:
    Thomas Norgall, stellv. Geschäftsführer und Naturschutzreferent des BUND Hessen | Tel.: 0170 22 77 238
  • Themenseite zum Naturschutz

 

Pressestelle BUND Hessen

Lynn Sophie Anders
069 677376 43
presse(at)bund-hessen.de
www.bund-hessen.de

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Geleitsstraße 14
60599 Frankfurt am Main

 

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