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BUND-Kommentar: Störungen der Nachtruhe sind kein Kavaliersdelikt

12. Februar 2020 | Flughafen, Mobilität

Der BUND Hessen begrüßt das Bußgeld i.H.v. 272.500 Euro für verspätete Landungen der Fluglinie Laudamotion am Frankfurter Flughafen.

Ahndung verspäteter Starts und Landungen am Fliughafen Frankfurt muss zum Standard werden. (Foto: Michael Schwarzenberger / Pixabay)

Störungen der Nachtruhe sind kein Kavaliersdelikt

Der BUND Hessen begrüßt das konsequente Vorgehen des Landes Hessens gegen die Häufung verspäteter Landungen der Fluglinie Laudamotion am Frankfurter Flughafen. Thomas Norgall, stellvertretender Landesgeschäftsführer des BUND Hessen: „Störungen der Nachtruhe sind kein Kavaliersdelikt. Die Ahndung der verspäteten Flugbewegungen muss zum Standard werden, um ein Zeichen für die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu setzen.“ 

Verkehrsminister Tarek Al-Wazir (Bündnis ´90/Grüne) hatte gestern mitgeteilt, dass Laudamotion ein Bußgeld von 272.500 Euro zahlen muss. 

Der BUND erinnert dran, dass die Durchsetzung der Nachtflugbeschränkung von 23 bis 05 Uhr eine Daueraufgabe ist. In 2019 gab es in dieser Zeitspanne jede Nacht im Schnitt 2-3 Flugbewegungen.

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