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Pressemitteilung

Salzeinleitungen durch K+S – BUND und Bürgerinitiative „Für ein lebenswertes Werratal“ stellen Antrag auf Sanierung der Umweltschäden durch den Kalibergbau

14. April 2021 | Werraversalzung, Flüsse & Gewässer

Der BUND Hessen, BUND Thüringen und die Bürgerinitiative „Für ein lebenswertes Werratal“ haben am 13.04.2021 beim RP Kassel den förmlichen Antrag auf Sanierung der Umweltschäden durch die jahrelangen Salzeinleitungen durch den Düngemittelhersteller K+S gestellt.

Salzeinleitung in die Werra Rohr zur Salzeinleitung in die Werra. (Foto: Thomas Norgall / BUND Hessen)  (Foto: Thomas Norgall / BUND Hessen)

Frankfurt am Main/Erfurt, Pressemitteilung vom 14.04.2021

Die Landesverbände Hessen und Thüringen des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und die Bürgerinitiative „Für ein lebenswertes Werratal“ haben am 13.04.2021 beim Regierungspräsidium Kassel den förmlichen Antrag auf Sanierung der Umweltschäden durch die jahrelangen Salzeinleitungen im Zuge der Kaliproduktion durch den Düngemittelhersteller Kali und Salz (K+S) gestellt.

Jörg Nitsch, Vorsitzender des BUND Hessen: „Bisher wird an Werra und Weser nur über die Verminderung der künftigen Salzeinträge diskutiert. Dieser Ansatz greift zu kurz. Nötig ist auch die Sanierung der bereits entstandenen Umweltschäden.“

Robert Bednarsky, Vorsitzender des BUND Thüringen: „Die Rechtslage ist in Europa eindeutig. Umweltschäden müssen beseitigt werden. Der geplante Stopp der Salzeinleitung in das Grundwasser ändert noch nichts an der bestehenden Grundwasserversalzung.“

Klaus Reinhardt, Vorsitzender der Bürgerinitiative „Für ein lebenswertes Werratal“: „Für die Menschen und die Natur im Werratal ist es wichtig, dass die Sanierung der Umweltschäden heute angegangen wird. Die Kali-Lagerstätte soll spätestens 2080 erschöpft sein. Doch was wird dann?“

Der BUND und die Bürgerinitiative befürchten, dass die Sanierung der Umweltschäden auf eine unbestimmte Zukunft verschoben wird. Mit dem förmlichen Antrag zur Sanierung wollen sie diese Entwicklung verhindern. Sie stützen sich bei ihrer Forderung auf die Umwelthaftungs-Richtlinie der Europäischen Union und das in Deutschland geltende Umweltschadensgesetz. 

Der Sanierungsantrag hat für das aktuell von K+S betriebene Verfahren zur Salzeinleitung in die Werra und den in Aufstellung befindlichen Bewirtschaftungsplan für Werra und Weser nach der europäischen Wasserrahmen-Richtlinie für die Jahre 2022 bis 2027 handfeste Folgen:

Bisher suggerieren K+S und die zuständigen Behörden, dass der aktuelle Ist-Zustand, wie er in der Natur nach der jahrelangen Salzeinleitung vorliegt, der maßgebliche Beurteilungsmaßstab in diesen Verfahren ist. Dies trifft aber nicht zu. Tatsächlich muss der rechtliche Ist-Zustand berücksichtigt werden. Dieser entspricht einem Umweltzustand wie er sich nach dem Abschluss des zwingend erforderlichen Sanierungsverfahrens voraussichtlich einstellen würde.

Hintergrund:

Auf der Grundlage der EU-Umwelthaftungs-Richtlinie wurde in Deutschland das Umweltschadensgesetz beschlossen. „Diese Normen ermöglichen es den Behörden, notfalls auch mit Zwangsmitteln gegen den Verursacher [von Umweltschäden] vorzugehen und ihn zur Beseitigung zu veranlassen.“ (Quelle: Umweltbundesamt: https://www.umweltbundesamt.de/themen/nachhaltigkeit-strategien-internationales/umweltrecht/umwelthaftungs-umweltschadensrecht#umwelthaftungsrecht-und-umweltschadensrecht )

Dort, wo eine rechtliche Sanierungspflicht besteht, muss diese in anderen Verwaltungsentscheidungen berücksichtigt werden. Dies gilt hier für die Fortschreibung des „Bewirtschaftungsplans-Salz“ nach der Wasser-Rahmen-Richtlinie und auch für den Antrag auf Einleitung von Salz-Abwässern in die Werra. Bisher wird in diesem Verfahren aber unterstellt, dass eine Fortsetzung der Umweltverschmutzung mit geringeren Salzmengen ausreichend ist.

 

Weitere Informationen

 

Pressestelle BUND Hessen

Lynn Sophie Anders
069 677376 43
presse(at)bund-hessen.de
www.bund-hessen.de

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Geleitsstraße 14
60599 Frankfurt am Main

 

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