Der hessische Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Hessen) hat die Ausweisung des Nationalen Naturmonuments „Grünes Band Hessen“ in seiner Stellungnahme an das Umweltministerium begrüßt. Gabriela Terhorst, stellvertretende Vorsitzende des BUND Hessen: „Das Grüne Band bietet eine einmalige Möglichkeit für Mensch und Natur. Geschützt werden wertvolle Bereiche der Natur und die Erinnerung an die deutsche Geschichte. Es ist toll, dass die Hessische Landesregierung das „Grüne Band Hessen“ als Nationales Naturmonument unter Schutz stellen will“. Terhorst formuliert aber auch einen deutlichen Kritikpunkt: „Ein Schutzgebiet auf Zeit? Das ist nicht akzeptabel und gerade beim Grünen Band geht das gar nicht. Die Befristung der Ausweisung muss entfallen.“
Das Grüne Band entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze ist heute mit seinen ca. 1.400 Kilometern das größte und bisher einzige existierende länderübergreifende Biotopverbundsystem in Deutschland. Das Grüne Band ist aber auch gelebte Geschichte. Die Deutsche Teilung und die Wiedervereinigung, das sind besonders für junge Menschen, die diese Zeit persönlich nicht erlebt haben, vergangene Ereignisse. Mit der Ausweisung des Grünen Band soll Vergangenheit aber auch in der Gegenwart erlebt werden können. Der BUND setzt sich seit 1989 federführend für die Erhaltung und Entwicklung dieser einzigartigen Lebenslinie und Erinnerungslandschaft ein.
Mit der Ausweisung des Nationalen Naturmonuments „Grünes Band Hessen“ wird nun erstmals der frühere innerdeutsche Grenzraum in einem westlichen Bundesland geschützt. Damit übernimmt Hessen eine Vorreiterrolle. Die Länge des Schutzgebietes beträgt ca. 260 Kilometer, seine Fläche 8.250 Hektar. Mit seiner Ausweisung werden vor allem vorhandene Schutzgebiete als Nationales Naturmonument zusammengefasst. Darüber hinaus werden die Lücken im bisherigen Schutzgebietsnetz geschlossen, sodass das in Thüringen bereits vor einigen Jahren ausgewiesene Nationale Naturmonument Grünes Band künftig in Hessen entlang der Landesgrenze sein Ergänzung findet.
Die Kritik des BUND an der Ausweisung des Schutzgebietes auf Zeit entzündet sich an § 15 des Gesetzentwurfs. Er lautet: „Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Es tritt mit Ablauf des 31.12.2030 außer Kraft.“ Seit einigen Jahren werden alle Gesetze in Hessen nur noch befristet beschlossen. Terhorst: „Diese Routine hatte offenbar auch hier ihre Wirkung. Doch die Ausweisung des Nationalen Naturmonuments Grünes Band Hessen “ für nicht mal 10 Jahre ist widersinnig und nicht akzeptabel. Hier muss das Kabinett umdenken oder der Landtag muss die Landesregierung korrigieren“.
Weitere Informationen
- 30 Jahre Grünes Band: 30 Jahre grenzenlose Liebe zur Natur
- Grünes Band: Vom Eismeer bis zum Schwarzen Meer: Lückenschluss in Europas einzigartigem Biotopverbundsystem (Pressemitteilung des Hessischen Umweltministeriums)
- Das Grüne Band in Hessen
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