BUND Landesverband
Hessen e.V.
Mitglied werden Jetzt spenden
BUND Landesverband
Hessen e.V.

Pressemitteilung

Frankfurter Flughafen: Ryanair-Diskussion belegt Notwendigkeit einer rechtsverbindlichen Lärmobergrenze

02. November 2016 | Flughafen

„Dem Fraport-Vorstand kann man nicht trauen. Das Flughafenwachstum darf nicht länger auf Kosten der Bevölkerung erfolgen.”

Mehr Fluglärm durch Subventionen (Foto: Niko Martin) Mehr Fluglärm durch Subventionen (Foto: Niko Martin)  (Foto: Niko Martin)

Der von der Fraport AG gewünschte Einstieg der Billigfluglinie Ryanair ist für den Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) ein weiterer Beleg für die Notwendigkeit einer rechtsverbindlichen Lärmobergrenze. BUND Sprecher Thomas Norgall: „Dem Fraport-Vorstand kann man nicht trauen. Das Flughafenwachstum darf nicht länger auf Kosten der Bevölkerung erfolgen.” Der BUND fordert von der Landesregierung deshalb eine rechtsverbindliche dynamische Lärmobergrenze, die es ermöglicht, dass der technische Fortschritt bei der Lärmreduzierung den Menschen auch wirklich zugute kommt.

Inakzeptabel ist für den Umweltverband, dass Fraport die Billigfluglinie Ryanair durch massive Subvention zur Nutzung des Frankfurter Flughafens bewegen will. Nach Medienberichten soll der Billigflieger von der Fraport auf Jahre hinaus einen Preisvorteil von 15-20 % erhalten. Ein solcher Preisvorteil wäre für den BUND eine Subvention zu Lasten des Lärmschutzes. „Wenn aus dem Marktgeschehen keine Zunahme der Flugbewegungen resultiert, dann sollte Fraport den Bau des seit Jahren umstrittenen Terminals 3 einstellen”, fordert Thomas Norgall vom BUND.

Mit ihren Wünschen nach einer Aufweichung des Nachtflugverbotes von 23 bis 5 Uhr vom Sommer diesen Jahres und ihrer wirtschaftlich zweifelhaften Strategie, die Zahl der Flugbewegungen durch massive Subventionen für neue Airlines zu steigern, zeigt die Fraport AG einmal mehr ihre Rücksichtslosigkeit gegenüber der Bevölkerung. Je aggressiver der Fraport-Vorstand seine Wachstumsziele vertritt, umso konsequenter muss die Landesregierung sich für die Interessen der lärmgeplagten Anwohnerinnen und Anwohner einsetzen.
 

Weitere Informationen

Zur Übersicht

BUND-Bestellkorb