Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte am 28. Juli 2017 ein Urteil gesprochen, welches auch juristisch abgesichert ermöglicht Fahrverbote für Dieselfahrzeuge auszusprechen, weil keine andere Maßnahme aussichtsreich erscheint. Das kann nun auch die hessischen Städte Darmstadt, Frankfurt, Wiesbaden, Gießen und Kassel betreffen, in denen Luftschadstoffgrenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) dauerhaft überschritten werden.
Nach dem Urteil ist die Landesregierung in Baden Württemberg verpflichtet, ab 2018 Dieselfahrverbote einzuführen. Software-Nachrüstungen sind nach Auffassung der Stuttgarter Richter nicht sinnvoll. Sie seien „von ihrem Wirkungsgrad nicht gleichwertig” und könnten Grenzwertüberschreitungen lediglich um wenige Prozent mindern.
Prof. Lutz Katzschner, Sprecher des Arbeitskreises Luft und Klima im BUND Landesverband Hessen: „Das Land Hessen ist nun gefordert, in allen Städten zu überprüfen, wie die Grenzwerte umgehend einzuhalten sind, wenn nicht anders möglich auch mit Fahrverboten.”
Der BUND verweist darauf, dass am 15. Februar die EU ein letztes Mahnschreiben geschickt hatte, weil Deutschland es versäumt, effektive Maßnahmen zur Senkung der Schadstoffbelastung einzuleiten. Unter Beobachtung stünden auch alle Ballungsräume Hessens, wie sie vom Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) festgelegt sind.
Es sei Sache und Verantwortung der lokalen Behörden, dass die Grenzwerte eingehalten werden. Der BUND wird mit Blick auf das Stuttgarter Urteil in Zusammenarbeit mit seinen Kreisverbänden darauf drängen, dass wirksame Maßnahmen ergriffen werden. Der Verweis auf eine Umrüstung von Dieselfahrzeugen mittels Software-Update, wie vom Bundesverkehrsminister gefordert, greife nun nicht mehr.
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Prof. Dr. Lutz Katzschner, BUND Hessen AK Luft/Klima/Lärm, Tel. 0176 76098281 - Grafik herunterladen (Grafik: Niko Martin)
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