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Pressemitteilung

BUND erwirkt Baustopp gegen REWE Logistikzentrum in Wölfersheim

27. Juli 2020 | Naturschutz, Landwirtschaft, Flächenschutz

Getreidefeld Flächenschutz Wertvolle Böden in Wetterau schützen! (Foto: Lynn Anders / BUND Hessen)  (Foto: Lynn Anders / BUND Hessen)

Frankfurt am Main, den 27. Juli 2020

Dem Eilantrag des BUND Landesverbandes Hessen gegen die Baugenehmigung für das REWE Logistikzentrum in Wölfersheim wurde durch das Verwaltungsgericht (VG) Gießen heute stattgegeben. Damit wurde ein bereits am 17.07.2020 erwirkter vorläufiger Baustopp bestätigt. 

„Der BUND ist hocherfreut über diese Entscheidung“, stellte Landesvorstandsmitglied Dr. Werner Neumann fest: „Wir haben erreicht, dass immense Schäden durch die Bauarbeiten von REWE verhindert werden. Für das riesige Logistikzentrum von REWE ist geplant, sehr wertvollen Boden abzutragen. Es drohen daraus nicht wieder gut zu machende Schäden für den Naturschutz, den Vogelschutz, den Bodenschutz und das Grundwasser. REWE darf nun keine vollendeten Tatsachen schaffen.“ 

Das Gericht hat deutliche Zweifel daran, ob die Erhebungen und Bewertungen zum Naturschutz im Rahmen der Bauleitplanung, die der Baugenehmigung zugrunde lagen, ordnungsgemäß erfolgt sind. Dies betrifft insbesondere den Schutz des Feldhamsters, aber auch der Feldlerche und nicht zuletzt die Betroffenheit des Vogelschutzgebietes Wetterau. Das ist aber vornehmlich im Normenkontrollverfahren gegen den Bebauungsplan der Gemeinde Wölfersheim zu klären.

Die Gerichtsentscheidung ist ein gemeinsamer Erfolg des BUND, des Aktionsbündnisses Bodenschutz Wetterau und der Bürgerinitiative Bürger für Boden, die seit 3 Jahren umfangreich und beharrlich sachliche Kritik am REWE Projekt vorgetragen haben. 

Der BUND Hessen hatte sowohl gegen den Bebauungsplan der Gemeinde Wölfersheim, die Baugenehmigung des Wetteraukreises und die wasserrechtliche Erlaubnis rechtliche Schritte unternommen.

Werner Neumann: „Die Fragen des Natur-, Boden- und Gewässerschutzes können nun in diesen Verfahren mit der gebotenen Tiefe und Gründlichkeit behandelt werden. Der Beschluss des VG Gießen gibt hinreichend Grund für die Annahme, dass das Baugelände bis zur Klärung dieser Fragen frei von Eingriffen der Firma REWE und die Böden geschützt bleiben.“ 

 

Weitere Informationen

 

Pressestelle BUND Hessen

Lynn Sophie Anders
069 677376 43
presse(at)bund-hessen.de
www.bund-hessen.de

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Geleitsstraße 14
60599 Frankfurt am Main

 

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