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Pressemitteilung

Bannwaldschutz – Südosterweiterung Langener Waldsee: Regierungspräsidium beschneidet die Beteiligungsrechte der Naturschutzverbände und der Öffentlichkeit

14. Januar 2016 | Bannwälder erhalten

Der BUND will mit seiner Klage eine Bannwaldfläche von 67 Hektar vor der Vernichtung durch den Kiesabbau zu retten.

Stadtwald Langen – Unter den Linden (Foto: Niko Martin) Stadtwald Langen – Unter den Linden (Foto: Niko Martin)  (Foto: Niko Martin)

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) wirft dem Regierungspräsidium Darmstadt im Zusammenhang mit der Bannwaldrodung für die Südosterweiterung des Langener Waldsees eine massive Beschneidung der Beteiligungsrechte der Naturschutzverbände und der Öffentlichkeit vor. BUND Vorstandssprecher Herwig Winter: „Wir sind fassungslos, wie sich die Bergbehörde im Hause der grünen Regierungspräsidentin Brigitte Lindscheid über die Interessen der Naturschutzverbände und der Bevölkerung zugunsten des Abbauunternehmens Sehring hinwegsetzt.” Der BUND will mit seiner Klage eine Bannwaldfläche von 67 Hektar vor der Vernichtung durch den Kiesabbau zu retten.

Hintergrund der aktuellen Auseinandersetzung ist der Ausschluss der Öffentlichkeit von einem nach Weihnachten eingeleiteten Planergänzungsverfahren, in dem offenbar ausschließlich der BUND und die Stadt Mörfelden-Walldorf, allerdings mit einer extrem kurzen Frist von wenigen Tagen, beteiligt werden. Der BUND fordert stattdessen ein öffentliches Verfahren mit einer Beteiligung der Öffentlichkeit und aller Naturschutzverbände sowie angemessenen Fristen. Der Verband stützt sich bei seiner Forderung auf Ausführungen des Verwaltungsgerichts Darmstadt. Da der Vorsitzende Richter in der mündlichen Verhandlung unmissverständlich geäußert hat, dass im Rahmen des Planergänzungsverfahrens eine Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 57a Bundesbergegesetz in Verbindung mit § 73 Absatz 2 bis 7 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes durchzuführen ist, ist der BUND über die abweichende Vorgehensweise des Regierungspräsidiums fassungslos.

Das Regierungspräsidium führt das ergänzende Verfahren auf Druck des Verwaltungsgerichts Darmstadt durch. Dieses hatte der Behörde in der mündlichen Verhandlung der Klage des BUND gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Südosterweiterung des Langener Waldsees, die zwei Tage vor Weihnachten stattfand, einen massiven Rechtsfehler vorgeworfen. Nach Auffassung des Gerichts ist die 2013 erlassene Genehmigung des Regierungspräsidiums bis heute unvollständig, weil die von der Behörde selbst erkannten nötigen Änderungen des Planfeststellungsantrags und des Planfeststellungsbeschlusses noch immer nicht erfolgt sind. Nötig ist die Anpassung der Pläne und der Genehmigung, weil die Behörde die beantragte Auskiesungsfläche im Rahmen der Genehmigung um rund 15 Hektar reduziert hat. Ausdrücklich widersprach das Gericht der bisherigen Behördenpraxis, diese Planänderungen lediglich in den nach dem Bergrecht nötigen nachgelagerten Verfahren zu vollziehen, weil diese nachgelagerten Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden und weil ihre zeitliche Gültigkeit auf wenige Jahre begrenzt ist.

