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Pressemitteilung

BUND-Kommentar zur Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung zum B-Plan Vorderheide II

25. März 2022 | Streuobstwiesen, Biologische Vielfalt

BUND Hessen erfreut: Hofheimer Stadtverordnetenversammlung hat doch gegen die Revision zur Gerichtsentscheidung zum B-Plan Vorderheide II entschieden.

Streuobstwiese in der Vorderheide Blütenrausch: Die Streuobstwiese in der Hofheimer Vorderheide im Frühling.  (Foto: Brigitte Kühl)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hofheim hat die Magistratsentscheidung korrigiert und für die Rücknahme der Revision entschieden. Der hessische Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Hessen) begrüßt die Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hofheim, keine Beschwerde gegen die nicht zugelassene Revision einzulegen. Thomas Norgall, Naturschutzreferent des BUND Hessen:

„Die Entscheidung ist ein gutes Signal für den Naturschutz und die Bürgerschaft. Sie verdient großen Respekt, denn die Stadtverordnetenversammlung korrigiert damit eine Planung, die im Stadtparlament jahrelang von einer Mehrheit getragen wurde. Nun bleibt einer der größten und artenreichsten
Streuobstbestände im Main-Taunus-Kreis erhalten und kann zu einem Vogelschutzgebiet mit hohem Erholungswert für die Bevölkerung entwickelt werden.“

Weitere Informationen

 

Pressestelle BUND Hessen

Lynn Sophie Anders
069 677376 43
presse(at)bund-hessen.de
www.bund-hessen.de

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Geleitsstraße 14
60599 Frankfurt am Main

 

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