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Pressemitteilung

BUND: Im Hessischen Ried sickern Chemikalien in die Trinkwasserbrunnen

22. April 2016 | Hessisches Ried Wasserqualität

Wasserarme Bäche müssen große Mengen Abwasser aus Städten, Gemeinden und Industrie aufnehmen, das nur unzureichend gereinigt ist.

Schützt unser Trinkwasser! (Grafik: Niko Martin) Schützt unser Trinkwasser! (Grafik: Niko Martin)

Die Trinkwassergewinnung im Hessischen Ried ist nach einer Recherche des BUND Hessen gefährdet. An vielen Stellen versickern Chemikalien in den Untergrund und belasten das Grundwasser. An einigen Wasserwerken, welche die örtliche Nahversorgung selbst, insbesondere aber die Rhein-Main-Region im Großraum Frankfurt und Wiesbaden mit Trinkwasser versorgen, ist die Chemikalienfront bereits an Trinkwasserbrunnen angekommen. Bundesweit geltende gesundheitliche Orientierungswerte werden teilweise überschritten.

Ursache ist die Versickerung des Wassers belasteter Bäche in sandigen und daher gut wasserdurchlässigen Böden. Diese wasserarmen Bäche müssen große Mengen Abwasser aus Städten, Gemeinden und Industrie aufnehmen, das nur unzureichend gereinigt ist. Selbst in kommunalem Abwasser schwimmen heute Tausende von Chemikalien wie Arzneimittelrückstände, Pflanzenschutzmittel und Haushaltschemikalien, die mit der üblichen Kläranlagentechnik nicht zurückgehalten werden.
Leider gibt es für die meisten dieser Chemikalien keine rechtlich verbindlichen Grenzwerte, weder für Trinkwasser noch für Grundwasser oder Oberflächengewässer. Daher ist offenbar die Neigung der Behörden groß, solche Belastungen zu tolerieren. Während für Pflanzenschutzmittel seit Jahrzehnten gilt, dass in Trinkwasser nicht mehr als 0,1 Mikrogramm (Millionstel Gramm) pro Liter sein darf und in der Summe mehrerer Wirkstoffe nicht mehr 0,5 Mikrogramm pro Liter, gibt es bei typischen Abwasser-Inhaltsstoffen nicht einmal eine Vorschrift, dass sie im Trinkwasser untersucht werden müssen. Für einige wenige Chemikalien gibt es rechtlch unverbindliche Orientierungswerte.

Im Zuge von Recherchen hatte der BUND von hessischen Behörden die Herausgabe entsprechender Daten gemäß dem Hessischen Umweltinformationsgesetz verlangt. Während das zuständige Regierungspräsidium Darmstadt angab, über keinerlei Daten oder Gutachten zu verfügen, gab das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie nach anfänglichem Zögern und weiteren Nachfragen unter Bezug auf die Rechtslage eine Reihe von Informationen heraus.
Danach sind die Grundwasser-Messstellen bzw. Trinkwasserbrunnen im Bereich des Wasserwerkes Dornheim südlich Groß-Gerau mit z. T. Dutzenden von Chemikalien belastet. Welche davon derzeit zur Trinkwassergewinnung genutzt werden, ist uns nicht bekannt. Sehr hohe Belastungen gibt es auch in Egelsbach und im Wasserwerrk Walldorf. Unter den gefundenen Chemikalien finden sich zahlreiche Arzneimittelwirkstoffe, Korrosionsschutzmittel, Pflanzenschutzmittel, Perfluorverbindungen, Süßstoffe u.a. Im Wasserwerk Walldorf gibt es eine Überschreitung eines gesundheitlichen Orientierungswertes. Dort wird zudem der Grenzwert der Trinkwasser-Verordnung von Tetrachlorethen um mehr als das Doppelte überschritten. Höhere Belastungen gibt es auch im Wasserwerk Allmendfeld bei Gernsheim, in Weiterstadt und am Wasserwerk Gerauer Land.

Bei den Analysenergebnissen stellt sich die Frage, ob die angewandten Analysenmethoden überhaupt in der Lage sind, die Belastungen vollständig zu erfassen. Ein Gutachten, das die Untersuchung weiterer Chemikalien zum Gegenstand hat, wurde uns bisher nur in kurzen Auszügen zur Verfügung gestellt.

Angesichts dieser Sachlage ist nicht nachvollziehbar, dass und warum im Maßnahmenprogramm des Landes Hessen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, das erst Ende letzten Jahres in Kraft gesetzt wurde, keine Maßnahmen eingeplant sind und die Öffentlichkeit nicht informiert wurde.

Wir fordern, unverzüglich folgende Maßnahmen zu ergreifen:

  1. Bei belasteten Trinkwasserbrunnen muss das Rohwasser mit einer zusätzlichen Reinigungsstufe aufbereitet werden, wie es bei den Wasserwerken am Rhein seit Jahrzehnten üblich ist.
  2. Die Kläranlagen im Hessischen Ried müssen so ertüchtigt werden, dass sie die Chemikalien zurückhalten können. In der Schweiz ist das bereits gesetzlich vorgeschrieben.
  3. Alle vorhandenen Informationen und alle Analysendaten müssen von den Behörden und den Wasserwerken öffentlich zugänglich gemacht werden.

    Darüber hinaus fordern wir:
  4. Es müssen rechtlich verbindliche Grenzwerte für die vorkommenden Chemikalien im Grund- und Trinkwasser sowie in Oberflächengewässern eingeführt werden.
  5. Bei Chemikalien, die Schäden in Oberflächengewässern hervorrufen und die ins Trinkwasser gelangen können, muss der Eintrag in den Wasserkreislauf verhindert oder deutlich vermindert werden, z. B. durch Verbot, Ersatz, Anwendungsbeschränkungen oder schärfere Zulassungskriterien. Die Gewerbe- und Industriebetriebe, die entsprechende Schadstoffe ins Abwasser abgeben, müssen veranlasst werden, die am besten verfügbare Technik zu ihrer Rückhaltung anzuwenden.

Daten

Hier finden Sie Daten (ZIP-Archiv, ca. 10 MB), die wir im Rahmen der Recherchen erhalten haben.
 

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