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Pressemitteilung

BUND begrüßt Festlegung der Vorrangflächen für die Windkraft

12. Februar 2020 | Klimawandel, Energiewende, Windenergie

Das Regierungspräsidium Darmstadt hat die Vorrangflächen für die Windenergie festgelegt. Nun gibt es auch in Südhessen Rechtssicherheit für den Ausbau der Windkraft.

Windpark auf einem Feld.

Der hessische Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) begrüßt, dass nun auch im Regierungspräsidium Darmstadt die Festlegung der Vorrangflächen für die Windkraft abgeschlossen ist. Gabriela Terhorst, stellvertretende Landesvorsitzende des BUND Hessen: „Wir sind froh, dass nun endlich auch in Südhessen mehr Rechtssicherheit für den Ausbau der Windkraft besteht. Die beiden letzten Sommer und der langanhaltende Sturm der letzten Tage zeigen, dass der Klimawandel auch in Hessen gravierende Auswirkungen hat und die Energiewende so schnell wie möglich erfolgen muss.“ 

Kritisch bewertet der BUND den deutlich zu geringen Anteil der Vorrangflächen in Südhessen und die lange Planungszeit. Terhorst fordert von der Landesregierung eine Analyse, warum die Festlegung der Vorrangflächen in Südhessen gut 1,5 Jahre länger gedauert hat als in Mittel- und Nordhessen und warum der Umfang der Vorrangflächen in Südhessen mit nur 1,4 % deutlich hinter der Vorgabe des Landesentwicklungsplans zurückgeblieben ist.

 

Hintergrund

Der Landesentwicklungsplan (LEP) enthält den Grundsatz „5.3.2.2-2 (G) Diese Gebiete sollen grundsätzlich in der Größenordnung von 2 % der Fläche der Planungsregionen festgelegt werden“.

Die Teilregionalpläne mit den Vorrangflächen für die Windkraft für Mittel- und Nordhessen sind bereits seit 2017 rechtskräftig. In ihnen wurden Vorrangflächen im Umfang von 2 % und 2,2 % der Fläche festgelegt.  

 

Weitere Informationen

 

Pressestelle

Lynn Anders
069 677376 43
presse(at)bund-hessen.de
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