Dr. Werner Neumann bei einer Rede gegen Atomkraft. (Foto: Niko Martin)
Frankfurt am Main, Pressenotiz vom 25.1.2022
Der hessische Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Hessen) begrüßt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 25.1.2022 gegen die Erweiterung des Zwischenlagers für Atommüll in Hanau. „Es ist gut, dass das Gericht das Recht der Stadt Hanau bestätigt hat, die Lagerung von radioaktiven Stoffen mittels Bauleitplanung ausschließen zu können. Wir hoffen, dass in Hanau generell kein Atommüll mehr gelagert wird“, kommentiert Dr. Werner Neumann, Vorstandsmitglied des BUND Hessen das Gerichtsurteil.
Das BVerwG begründet in seiner Pressemitteilung, dass ein Zwischenlager für radioaktive Abfälle aus kerntechnischen Anlagen im Gewerbegebiet unzulässig sei. Es überschreite bei typisierender Betrachtung wegen des Gefahrenpotentials der radioaktiven Abfälle den im Gewerbegebiet zulässigen Störgrad der nicht erheblichen Belästigung.
Der BUND begrüßt, dass die Stadt Hanau diese Frage so konsequent verfolgt hat. Für den Umweltverband geht aus dem Urteil hervor, dass es auch über Hanau hinaus große Bedeutung hat, sodass Zwischenlager dieser Art auf Standorte der Atomwirtschaft konzentriert werden müssen.
Der BUND Hessen verweist dabei auch auf die jahrzehntelange Arbeit von Eduard Bernhard und Elmar Diez, die stets für ein Hanau gekämpft haben, das frei von Atomanlagen und Atommmüll ist.
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