Die Feststellung des Gerichts hat gravierende Folgen für den Kiesabbau, denn das Regierungspräsidium schließt daraus, dass derzeit keine Genehmigung zur Rodung weiterer Waldflächen vorliegt. Damit kann der öffentlich kritisierte Sofortvollzug zur Rodung einer Teilfläche von über vier Hektar Bannwald auch weiterhin nicht vollzogen werden. Diesen Sofortvollzug hatte das Regierungspräsidium am 26. Oktober 2015 erlassen, weil das Abbauunternehmen Sehring vorgetragen hatte, dass es seinen Betrieb ohne neuerliche Rodungsgenehmigung einstellen müsse. Wann genau der abbaubare Kiesvorrat erschöpft ist, erwies sich jedoch im Nachgang des Sofortvollzugs als strittig, zumal das Unternehmen seine Behauptung, die Vorräte würden schon im November/Dezember 2015 zu Ende gehen, durch eine eidesstattliche Versicherung des Geschäftsführers Stefan Sehring vom 16.11.2015 korrigierte. Nunmehr trägt das Unternehmen vor, dass die Vorräte erst „zum Ende des 1. Quartals 2016” erschöpft seien. Das Regierungspräsidium reagierte auf diese neue Zeitangabe mit der behördlichen Anordnung, mit der der früheste Rodungsbeginn auf den 23.12.2015 verschoben wurde. Durch die Gerichtsverhandlung am 22.12.2015 ist nun aber klar, dass auch dieser Termin nicht mehr gilt, sondern die Rodung erst nach Vorliegen des Planergänzungsbescheides erfolgen kann. Wie es zu den unterschiedlichen Einschätzungen von Sehring kommen konnte, ist bis heute unklar. Der BUND vermisst Anstrengungen der Behörde, zu einer eigenständigen und belastbaren Feststellung der abbaubaren Kiesmengen zu gelangen.

Für den BUND ist die aktuelle Vorgehensweise des Regierungspräsidiums eine Form der behördlichen Hilfestellung für das Kiesabbauunternehmen. Denn das Regierungspräsidium wählte nicht nur den Weg des nichtöffentlichen Verfahrens, an dem nur wenige, wie die Stadt Mörfelden-Walldorf, die sich aus Gründen des Trinkwasserschutzes ebenfalls gegen den Kiesabbau wendet, und der BUND beteiligt werden, sondern es räumte den Beteiligten auch nur eine extrem kurze Frist ein. So erreichten die Unterlagen den BUND am 04.01.2016, doch die Frist sollte schon am 12.01.2016 enden. Auch die Bitte um Fristverlängerung bis zum 12.02.2016 blieb weitgehend erfolglos, denn die Behörde gewährte nur eine Verlängerung um zwei Tage bis zum 14.01.2016. „Vor allem aus der kurzen Fristsetzung für den BUND und die Stadt Mörfelden-Walldorf schließen wir, dass das Regierungspräsidium das Planergänzungsverfahren nur pro forma durchführt und den Bannwaldschutz, der dem Wohl der Allgemeinheit dient, längst den Interessen am Kiesabbau untergeordnet hat”, kritisiert BUND Vorstandssprecher Herwig Winter.

Die Feststellung des Gerichts hat darüberhinaus auch gravierende Folgen für die Klage des BUND. Das Verwaltungsgericht stellte nämlich fest, dass der unvollständige Planfeststellungsbeschluss die gerichtliche Überprüfung einschränke. „Dies bedeutet im Ergebnis – auch wegen der Verzahnung mit dem Natur- und Artenschutzrecht – dass eine nähere Prüfung der natur- und artenschutzrechtlichen Regelungen nicht möglich ist. Die entsprechende Sachmaterie müsste gegebenenfalls in einem nachfolgenden Planergänzungsverfahren aufgearbeitet werden”, hielt das Gericht in der Sitzungsniederschrift zur Verhandlung fest. Da alle BUND Argumente, die außerhalb des Naturschutzrechts vorgetragen worden waren, die Kammer im Ergebnis nicht überzeugten, wies es die Klage des BUND ab, ließ jedoch die Berufung zu, weil sie eine andere Beurteilung der komplizierten Materie durch höhere Gerichtsinstanzen nicht ausschließen wollte. Der BUND wird nun die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und dann über seine nächsten Schritte entscheiden.

BUND Vorstandssprecher Herwig Winter: „Wir sind weiterhin zuversichtlich, dass wir die Bannwaldzerstörung noch aufhalten können, denn die Gerichtsverhandlung hat ja bestätigt, dass die bisherige Behördenpraxis aufhören muss und dass die Entscheidungen des Regierungspräsidiums pro Kiesabbau und contra Bannwaldschutz mit heißer Nadel gestrickt sind.”
 

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