BUND Landesverband
Hessen e.V.
Mitglied werden Jetzt spenden
BUND Landesverband
Hessen e.V.

Pressemitteilung

Genehmigungsverfahren zum Rückbau von Block A und B des AKW Biblis – BUND: Freigabekonzept radioaktiv belasteter Materialien gemäß Strahlenschutzverordnung gewährt nicht bestmöglichen Strahlenschutz

22. September 2014 | Atomkraft

„Mit dem Konzept der Freigabe werden radioaktiv belastete Materialien verbreitet, z. B. in Baustoffen oder recycelten Materialien, die nicht als radioaktiv deklariert sind.”

AKW Biblis und Absperrband mit der Aufschrift „Radioaktiv” und dem Warnzeichen „Warnung vor radioaktiven Stoffen oder ionisierenden Strahlen”. Das Band wurde während einer Protestaktion angebracht. (Foto: Niko Martin) AKW Biblis und Absperrband mit der Aufschrift „Radioaktiv” und dem Warnzeichen „Warnung vor radioaktiven Stoffen oder ionisierenden Strahlen”. Das Band wurde während einer Protestaktion angebracht. (Foto: Niko Martin)

Der hessische Landesverband des BUND kritisiert, dass mit dem Freigabekonzept der Strahlenschutzverordnung das Schutzziel des bestmöglichen Strahlenschutzes für die Bevölkerung nicht gewährleistet werden kann.

Dr. Werner Neumann, Sprecher des BUND-Bundesarbeitskreises Energie: „Mit dem Konzept der Freigabe werden radioaktiv belastete Materialien verbreitet, z. B. in Baustoffen oder recycelten Materialien, die nicht als radioaktiv deklariert sind. Das Krebsrisiko von Arbeitern oder Nutzern von Gegenständen soll hierbei jedoch so gering wie möglich bleiben. Maximal 10-100 Krebstote sollen durch die Freigabe jährlich hingenommen werden. Dazu soll eine Strahlenbelastung von maximal 10 Mikrosievert im Jahr für Einzelpersonen sichergestellt werden.”

Nach BUND-Angabe wurde in mehreren Studien der EU-Kommission und der deutschen Strahlenschutzkommission theoretisch abgeleitet, wie hoch die Radioaktivität in den Stoffen sein darf (in Becquerel pro Gramm), die in die Umwelt und den Wirtschaftskreislauf freigegeben werden können, ohne das gesetzte Ziel der maximalen Strahlenbelastung zu überschreiten.

Dr. Werner Neumann: „Das Konzept der Freigabe erweist sich fachlich jedoch als nicht belastbar. Zahlreiche Faktoren wurden in den theoretischen Studien bei der Begründung der Grenzwerte der Radioaktivität zur Freigabe so gewählt, dass letztlich das Krebsrisiko um bis zum 1000-fachen systematisch unterschätzt wird. Die international vereinbarten Schutzziele der Bevölkerung vor ungerechtfertigter und unkontrollierter radioaktiver Strahlung werden damit nicht eingehalten. Die Bundesregierung müsste die Grenzwerte der Strahlenbelastung um bis zum 1000-fachen absenken.”

Nach BUND-Auffassung könne sich das Hessische Umweltministerium bei der Genehmigung des Rückbaus des AKW Biblis nicht auf die Grenzwerte der StrSchV berufen, da das Schutzziel der Strahlenschutzverordnung dabei nicht eingehalten werden kann.

Dr. Werner Neumann: „In der Genehmigung muss angeordnet werden, dass die offiziellen Grenzwerte der Strahlenschutzverordnung bei der Freigabepraxis um den Faktor 1000 unterschritten werden. Eine unkontrollierte Freigabe und Freisetzung von hunderttausenden von Tonnen radioaktiv belasteter Materialien in Umwelt und Stoffe mit hunderten von Billionen Becquerel beim Abriss der Blöcke  A und B des AKW Biblis ist für den BUND völlig inakzeptabel.”

Zudem hat der BUND weitere Einwendungen wegen der Risiken des offenen Brennelementelagers und unzureichender Antragsunterlagen erhoben. Die 28-seitige BUND-Einwendung ist auf der Webseite www.bund-hessen.de verfügbar.
 

Weitere Informationen

Zur Übersicht

BUND-Bestellkorb