Der BUND Landesverband Hessen hat beim hessischen Verwaltungsgerichtshof Kassel Berufung eingelegt. Der BUND klagt, um die Zielabweichung im Regionplan Südhessen zugunsten des REWE Logistikzentrums aufzuheben, das in Wölfersheim auf Flächen mit der höchsten Bodenqualität errichtet werden soll.
Der BUND hatte im Januar vor dem Verwaltungsgericht in Gießen seine Klage erstinstanzlich verloren, weil das Gericht ihm die Klagebefugnis nicht zuerkannt hatte. Das Gericht war der Auffassung, dass bei einer Zielabweichung vom Regionalplan konkrete Umweltbelange, bei denen der BUND grundsätzlich klagebefugt ist, noch nicht betroffen seien, da eine Zielabweichung zunächst nur eine Nutzungsmöglichkeit eröffne, damit aber noch keine Schädigung davon betroffenen Bodens und weiterer Umweltgüter verursacht würde.
Der BUND ist jedoch der Auffassung, dass die Umwidmung einer Vorrangfläche Landwirtschaft in eine Vorrangfläche für industrielle Nutzung in erheblicher Weise umweltrelevant ist, wie auch die Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Darmstadt in der beklagten Genehmigung selbst gezeigt hätten.
Dr. Werner Neumann, Mitglied im Landesvorstand: „Wir meinen, dass die Zielabweichung den Weg frei macht für einen immensen Umwelteingriff und deshalb dem BUND auch eine gerichtliche Überprüfung möglich sein muss.”
Der BUND will mit seiner Berufung beim hessischen Verwaltungsgerichtshof Kassel sowohl dem REWE Projekt die Grundlage entziehen als auch die grundsätzliche Frage klären, dass solche Planänderungen auch ein öffentliches Verfahren mit Klagerecht der Umweltverbände erfordern. Denn dies ist nach Auffassung des BUND schon aufgrund der EU-Richtlinie zum Umweltrecht gegeben.
Wie sehr die Umweltfragen betroffen sind, zeige die Stellungnahme des RP Darmstadt zur Vorlage des Bebauungsplan durch die Gemeinde Wölfersheim.
Werner Neumann: „Die Kritik des RP Darmstadt ist so umfangreich, dass nach unserer Auffassung der Bebauungsplan neu aufgesetzt werden muss. Wir sind überzeugt, dass die Errichtung einer 650 m langen und 170 m breiten Halle an dieser Stelle aufgrund der immensen Eingriffe in Boden, Wasserhaushalt, Landschaft und Natur rechtlich nicht zulässig ist.”
Hintergrund
Pressemitteilung des Aktionsbündnis Bodenschutz Wetterau vom 8.3.2019: „Flächenverbrauch durch REWE Logistik verhindern! – Aktionsbündnis fordert Gremien und Politik auf, das Projekt zu beenden” (pdf; ca. 200 KB)
Weitere Informationen
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Dr. Werner Neumann, BUND Hessen, Tel. 0172 6673815 - Bild herunterladen
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