BUND Landesverband
Hessen e.V.
Mitglied werden Jetzt spenden
BUND Landesverband
Hessen e.V.

Pressemitteilung

BUND Hessen erleichtert über Entscheidung des Landgerichts Meiningen – Einschränkung des Klagerechts abgewehrt

01. Juli 2021 | Werraversalzung, Flüsse & Gewässer

„Wir sind erleichtert, denn mit dem Urteil des Landgerichts Meiningen wurde ein unbegründeter Angriff auf das Klagerecht von Büger*innen und Verbänden abgewehrt.“ – Jörg Nitsch

Jörg Nitsch, Landesvorsitzender BUND Hessen (Foto: Niko Martin) Jörg Nitsch, Landesvorsitzender BUND Hessen  (Foto: Niko Martin)

Frankfurt am Main, Pressemitteilung vom 01. Juli 2021
 

Der hessische Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Hessen) ist erleichtert über die Entscheidung des Landgerichts Meiningen vom 29.06.2021. Jörg Nitsch, Vorsitzender des BUND Hessen: „Wir sind erleichtert, denn mit dem Urteil des Landgerichts Meiningen wurde ein unbegründeter Angriff auf das Klagerecht von Bürger*innen und Verbänden abgewehrt.“

Für den BUND ist es von zentraler Bedeutung, dass staatsanwaltliche Ermittlungen auch Gegenstand von Prozessen vor den Verwaltungsgerichten sein können.

Hintergrund

Das Landgericht hat entschieden, dass eine von staatsanwaltlicher Ermittlung betroffene Person nicht beanspruchen kann, dass das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens nicht in ein laufendes, nicht öffentliches Verwaltungsstreitverfahren eingeführt werden darf. Vorliegend ging es um einen Beschluss der Staatsanwalt, ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren einzustellen, das gegen verschiedene Personen im Zusammenhang mit den über viele Jahre vom Regierungspräsidium Kassel erteilten Erlaubnissen zur Verpressung salzhaltiger Abwässer durch K+S in den Untergrund geführt worden war. Der Vorgang hatte erhebliche mediale Aufmerksamkeit gefunden.

Der Anwalt des BUND Hessen hatte diese Einstellungsverfügung dem Verwaltungsgericht Kassel in den laufenden Klageverfahren gegen die Erweiterungen der Salzhalden Hattorf und Wintershall von K+S eingeführt und um Beiziehung der gesamten Ermittlungsakte in die Verfahren beim Verwaltungsgericht gebeten, da die staatsanwaltlichen Erkenntnisse und genannten Unterlagen für die im verwaltungsgerichtlichen Verfahren betreffend die vom BUND angefochtenen Genehmigungen seiner Auffassung nach von Relevanz sein dürften.

Die Namen der Personen, gegen die ermittelt wurde, hatte der Anwalt dabei durch Schwärzung unkenntlich gemacht.

Das Landgericht hat den Antrag eines früheren Mitarbeiters von K+S am 29.06.2021 zurückgewiesen, mit welchem dieser die Einreichung der Informationen zur Gerichtsakte verhindern wollte. Damit muss der Anwalt des BUND seinen Antrag auf Beiziehung der Ermittlungsakte nicht zurücknehmen und es bleibt Sache des Verwaltungsgerichts, über diesen Antrag zu entscheiden.  

Unklar ist für den BUND weiterhin, wie der in dem nicht-öffentlichen Verwaltungsstreitverfahren gestellte Aktenbeziehungsantrag der unbeteiligten Privatperson, die früher bei K+S beschäftigt war, überhaupt bekannt werden konnte.

 

Weitere Informationen

 

Pressestelle BUND Hessen

Lynn Sophie Anders
069 677376 43
presse(at)bund-hessen.de
www.bund-hessen.de

BUND Landesverband Hessen e.V.
Geleitsstraße 14
60599 Frankfurt am Main

Zur Übersicht

BUND-Bestellkorb