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Pressemitteilung

Auskiesung am Langener Waldsee – BUND klagt gegen Hauptbetriebsplan 2021-2023

01. September 2021 | Wälder, Bannwälder erhalten

Der BUND klagt zum Erhalt des Bannwaldes. (Grafik: Niko Martin)

Frankfurt am Main, Pressemitteilung vom 01.09.2021
 

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Hessen) wird gegen den Hauptbetriebsplan 2021-2023 klagen, wie vom Landesvorstand des BUND am 31.08.2021 beschlossen wurde. Guido Carl, stellvertretender Vorsitzender des BUND Hessen: „Die weitere Rodung von Bannwald für den Sand- und Kiesabbau wollen wir nicht akzeptieren. Der schnell wachsende Problemdruck durch die Klimaerhitzung bestätigt, dass wir mit der Natur deutlich rücksichtsvoller umgehen müssen.“

Mit der Klage gegen den am 10.08.2021 genehmigten Hauptbetriebsplan setzt der BUND Hessen seinen Kampf gegen die Rodung des Bannwaldes am Langener Waldsee fort. In dem Rechtsstreit mit dem Regierungspräsidium Darmstadt hatte der BUND sich Ende Juli an das Bundesverwaltungsgericht gewandt. Mit der nun beschlossene Klage will der BUND erreichen, dass sein Klageerfolg vor dem Bundesverwaltungsgericht sich möglichst sofort und nicht erst nach weiteren Gerichtsverhandlungen auf den Schutz des Bannwaldes auswirkt.

Hintergrund

„Bannwald“ kann in Hessen nach §13 Abs. 2 Hessisches Waldgesetz ausgewiesen werden, soweit ein Wald „aufgrund seiner Lage und seiner flächenmäßigen Ausdehnung in seiner Flächensubstanz im Hinblick auf seine Schutz-, Klimaschutz- und Erholungsfunktion in besonderem Maße schützenswert ist.“

Der Rechtsstreit begann 2013, nachdem das Regierungspräsidium Darmstadt den Kiesabbau auf einer Fläche von über 67 Hektar Bannwald zugelassen hatte. In dem Wald leben zahlreiche streng geschützte Tierarten und vor allem eine artenreiche Fledermausfauna. Besonders zahlreich sind „Mückenfledermäuse“.

Das Verwaltungsgericht Darmstadt hatte die Klage des BUND Hessen am 22.12.2015 abgewiesen, aber die Berufung gegen das Urteil bei der nächsthöheren Instanz, dem Verwaltungsgerichtshof Kassel (VGH Kassel), zugelassen. Der VGH Kassel entschied den Fall erst nach der ungewöhnlich langen Zeitspanne von sechs Jahren am 17.02.2021. Er ließ die Revision beim Bundesverwaltungsgericht zu und der BUND nutzte diese Möglichkeit.

„Hauptbetriebspläne“ sind eine Besonderheit des Bergrechts, das im vorliegenden Rechtsstreit die Entscheidungsgrundlage bildete. Sie werden in der Regel nur mit einer Geltungsdauer von zwei Jahren erlassen und stellen die eigentliche Rodungs- und Abbaugenehmigung dar. