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Pressemitteilung

„Schluss mit dem ökologischen Raubbau!“ – BUND fordert Zurückweisung des K+S Antrags zur Salzeinleitung in die Werra

03. August 2020 | Werraversalzung, Flüsse & Gewässer

Am 03. August 2020 endet die Einwendungsfrist im Verfahren zur Einleitung salzhaltiger Abwässer aus dem Kalibergbau. Die BUND Landesverbände an Werra und Weser haben hierzu beim Regierungspräsidium Kassel einen umfangreichen Schriftsatz abgegeben, in dem sie aufzeigen, warum der Antrag von K+S nicht genehmigungsfähig ist.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) fordert die Zurückweisung des K+S Antrags zur Salzeinleitung in die Werra. „Der ökologische Raubbau durch K+S muss aufhören“, kritisiert Jörg Nitsch, Vorsitzender des BUND Hessen. Der BUND bewertet den Antrag als Widerspruch zu dem vom K+S Vorstandsvorsitzenden Dr. Burkhard Lohr angekündigten Umweltfrieden. „Der Antrag ist kein Einstieg in den Umweltfrieden, sondern die Fortsetzung des Konflikts für die Fische und die gesamte Lebenswelt des Flusses“, ergänzt Nitsch verärgert. 

Heute, am 03. August 2020, endet die Einwendungsfrist im Verfahren zur Einleitung salzhaltiger Abwässer aus dem Kalibergbau. Die BUND Landesverbände an Werra und Weser haben hierzu beim Regierungspräsidium Kassel einen umfangreichen Schriftsatz abgegeben, in dem sie aufzeigen, warum der Antrag von K+S nicht genehmigungsfähig ist. K+S droht nun durch eigenes Verschulden ein neuerlicher Betriebsstillstand, denn die bestehende Genehmigung läuft am 31.12.2020 aus. 

Den von K+S gestellten Antrag bewertet der BUND als Provokation. Würde er genehmigt, dürfte die Salzeinleitung bis 2027 nahezu unverändert fortgesetzt werden und der im „Bewirtschaftungsplan Salz“ von 2016 enthaltene Kompromiss zwischen einem „weiter so“ und der vom BUND geforderten „Kaliproduktion ohne Salzeinleitung“ würde aufgekündigt. Der Antrag widerspricht darüber hinaus dem zwischen K+S und der Hessischen Umweltministerin Priska Hinz 2014 vereinbarten Vier-Phasen-Plan, in dem das Unternehmen eine deutliche Absenkung der Grenzwerte zur Einleitung nach 2021 zugesagt hatte.

Außerdem provoziert der Antrag einen unausweichlichen Verstoß gegen die EU-Wasserrahmen-Richtlinie, sodass die EU erneut ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland anstrengen müsste. Der BUND erinnert daran, dass die EU-Kommission wegen der unhaltbaren Zustände bereits früher ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet hatte. Im Jahr 2019 hatte sie dieses Verfahren mit Bezug auf die im „Bewirtschaftungsplan Salz“ zugesagten Verbesserungsmaßnahmen vorbehaltlich eingestellt, sofern die dort von Deutschland zugesagten schrittweisen Absenkungen der Grenzwerte eingehalten werden.

 

Weitere Informationen

 

Pressestelle BUND Hessen

Lynn Sophie Anders
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