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Pressemitteilung

Dem Osterhasen geht es an den Kragen – Lebensräume des Feldhasen schwinden – Hundebesitzer in der Pflicht

28. März 2018 | Biologische Vielfalt, Flächenschutz

Immer mehr Landwirtschaftsflächen werden zugunsten der Ausweisung von Wohn- und Gewerbegebieten versiegelt.

Bunte Ostereier – Doch das Vorbild für den Osterhase, der Feldhase, ist bedroht (Grafik: Niko Martin) Bunte Ostereier – Doch das Vorbild für den Osterhase, der Feldhase, ist bedroht (Grafik: Niko Martin)

Frankfurt, 28.03.2018. – In diesen Tagen ist er wieder in aller Munde: der Osterhase. Emsig hoppelt er durch das Land und verteilt bunte Ostereier – so erzählt es der Osterbrauch. Dem als Vorlage für den Osterhasen dienenden Feldhasen geht es allerdings an den Kragen, wie der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Hessen mitteilt. Vorstandssprecher Herwig Winter: „Die Lebensräume des Feldhasen schwinden. In einer ausgeräumten, landwirtschaftlich intensiv genutzten Feldflur fehlen Rückzugs- und Nahrungsräume für Meister Lampe.” Die Folge sind alarmierende Bestandseinbrüche in den letzten Jahren. Vor dem Aussterben retten kann den Feldhasen langfristig nur ein Umsteuern in der Landwirtschaftspolitik, verbunden mit einer Reduzierung des Flächenverbrauchs. „Wir müssen weg von totgespritzten Äckern hin zu einer biologischen Landwirtschaft, die auch deckungsgebende Strukturen wie Brachen und so genannte „Hasenapotheken” zulässt”, so Herwig Winter. Hasenapotheken sind Bereiche, in denen für den Feldhasen besonders schmackhafte und gesunde Kräuter wachsen. Doch auch der zunehmende Flächenfraß macht der Art zu schaffen. Immer mehr Landwirtschaftsflächen werden zugunsten der Ausweisung von Wohn- und Gewerbegebieten versiegelt. Der BUND Hessen fordert daher eine Reduzierung des Flächenverbrauchs auf Netto Null. Herwig Winter: „Werden Flächen versiegelt, muss an anderer Stelle in gleichem Maße entsiegelt werden. Nur so können wir die Lebensräume des Feldhasen, auf denen zugleich auch unsere Lebensmittel produziert werden, erhalten.”

Um den Druck auf den Feldhasen nicht noch zusätzlich zu erhöhen, appelliert der BUND auch an die Hundebesitzer: Sie sollten ihre Vierbeiner beim Spaziergang in der Feldflur in der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis zum 15. Juli unbedingt anleinen. In dieser Zeit bringen auch Feldhasen ihre Jungen zur Welt. Diese sind zwar als so genannte Nestflüchter bereits recht mobil, aber dennoch gefundene Beute für freilaufende Hunde. Auch darf deren Störungswirkung nicht unterschätzt werden. Während der Mensch einen in der Sasse sitzenden Hasen oftmals gar nicht registriert, stöbern Hunde die Tiere mit Leichtigkeit auf. Jede Flucht kostet den Hasen Energie, die er bei dem ohnehin schon kärglichen Nahrungsangebot gerade während der Jungenaufzucht dringend braucht. Das Anleinen kommt darüber hinaus nicht nur dem Feldhasen zugute, sondern auch anderen Arten wie Rebhuhn oder Reh. Der Schutz des Feldhasen und seiner Lebensräume muss also höchste Priorität haben – damit vom Osterhasen nicht nur die Erinnerung bleibt.
 

Hintergrundinformationen

Der Feldhase (Lepus europaeus), der übrigens nicht mit dem Wildkaninchen (Oryctolagus cuniculus) zu verwechseln ist, gilt laut der Roten Liste Hessens als „gefährdet”. Er ist in weiten Teilen seines Verbreitungsgebiets merklich zurückgegangen und kämpft mit dem Verlust seiner Lebensräume durch die intensive Landwirtschaft und fortschreitende Flächenversiegelung. Der Feldhase darf in Hessen nach der Novelle der Jagdverordnung im Dezember 2015 in der Jagdzeit vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember nur bei ausreichender Anzahl an Tieren bejagt werden. Um diese zu ermitteln, müssen in den Jagdrevieren zwei Mal jährlich Zählungen durchgeführt werden. Der BUND wertet dies als wichtigen Schritt hin zu einer nachhaltigen Bejagung der bedrohten Art, plädiert aber auch weiterhin für eine ganzjährige Schonzeit.
 

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