Der hessische Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat im April beim Verwaltungsgericht Darmstadt einen Antrag auf Aufhebung des Sofortvollzugs bezüglich des Transportes und der Einlagerung von Atommüll gestellt. Konkret wendet sich der BUND Hessen gegen die Genehmigung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) zur Einlagerung von sechs CASTOR®28 M-Atommüllbehältern aus Sellafield (UK) in das Zwischenlager am Atomkraftwerk Biblis.
Dr. Werner Neumann, Atomexperte des BUND Hessen: „Wir haben berechtigte Zweifel an der Sicherheit der Castoren während des Transportes und kritisieren, dass eine Reparaturmöglichkeit defekter Behälter im Einlagerungskonzept nicht vorgesehen ist.“
Die CASTOR®28 M-Atommüllbehälter verfügen über einen Primär- und einen Sekundärdeckel, die sehr dicht sein müssen, um die in den Behältern vorhandene hohe Radioaktivität sicher einzuschließen. Sollten Undichtigkeiten am Primärdeckel auftreten, müssten defekte Deckel in einer sogenannten „Heißen Zelle“ repariert oder gewechselt werden.
Obwohl die Entsorgungskommission, ein Expertengremium zur Beratung des Bundesumweltministeriums in Fragen der nuklearen Entsorgung, die Errichtung einer solchen „Heißen Zelle“ fordert, hat das BASE dieses nicht zum Bestandteil der Einlagerungsgenehmigung gemacht.
Guido Carl, stellvertretender Landesvorsitzender des BUND Hessen stellt fest: „Die Aussage des Bundesamtes, man könne sich mit dem Problem befassen, wenn es auftrete, kommt mir vor wie eine Sackgasse ohne Wendehammer für den Atommüll. Diese Vorgehensweise ist verantwortungslos, da die nach Atomgesetz nachzuweisende Vorsorge fehlt. Wir fordern, dass die Behälter zu jedem Zeitpunkt repariert werden können und vor Einlagerung erst eine Reparaturstation gebaut wird.“
Unzureichend ist für den BUND auch das vorgelegte Reparaturkonzept, sollte bei der Einlagerung der Sekundärdeckel undicht werden.
Werner Neumann: „Wir haben in den Genehmigungsunterlagen erhebliche Unklarheiten und Widersprüche entdeckt, die dazu führen, dass die gesetzlich geforderte Vorsorge für größtmögliche Sicherheit nicht gegeben ist.“
Den Genehmigungsunterlagen musste der BUND auch entnehmen, dass bei der Beladung von CASTOR®28 M-Behältern sicherheitsrelevante Probleme auftraten. So wurde beispielsweise ein Primärdeckel schief aufgesetzt, mit der Folge, dass ein 24 mm langer Metallspan vom Behälter abgeschabt wurde. Oder es konnten die Glaskokillen, die das hochradioaktive Material enthalten, nicht korrekt eingeführt werden, da der entsprechende Behälterkorb zur Aufnahme verdreht und verzogen war. Der Primärdeckel konnte daher nicht richtig aufgesetzt werden.
Werner Neumann: „Wenn weder die Beladung der Behälter fehlerfrei funktioniert, noch ein nachvollziehbares Reparaturkonzept vorhanden ist, dann stellen wir die Sicherheit dieser Castorbehälter grundsätzlich in Frage. Das heißt für uns, Transport und Einlagerung in ein Zwischenlager ist derzeit ausgeschlossen.“
Der BUND Hessen fordert, die Genehmigung zur Einlagerung von CASTOR®28 M-Atommüllbehältern mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung zu verbinden, da sich die bisherige Genehmigung zur Einlagerung in das Zwischenlager am AKW Biblis nur auf Castorbehälter der Bauart CASTOR® V/19 bezieht.
Das Bundesamt BASE hatte gleichwohl einen Sofortvollzug der Einlagerung genehmigt, auch weil nach ihrer Meinung das Ansehen Deutschlands in Bezug auf die Einhaltung der Verträge zur Rücknahme des Atommülls gefährdet sei.
Werner Neumann: „Wenn diese Castor-Behälter ohne ausreichende Sicherheit, ohne Reparaturstation und mit erheblichen Abweichungen von Spezifikationen im Zwischenlager Biblis eingelagert werden, dann leidet das Ansehen und die Glaubwürdigkeit des Bundesumweltministeriums und der von ihm unterstellten Ämter und Firmen viel mehr!“
Weitere Informationen
- Pressekontakt
Dr. Werner Neumann | Tel.: 0172 66 73 815 - Pressemitteilung vom 18. Februar 2020: BUND Hessen widerspricht der Einlagerung von Sellafield-Castoren in das Standort-Zwischenlager des AKW Biblis
- Widerspruch gegen die Einlagerung von Castoren im AKW Biblis – 26 Kritikpunkte wegen Sicherheitsmängeln vom 10. Februar 2020
- Ergänzung des Widerspruchs gegen die Einlagerung von Castoren im AKW Biblis vom 07. April 2020
- Themenseite AKW Biblis
Der BUND Hessen ruft auf, seine rechtlichen Schritte gegen die unsichere Einlagerung der CASTOR®28 M-Behälter in Biblis mit Spenden zu unterstützen.
- Spendenkonto des BUND Landesverband Hessen e.V.
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