Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat am 28.09.2023 die Rechtsauffassung des hessischen Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Hessen) im entscheidenden Punkt bestätigt.
„In einer ersten Bewertung sind wir sehr froh über die Entscheidung. Die Entscheidung hat eine hohe und grundsätzliche Bedeutung im Umweltrecht. Mit dem Erfolg der Klage des BUND Hessen können nun Abweichungsentscheidungen von Regionalplänen durch anerkannte Umweltvereinigungen zur gerichtlichen Kontrolle gestellt werden. Für eine ausführliche Bewertung warten wir die schriftliche Urteilsbegründung ab“, kommentiert Jochen Kramer, Mitglied im Landesvorstand, der heute in Leipzig vor Ort war, das Urteil.
Weitere Informationen
- Hintergrundinformationen zur Verhandlung über Klagerechte bei Zielabweichungsverfahren am 28.09.2023
- Eine ausführliche juristische Bewertung der Entscheidung des BVerwG, die über das Verfahren REWE Logistikzentrum hinausgeht findet man im IDUR Schnellbrief 242/02/2024
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