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Pressemitteilung

BUND-Kommentar zur Pressemitteilung der FDP zur Festlegung einer Bestandsobergrenze für Wölfe

28. Februar 2022 | Naturschutz, Wolf

Die hessische FDP fordert die Festlegung von Bestandsobergrenzen für Wölfe in Hessen. Der BUND leht die Forderung ab.

Wolf steht im Wald Der Wolf ist zurück in Hessen.  (Foto: Herwig Winter)

Frankfurt am Main, BUND-Kommentar vom 28.02.2022

Der BUND Hessen kritisiert die Forderung der FDP als Panikmache. Ein Risiko für Menschen geht vom Wolf nicht aus. Bei konsequentem Herdenschutz braucht es keine Diskussion um Bestandsobergrenzen und Abschusszahlen.

Der hessische Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Hessen) weist die Forderung der FDP nach Festlegung einer optimalen Bestandsobergrenze und dem Abschuss darüber hinausgehender Wölfe zurück. Thomas Norgall, Naturschutzreferent des BUND Hessen:

„Für das Zusammenleben mit dem Wolf ist der optimale Herdenschutz wichtig. Je mehr Weidetiere sachgerecht geschützt werden, desto geringer wird das Risiko für die Weidetiere. Eine Gefahr für Menschen geht vom Wolf nicht aus. Frau Knell verstärkt unbegründete Ängste. Das ist kein Beitrag zur Problemlösung, sondern sie heizt die Diskussion um den Wolf an. Die von der FDP geforderte Bejagung von Wölfen wird die Konflikte verschlimmern! Eine Bejagung wäre vor allem keine Alternative und erzeugt ein gefährliches Sicherheitsgefühl, das sich schnell rächen würde.“

Hintergrund:

  1. Den zuverlässigsten Herdenschutz gewährleisten ortsansässige Wolfsrudel, die keine Herdentiere angreifen und keine fremden Wölfe in ihr Streifgebiet lassen. Denn nicht jeder Wolf greift Weidetiere an. Bei einer allgemeinen Bejagung würden solche Wölfe getötet, die keine Weidetiere angreifen. Streifende Wölfe könnten dann ihr Gebiet übernehmen, wodurch das Risiko von Übergriffen auf Weidetiere entstehen würde. Herdenschutz muss die Schlüsselphase berücksichtigen, in der Wölfe das eigenständige Jagen lernen. Dies ist die Phase, in der sie ihr Elternrudel verlassen und sich ein eigenes Revier suchen. Diese jungen Wölfe müssen den Anblick von Weidetieren mit Stromschlägen verbinden und dürfen gar nicht erst die Erfahrung machen, wie leicht ungeschützte Schafe oder Ziegen zu erbeuten sind. 
  2. Die Entnahme von Wölfen, die den fachgerechten Herdenschutz überwinden, ist auch für den BUND akzeptabel. Eine willkürliche Bejagung der Tiere hingegen nicht. Sie wäre rechtlich auch nicht machbar. Die rechtlichen Voraussetzungen zur Entnahme von Wölfen sind im „Praxisleitfaden zur Erteilung artenschutzrechtlicher Ausnahmen nach §§ 45 und 45a BNatSchG beim Wolf, insbesondere bei Nutztierrissen“ enthalten, den die Umweltministerkonferenz am 24.-26.11.2021 beschlossen hat.
  3. Informationen zum Wolf

 

Weitere Informationen

 

Pressestelle BUND Hessen

Lynn Sophie Anders
069 677376 43
presse(at)bund-hessen.de
www.bund-hessen.de

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60599 Frankfurt am Main

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