Frankfurt am Main, Pressemitteilung vom 09. Februar 2021
Die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Bannwaldrodung im Zuge der Südosterweiterung des Langener Waldsees wird sich verzögern. Wegen der schwierigen Verkehrsverhältnisse nach dem Wintereinbruch hat das Gericht sich auf den 17.02.2021 vertagt.
Bereits zuvor hatte der hessische Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Hessen) aufgrund des weiterhin hohen Infektionsrisikos mit Coronaviren auf die mündliche Verhandlung verzichtet. Guido Carl, stellvertretender Vorsitzender des BUND Hessen: „Die Entscheidung ist uns nicht leicht gefallen, aber der Schutz der Gesundheit hat für uns oberste Priorität.“
Da auch die anderen Prozessbeteiligten auf die mündliche Verhandlung verzichten, wird der Verwaltungsgerichtshof Kassel (VGH Kassel) die Rechtssache ohne öffentliche, mündliche Verhandlung beraten.
Der VGH Kassel entscheidet in der 2. Instanz über die bereits 2013 vom BUND Hessen eingelegte Klage. Der BUND klagt insbesondere aufgrund von Verstößen gegen das Artenschutzrecht. Obwohl die Klage bereits 2013 eingelegt wurde, wird mit der Entscheidung des VGH erstmals ein Urteil zum Artenschutz ergehen. Das Verwaltungsgericht Darmstadt hatte die Klage nämlich in der 1. Instanz abgewiesen, obwohl der Artenschutz nach seiner Auffassung nicht geprüft werden konnte.
Weitere Informationen
- Hintergrund:
Pressemitteilung vom 21.08.2013: „Erweiterung des Kiesabbaus am Langener Waldsee – Bannwaldausweisung wird zum Etikettenschwindel – BUND beschließt Verbandsklage zur Rettung des Bannwaldes“ - Themenseite zum Bannwaldschutz am Langener Waldsee
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