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Pressemitteilung

Bannwaldschutz – Südosterweiterung Langener Waldsee: Teilerfolg nach Protest

27. Januar 2016 | Bannwälder erhalten

Beim BUND ist man froh über die neuerliche Anhörungsfrist, hat aber weiter grundlegende Bedenken gegen die Art des Verfahrens.

Stadtwald Langen – Unter den Linden (Foto: Niko Martin) Stadtwald Langen – Unter den Linden (Foto: Niko Martin)  (Foto: Niko Martin)

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat mit seinem Protest gegen die Art des Planergänzungsverfahrens für die Südosterweiterung des Langener Waldsees einen Teilerfolg errungen. Das Regierungspräsidium Darmstadt räumt dem Verband nun eine erneute Anhörungsfrist ein. Die neue Frist endet am 08.02.2016. Beim BUND ist man froh über die neuerliche Frist, hat aber weiter grundlegende Bedenken gegen die Art des Verfahrens, weil das Planergänzungsverfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt wird. BUND Vorstandssprecher Herwig Winter: „Wir fordern nach wie vor die Beteiligung der Öffentlichkeit, denn in der nun erforderlicher Planergänzung werden wesentliche Bestandteil des Abbauvorhabens geändert.”

Hintergrund der Auseinandersetzung ist die Feststellung des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 22.12.2015, dass der bereits 2013 erlassene Planfeststellungsbeschluss, mit dem die Rodung des Bannwaldes auf einer Fläche von etwa 67 Hektar zum Zwecke des Kiesabbaus erlaubt wird, einen massiven Rechtsfehler hat, der aber durch ein Planergänzungsverfahren geheilt werden kann.

Das Regierungspräsidium Darmstadt hatte daraufhin unmittelbar nach Weihnachten am 28.12.2015 ein nicht-öffentliches Planergänzungsverfahren eingeleitet und dem BUND eine Frist bis zum 12.01.2016 eingeräumt, die es später um nur zwei Tage verlängerte.

Der BUND hatte innerhalb der Frist seine Stellungnahme abgegeben und gegen die Art des Verfahrens protestiert (vgl. BUND Pressemitteilung vom 14.01.2015). Während das Regierungspräsidium trotz der BUND-Kritik an der Durchführung des nicht-öffentlichen Verfahrens festhält, hat es dem BUND nun aber mit Schreiben vom 22.01.2016 eine neuerliche Frist zur Stellungnahme eingeräumt.
 

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