Pressemitteilung

Der nächste Schlag gegen den Naturschutz: Regierungsfraktionen bereiten Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz vor

04. September 2024 | Naturschutz

„Wir warnen die Abgeordneten von CDU und SPD vor einem glatten Rechtsbruch, der den Fortbestand des Biosphärenreservates Rhön in Hessen gefährdet.“ – Jörg Nitsch

Ausblick ins Biosphärenreservat Rhön. Die Rhön, das Land der offenen Ferne.  (Foto: Thomas Norgall)

Was wird aus dem Biosphärenreservat Rhön?

Der hessische Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) warnt die Regierungsfraktionen von CDU und SPD vor dem nächsten Schlag gegen den Naturschutz. 

Jörg Nitsch: „Die Demontage des Naturschutzes muss aufhören. Wir warnen die Abgeordneten von CDU und SPD vor einem glatten Rechtsbruch, der den Fortbestand des Biosphärenreservates Rhön in Hessen gefährdet.“

Hintergrund der Kritik des BUND ist die völlig überraschende Absicht das Hessische Naturschutzgesetz zu ändern. Konkret geht es um die Abschaffung der förmlichen Schutzgebietsausweisung für Biospärenreservate. Das Vorhaben ist mit dem Bundesrecht nicht vereinbar, denn § 25 Bundesnaturschutzgesetz bestimmt abschließend und für die Bundesländer bindend, dass Biosphärenreservare wie Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiet durch Schutzverordnungen zu sichern sind. Hessen will die Vorgabe unterlaufen. 

„Die Signalwirkung der Gesetzesänderung“ so Jörg Nitsch vom BUND, „wäre verheerend.“ Bayern hat seinen Teil des Biosphärenreservates immerhin auf der Grundlage des Bayerischen Naturschutzgesetzes zum Schutzgebiet erklärt, in dem überwiegend Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen sind. Thüringen hat für seinen Teil des Biosphärenreservates Rhön die gesetzlich vorgeschriebene Schutzverordnung erlassen. Nur Hessen ist komplett säumig. „Die Regierungsfraktionen spielen mit dem Feuer. Wenn sie den Erlass dieser Schutzverordnung nun durch die Gesetzesänderung vereiteln, droht letztlich die Aberkennung des Titels Biospärenreservat.“ 

Der BUND hält die Gesetzesbegründung von CDU und SPD, dass es um eine Verwaltungsvereinfachung gehe, für vorgeschoben, denn auch eine Allgemeinverfügung wird niemand ohne vorherige Anhörung und ohne Beteiligung der betroffenen Menschen einfach erlassen. 

Tatsächlich soll, so der BUND, verhindert werden, dass mit einer Biosphärenreservatsverordnung substanzielle Ge- und Verbote erlassen werden können. Das Instrument Biosphärenreservat soll zum zahnlosen Tiger werden. 
 

Weitere Informationen

 

Pressestelle BUND Hessen

Lynn Sophie Anders
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