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Hessen muss sofort handeln! BUND begrüßt Verfassungsbeschwerde der DUH gegen die Hessische Landesregierung für besseren Klimaschutz in Hessen

13. September 2021 | Klimawandel, Energiewende

Der BUND Hessen begrüßt die Verfassungsbeschwerde der DUH gegen die Hessische Landesregierung für besseren Klimaschutz in Hessen. Mit den Klimaschutzmaßnahmen der Landesregierung wird das 1,5 Grad Ziel nicht erreicht. Hessen muss daher sofort handeln!

Klimaschutz jetzt umsetzen! (Foto: Jörg Farys)

Frankfurt am Main, Pressemitteilung vom 13. September 2021
 

Der hessische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Hessen) begrüßt die Verfassungsbeschwerde der DUH gegen die Hessische Landesregierung, um besseren Klimaschutz für Hessen durchzusetzen.

Gabriela Terhorst, stellvertretende BUND-Landesvorsitzende: „Auch in Hessen brauchen wir ambitioniertere gesetzliche Festlegungen und Regeln zum Klimaschutz, die dem Pariser Klimaschutzabkommen und dem Grundgesetz entsprechen. Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist höchstrichterlich festgestellt, dass der Staat und damit auch die Bundesländer verpflichtet sind, im Sinne der Daseinsvorsorge besonders gegenüber künftigen Generationen ihren wirksamen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Gesetzliche Regelungen müssen Ziele vorgeben und insbesondere die Rahmenbedingungen für wirksame Maßnahmen schaffen, damit die Ziele auch erreicht werden.“  

Notwendig für den BUND ist, dass die jährliche Minderungsrate der Treibhausgasemissionen in Hessen verfünffacht wird, damit auch in Hessen das Pariser 1,5 Grad Ziel eingehalten werden kann. Hier ist insbesondere auch die CDU gefordert, sich zu effektiven und zielführenden Maßnahmen für einen konsequenten Klimaschutz zu bekennen.

Gabriela Terhorst: „Für das Land, die Kommunen und die Unternehmen sowie die Energieverbraucher*innen müssen auf dieser Basis verbindliche Vorgaben, Rechte und Pflichten zur konsequenten Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen gesetzlich festgelegt werden.“

Mit einem von der Landesregierung unter umfassender Beteiligung von gesellschaftlichen Gruppen sowie der kommunalen Spitzenverbände zu erarbeitenden Klimaplan müssen u.a. Zwischenziele zur Reduktion der Gesamtmenge von Treibhausgasen, zur Energieeffizienz und zum Ausbau der erneuerbaren Energien für den Zeitraum bis zum Jahr 2040 festgelegt und Zielsetzungen für die einzelnen Sektoren (Energieerzeugung und -versorgung, private Haushalte, Gewerbe/Handel/Dienstleistungen, Industrie und Verkehr) unter Berücksichtigung ihres Einspar- und Effizienzpotenzials bestimmt werden.

 

Weitere Informationen

 

Pressestelle BUND Hessen

Lynn Sophie Anders
069 677376 43
presse(at)bund-hessen.de
www.bund-hessen.de

BUND Landesverband Hessen e.V.
Geleitsstraße 14
60599 Frankfurt am Main

 

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