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Pressemitteilung

Salzeinleitung in die Werra: BUND fordert Abbruch des Erörterungstermins

15. Oktober 2020 | Werraversalzung, Flüsse & Gewässer

Grafif: Niko Martin

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat das Regierungspräsidium Kassel aufgefordert, den derzeit als Online-Konsultation laufenden Erörterungstermin im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zur Salzeinleitung in die Werra wegen schwerer formaler Mängel abzubrechen. „Die Online-Konsultation genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen und muss deshalb abgebrochen werden“, fordert Jörg Nitsch, der Landesvorsitzende des BUND Hessen.

Die Kritik des BUND entzündet sich an der Übersendung einer völlig unvollständigen Zusammenstellung der Argumente und Gegenargumente. Gesetzlich gefordert ist als Grundlage der Konsultation eine Synopse, in der den Argumenten der Behörden, Naturschutzverbände und Einwenderinnen und Einwender eine Entgegnung des Antragstellers – also von K+S – gegenüber gestellt wird. Eine solche Gegenüberstellung wurde jedoch nicht angefertigt.

In dem kritisierten Verfahren wird über die Salzbelastung der Werra vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2027 entschieden. Alle BUND Landesverbände entlang von Werra und Weser hatten bereits im August 2020 die Umweltministerinnen und Umweltminister aufgefordert, den Antrag von K+S wegen zu hoher Salzmengen zurückzuweisen.

Die Umweltministerinnen und Umweltminister hatten erklärt, an früher festgelegten strengeren Zielen zur Salzreduzierung in Werra und Weser festhalten zu wollen und mitgeteilt, dass die Arbeitsplätze erhalten bleiben sollen. Um den Zielkonflikt besser auszuloten, wurde das Unternehmen K+S aufgefordert, technische und wirtschaftliche Risiken sowie Unsicherheiten darzustellen, die einer Zielerreichung ab 2022 entgegenstehen.

Ohne eine Neuauflage der Online-Konsultation würden der BUND sowie viele weitere Einwenderinnen und Einwender durch die Mängel bei der durchgeführten Konsultation vom aktuellen wichtigen Beratungsprozess de facto ausgeschlossen.

Hintergrundinformation: Online-Konsultation

Wichtiger Bestandteil in Genehmigungsverfahren ist der Erörterungstermin. Er kann jedoch während der Corona-Pandemie nicht als Präsenzveranstaltung stattfinden. Daher sollen Erörterungstermine demnächst zeitlich befristet durch Online-Konsultationen ersetzt werden können. Die Bundesregierung hat deshalb mit dem „Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG)“ die Möglichkeit der digitalen Konsultation geschaffen. Der BUND hatte den Gesetzentwurf als zu weitgehend kritisiert.

 

Weitere Informationen

 

 

Pressestelle BUND Hessen

Lynn Sophie Anders
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