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Pressemitteilung

Rebhuhn ganzjährig schützen: BUND begrüßt Urteil des Staatsgerichtshofes zur Jagdverordnung

13. Februar 2020 | Biologische Vielfalt, Naturschutz

Der BUND begrüßt das Urteil des Staatsgerichtshofes zur Jagdverordnung, fordert dennoch den ganzjährigen Schutz des Rebhuhns.

Rebhuhn mit Nachwuchs auf einer Wiese Das Rebhuhn: In Deutschland ist der Winterbestand 1-3 % in den letzten 12 Jahren zurückgegangen (BfN). (Foto: Herwig Winter)  (Foto: Herwig Winter)

Der hessische Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) fordert den ganzjährigen Schutz des Rebhuhns. Jörg Nitsch, Vorsitzender des BUND Hessen: „Das Rebhuhn ist in weiten Landesteilen schon verschwunden. Es sollte dauerhaft von der Jagd verschont werden.“ Die verbindliche ganzjährige Schonzeit sollte im Zuge der geringfügigen Änderungen, die nach dem Urteil des Staatsgerichtshofes nötig werden, für alle Arten eingeführt werden, die bis Ende 2019 nur durch ein Moratorium geschützt waren. Außer dem Rebhuhn sind dies die Arten Türkentaube, Blässhühner und Lach-, Sturm-, Silber-, Mantel- und Heringsmöwe.

Der BUND begrüßt das Urteil, denn der Staatsgerichtshof hat das Zustandekommen und die Inhalte der Jagdverordnung im Kern bestätigt und den Normenkontrollantrag der FDP-Landtagsfraktion damit in den zentralen Punkten zurückgewiesen. Das Gericht hat insbesondere festgestellt:

„Die Regelungen zur Bejagbarkeit von Minks, Nutrias, Damwildschmalspießern und -schmaltieren, Baummardern, Iltissen, Hermelinen, Mauswieseln, Elstern, Rabenkrähen, Rebhühnern, (adulten und juvenilen) Ringeltauben, Türkentauben sowie Lach , Sturm- , Silber- , Mantel- und Heringsmöwen sind verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.“

Lediglich Detailregelungen für die fünf Arten Marderhund, Waschbär, Steinmarder, Fuchs und Blässhuhn hat das Gericht beanstandet. Welche Konsequenzen aus dem sehr differenziert begründeten Urteil für die jagdliche Praxis gezogen werden müssen, lässt sich noch nicht abschließend erkennen. Die Feststellung des Gerichts, dass die Bestände des Blässhuhns stabil seien, steht jedoch im Widerspruch zur aktuellen Veröffentlichung des Bundesamtes für Naturschutz, in dem für Deutschland ein moderater Rückgang von 1-3 Prozent des Winterbestandes in den letzten 12 Jahren angeführt wird.

 

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