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Pressemitteilung

Weiterhin kein Rechtsschutz für den Boden: VGH Kassel lehnt Stoppantrag des BUND gegen REWE-Logistikzentrum ab

20. August 2019 | Flächenschutz

Der BUND Hessen ist über die Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) vom 15. August 2019 zu Wölfersheim enttäuscht.

Flächenverbrauch stoppen (Grafik: Niko Martin) Flächenverbrauch stoppen (Grafik: Niko Martin)  (Grafik: Niko Martin)

Der hessische Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) ist über die Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) vom 15. August 2019 enttäuscht. Der VGH hat den Stoppantrag des BUND Hessen zur Verhinderung des REWE Logistikzentrums in Wölfersheim abgelehnt. Der Hess. VGH erkannte mit seinem Beschluss, dass die Zielabweichungsentscheidung keine unmittelbare Zulässigkeit für das Vorhaben des REWE Logistikzentrums bedeuten würde. Nur wenn die Zielabweichung für REWE einen unmittelbaren Vorteil zur Realisierung des Vorhabens bedeutet hätte, wäre der Rechtsbehelf des BUND zulässig.

Dr. Werner Neumann, Mitglied im Landesvorstand kommentiert die Entscheidung wie folgt: „Es ist erstaunlich, dass das Gericht argumentiert, die Zielabweichung würde keine unmittelbaren Vorteile oder Rechte für die Gemeinde Wölfersheim und das Unternehmen REWE eröffnen. Denn die Zielabweichung wurde im Bescheid des Regierungspräsidiums nicht als Umwidmung eines Geländes für eine offene Planung, sondern explizit mit dem konkreten Vorhaben des REWE Logistikzentrums begründet. Und ohne die Zielabweichung geht hier nichts.“

Zweck des Antrags war es, die Zielabweichung vom Regionalplan für nicht vollziehbar erklären zu lassen: infolge der Zielabweichung wurde die Überbauung eines 30 ha großen Gebiets mit Gewerbe zugelassen, das nach dem Regionalplan insbesondere wegen bester Bodenqualität allein der Landwirtschaft vorbehalten ist. Diese Zielabweichung erfolgte durch das Regierungspräsidium Darmstadt bereits im September 2017, um das Projekt des riesigen REWE Logistikzentrums überhaupt erst zu ermöglichen. Sonst hätten, juristisch gesprochen, diesem Vorhaben die Ziele der Raumordnung entgegengestanden.

Der BUND Hessen muss dennoch hinnehmen, dass der VGH den Zusammenhang der Zielabweichung mit dem REWE Vorhaben rechtlich nicht sieht. Zudem lehnt der VGH ab, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für die Zielabweichung als solche erforderlich sei, obwohl offensichtlich ist, dass sich ein riesiges Logistikzentrum mit 30 ha versiegelter Fläche von 30 ha bestem Ackerboden unterscheidet.

Neumann bedauert, dass ein Gericht dem BUND Hessen erneut die Möglichkeit verweigert, die erheblichen Auswirkungen der Zielabweichung zugunsten des REWE Logistikzentrums auf die Umwelt fachlich und gerichtlich prüfen zu lassen: „Tatsächlich liegt hier eine Gesetzeslücke vor, denn gegen den Regionalplan bzw. die Änderung des Regionalplans dürfte der BUND, wie auch der HessVGH feststellt, klagen, nicht jedoch gegen Zielabweichungen innerhalb dieses Planes. Damit spricht der VGH Kassel dem BUND das Recht ab, die Umweltauswirkungen, die durch die Zielabweichung bedingt werden, überprüfen zu lassen. So können wir den von uns angestrebten Schutz von Boden, Natur, Wasser und Gesundheit der Menschen (noch) nicht sicherstellen.“

Mit Blick auf die Auseinandersetzung um das REWE-Logistikzentrum betont Neumann: „Es geht uns um den Schutz besten Bodens, aber auch darum Naturschutz, Gewässerschutz und Lärmschutz zu gewährleisten. Wir setzen uns dafür ein, unsere begründeten und qualifizierten Einwendungen, die von über 1000 Menschen unterstützt wurden, Geltung zu verschaffen, auch nachdem die Gemeinde Wölfersheim sämtliche Argumente gegen das REWE Logistikzentrum vom Tisch gewischt hat.“

Gemeinsam mit dem Aktionsbündnis Bodenschutz Wetterau, in dem auch der NABU, die ev. und kath. Kirchendekanate und der regionale Bauernverband mitwirken, wird der BUND Hessen Möglichkeiten prüfen, neben der laufenden Klage im Hauptverfahren auch gegen die nachfolgenden Planungsschritte, die Änderung des regionalen Flächennutzungsplans sowie den Bebauungsplan vorzugehen. Denn es droht die Zerstörung und der Abtransport wertvollster Böden der Region. Der BUND will weiterhin den Rechtsschutz für den Boden erreichen. Der BUND ruft daher zu Spenden auf und hofft auf breite Unterstützung aller, insbesondere derjenigen, die schon Einwendungen eingereicht haben oder Internet-Petitionen mitgezeichnet haben.

Spendenkonto des BUND Landesverband Hessen
 e.V.
GLS Gemeinschaftsbank eG

IBAN: DE69 4306 0967 8013 6150 00
Stichwort: Bodenschutz Wetterau
 

Weitere Informationen

Presseabteilung BUND Hessen

Lynn Anders
Tel. 069 677376 43
presse(at)bund-hessen.de
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Geleitsstraße 14
D-60599 Frankfurt am Main

 

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