Pressemitteilung

Wiesbaden-Ostfeld: BUND über Gerichtsentscheidung enttäuscht

14. November 2024 | Flächenschutz

Am 14.11.2024 hat der VGH Kassel die Klage des BUND Hessen gegen die Bebauungspläne am Ostfeld in Wiesbaden zurückgewiesen.

Ackerflächen auf dem Wiebadener Ostfeld.  (Foto: Julia Beltz)

Die heutige Entscheidung des Verwaltungsgerichtshof Kassel (VGH Kassel) ist für den hessischen Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Hessen) enttäuschend. 

Jörg Nitsch, Vorsitzender des BUND Hessen: „Angesichts der drohenden ökologischen Probleme auf der riesigen Planungsfläche von 450 Hektar hatten wir fest mit einem gerichtlichen Erfolg gerechnet. Nun werden wir die schriftliche Urteilsbegründung auswerten, um genau nachzuvollziehen, welche Gründe für den Senat für die Zurückweisung der Klage ausschlaggebend waren.“

Die Planung der Stadt Wiesbaden hat den gewaltigen Umfang von 450 Hektar. Das entspricht einer Fläche von rund 600 Fußballfeldern. Rund 100 Hektar sollen unmittelbar bebaut werden. Damit würde die gesamte Fläche der heutigen landwirtschaftlichen Nutzung entzogen und als Freiraum verloren gehen. Zu den besonders betroffenen Funktionen des Gebiets zählen die Biotopvernetzung, der Erhalt fruchtbarer Böden und der Lebensraum für seltene Tierarten. Auch die Funktion als Kaltluftentstehungsgebiet zur Abkühlung der Sommerhitze im benachbarten Mainz und den Wiesbadener Stadtteilen an der Rheinschiene würde beeinträchtigt.

Der BUND hatte bemängelt, dass ein so gewaltiges Vorhaben nicht ohne Umweltprüfung raumordnerisch durchgewinkt werden darf. Vielmehr bedürfe es aufgrund der Vielzahl der betroffenen umweltbezogenen regionalplanerischen Aspekte auch einer entsprechenden regionalplanerischen Bewältigung der entstehenden Konflikte. Diese Auffassung wurde vom VGH nun nicht bestätigt. In seiner kurzen mündlichen Urteilsbegründung gab er an, dass es dem Kläger nicht gelungen sei, einen zulässigen Klagegrund darzulegen.
 

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Jochen Kramer, Sprecher des AK Landesplanung des BUND Hessen | Mobil 0163 7430372

 

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