Bannwald am Langener Waldsee
BUND kritisiert neuerliche Rodungen durch die Firma Sehring
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) kritisiert die neuerlichen Rodungen für den Sand- und Kiesabbau durch die Firma Sehring am Langener Waldsee. „Die Rodung des Bannwaldes ist ein Skandal“, sagt Guido Carl, stellvertretender Vorsitzender des BUND Hessen. Die Beseitigung des Bannwaldes ist trotz der Klage des BUND möglich, weil das Regierungspräsidium Darmstadt seine Entscheidung zur Rodung des Abbauabschnitts 2b vom Sommer 2019 mit einem Sofortvollzug versehen hatte.
Für den BUND ist der Vorgang nicht nur wegen des neuerlichen Bannwaldverlustes, sondern auch wegen der viel zu langwierigen Klageverfahren ein Skandal. Die im März 2016 beim Verwaltungsgerichtshof eingelegte Berufung gegen das Urteil der ersten Instanz in Darmstadt vom Dezember 2015 ist bis heute nicht entschieden. Ursula Philipp-Gerlach, die vom BUND beauftragte Fachanwältin für Verwaltungsrecht, nannte solche langwierigen Zeitabläufe „ungewöhnlich“.
„Opfer“ dieser langwierigen Verfahren wird nun erneut der Bannwald. Mit dem im Sommer 2019 genehmigten neuen Betriebsplan 2019-2021 wird die Rodung von weiteren 4,5 Hektar Bannwald erlaubt. Einen Stoppantrag gegen den Sofortvollzug hat der BUND diesmal nicht gestellt, weil das Verwaltungsgericht in Darmstadt in den früheren Verfahren die Klageberechtigung des BUND gegen Hauptbetriebspläne grundsätzlich bestreitet. „Beim Verwaltungsgericht Darmstadt hätte ein neuer Stoppantrag keine Chance und der Stoppantrag in der zweiten Instanz läuft ja bereits“, erläuterte Guido Carl vom BUND Hessen.
Als „schlicht falsch“ weist der BUND die Behauptung des CDU-Bundestagsabgeordneten Björn Simon zurück, dass Sehring seinen Verpflichtungen zur Rekultivierung vorbildlich nachkomme (Langener Zeitung vom 10. Dezember 2019). Richtig, so der BUND, ist vielmehr das Gegenteil. Die Wiederaufforstungen in der Ostgrube kämen nicht voran und die Vorgabe bis Ende 2015 die Westgrube zu rekultivieren, ist Sehring nicht nachgekommen. Vielmehr hat das Unternehmen im Herbst 2015 den Antrag gestellt, diese Pflicht um 30 Jahre zu verlängern. Als „Panikmache“ bezeichnet der BUND außerdem die Behauptung, dass es ohne den Abbau im Süden des Langener Waldsees zu einem Baustopp im Rhein-Main-Gebiet käme. Richtig ist vielmehr, dass es in Südhessen etliche weitere Sand- und Kiesgruben gibt, durch die die Rohstoffversorgung gesichert bleibt.
Bis jetzt sind 19,8 Hektar Bannwald gerodet. Das entspricht 31 % der ursprünglich genehmigten Fläche. Der BUND Hessen wird sein Klageverfahren fortsetzen und sammelt weiter Spenden, um so viel Bannwald wie möglich zu retten.
Weitere Informationen
- Pressekontakt: Thomas Norgall, stellv. Geschäftsführer des BUND Hessen, 0170 2277238
- Pressemitteilung vom 07. Oktober 2019: BUND legt Klage gegen neuen Hauptbetriebsplan für die Jahre 2019 bis 2021 ein
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