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Pressemitteilung

Noch viele Fragen offen, bis gebaut werden kann – BUND Hessen nimmt Stellung zum Bebauungsplan „Pioneer-Kaserne” der Stadt Hanau

10. Dezember 2018 | Chemie, Energiewende, Flächenschutz

Das Baugebiet grenzt an ein FFH-Gebiet an, so dass Auswirkungen aus der Kontamination, der Sanierung sowie künftiger Nutzung zu beachten sind.

Der BUND Landesverband Hessen hat auf Basis von Ausarbeitungen seines Arbeitskreis Altlasten am 10.12.2018 eine ausführliche Stellungnahme zur Vorlage des Bebauungsplan-Entwurfs der Stadt Hanau eingereicht.

Grundsätzlich begrüßt der BUND die Bemühungen der Kommunalpolitik in Hanau, zusätzlichen Wohnraum auf bestehenden versiegelten bzw. vorbelasteten Flächen, wie hier auf der ehemaligen Kaserne Pioneer, auszuweisen. Damit wird ein Zeichen gegen den Flächenverbrauch durch die Bebauung insbesondere von landwirtschaftlichen Flächen gesetzt.

Dr. Werner Neumann, BUND Landesvorstandsmitglied: „Die Konversion dieser ehemals militärisch genutzten Fläche steht unter mehrfachen Herausforderungen. Das Gelände ist vielfältig und im wahrsten Sinne tiefgehend mit Schadstoffen verschiedenster Art kontaminiert. Die Sanierung muss in jedem Fall erfolgen. Die künftige Bebauung setzt daher eine umfassende Sanierung von Boden, Grundwasser und Gebäuden voraus.”

Die Bebauung soll in der Nachbarschaft zu Betrieben erfolgen, die der Seveso-Richtlinie unterliegen, so dass nach BUND-Auffassung die Einhaltung dieser Richtlinie erste Bedingung ist, um überhaupt eine Wohnbebauung durchführen zu können. Das Baugebiet grenzt an ein FFH-Gebiet an, so dass Auswirkungen aus der Kontamination, der Sanierung sowie künftiger Nutzung zu beachten sind. Angrenzend ist auch ein Kleingartengebiet, dessen Nutzung schon aufgrund der Kontamination des Grundwassers eingeschränkt ist. Schließlich ist das Baugebiet erheblichen Lärmquellen, sei es von angrenzenden stark befahrenen Bundesstraßen sowie dem Fluglärm ausgesetzt.

Die Planung für ein Wohngebiet unter diesen Bedingungen setzt daher voraus, dass alle Beeinträchtigungen auf ein Mindestmaß begrenzt, abgebaut oder vermieden werden. 

Für den BUND sind folgende Aspekte von besonderer Bedeutung:
Die Prüfung der Verträglichkeit gegenüber möglichen Störfällen in umliegenden Industriebetrieben oder Atommülllagern ist bereits 10 Jahre alt. Zudem wurde eine viel zu geringe Windgeschwindigkeit angesetzt, so dass der BUND fordert, dieses Gutachten erneut mit realistischen Parametern erstellen zu lassen.
Der B-Plan muss deshalb vertagt werden, bis dies geklärt ist.

Hinsichtlich der Sanierung der halogenierten Kohlenwasserstoffe Tri und Per im Untergrund schlägt der BUND ein anderes Sanierungsverfahren mit Ausbohrung des belasteten Bodens und eines Abpumpens des belasteten Wasser vor. Er stellt in Frage, ob die von der Stadt Hanau favorisierte Methode des Einbringens von Stoffen ins Grundwasser die Altlast ausreichend und ohne Nebenwirkungen sanieren kann.

Gabriela Terhorst, stellvertretende Landesvorsitzende des BUND: „Ungewöhnlich ist, dass bei der Vorlage des B-Plans keine Klarheit über viele Fragen der Altlasten besteht und kein genehmigter Sanierungsplan vorliegt. Der BUND schlägt daher vor, den B-Plan aufzuteilen in zwei Pläne: Für einen Bereich, der schon bebaut werden kann und einen Bereich, für den noch mehrere Punkte der Sanierung geklärt werden müssen. Ansonsten entstehen langwierige Konflikte zwischen laufender Bebauung und angrenzender Sanierung.” 

Schließlich macht der BUND umfassende Vorschläge, wie das Energiekonzept verändert werden sollte. Während die Stadtwerke Hanau noch auf fossiles Erdgas setzen und einen hohen Wärmebedarf, schlägt der BUND vor, nur Passivhäuser zu bauen und alleinig nur Strom und Wärme aus Sonnenenergie zu verwenden. Die Techniken dazu sind vorhanden. Eine Passivhaussiedlung in Nidderau zeigt, wie man es besser machen kann.
 

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