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Pressemitteilung

Hamsterklage: Unverständliche Entscheidung mit fataler Wirkung – Gericht ging von falschen Sachverhalten aus

28. September 2018 | Naturschutz, Flächenschutz

„Für den Feldhamster hat der Beschluss fatale Wirkungen, weil nun die Bauarbeiten fortgesetzt und sein Lebensraum im Baugebiet zerstört wird.”

Feldhamster (Foto: Tobias E. Reiners) Feldhamster (Foto: Tobias E. Reiners)  (Foto: T. E. Reiners)

Für den Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und die Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz (HGON) ist der gestern Nachmittag ergangene Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Kassel eine unverständliche Entscheidung. Gleich in zwei entscheidungserheblichen Punkten ging das Gericht von falschen Sachverhalten aus. „Für den Feldhamster hat der Beschluss fatale Wirkungen, weil nun die Bauarbeiten fortgesetzt und sein Lebensraum im Baugebiet zerstört wird”, bedauert Jörg Nitsch, der Vorsitzende des BUND Hessen. Die Verbände sehen im Eilbeschluss des Gerichts wegen der falschen Entscheidungsbasis keine Vorentscheidung des Rechtsstreits mit der Stadt Hanau für das Hauptsacheverfahren. „Der Ausgang des Verfahrens ist weiterhin offen”, stellt Dr. Ralf Sauerbrei, der stellvertretende Vorsitzende der HGON klar.

Der Verwaltungsgerichtshof hatte in seiner Entscheidung erstens fehlerhaft unterstellt, dass die Stadt Hanau Feldhamster aus dem Baugebiet in die angelegten Schutzstreifen umgesiedelt hätte. Aus dieser unzutreffenden Annahme hatte das Gericht abgeleitet, dass das Argument der Verbände, die aus dem Baugebiet vergrämten Hamster könnten die zu weit entfernt angelegten Schutzstreifen nicht erreichen, unerheblich sei. Richtig ist aber, dass keine Hamster umgesiedelt wurden. Das hat die untere Naturschutzbehörde gestern bei einer öffentlichen Veranstaltung bestätigt. Da aber keine Hamster umgesiedelt wurden, beruht die Gerichtsentscheidung auf einem falschen Sachverhalt. Entscheidungserheblich ist tatsächlich, ob die aus dem Baugebiet vergrämten Hamster die Schutzstreifen erreichen können.

Der zweite Fehler betrifft die Beurteilung der Eingriffsschwere des Vorhabens. Hier hatten die Verbände vorgetragen, dass der Gutachter der Stadt Hanau die Mortalitätswirkung von Haushunden und Hauskatzen bestritten und deshalb die Folgen des Baugebiets deutlich unterschätzt habe. Im Widerspruch zum gesamten Verfahrensverlauf, schrieb das Gericht in seinem Eilbeschluss, dass der Gutachter der Stadt Hanau „seinerseits auch von einem erhöhten Lebensrisiko für Feldhamsterpopulationen ausgeht, die einer Prädation durch Haustiere ausgesetzt seien.” Dieser Punkt ist entscheidungserheblich, weil die Hamster, die die unmittelbar an das Baugebiet angrenzenden Ackerflächen besiedeln, durch freilaufende Hunden und Katzen erstmalig bzw. zusätzlich in Mitleidenschaft gezogen werden. Da der städtische Gutachter eine solche Wirkung bestritten hatte, hatten die Verbände vor Gericht einen „Ermittlungsausfall” und u.a. einen zu geringen Umfang an Schutzmaßnahmen geltend gemacht.
 

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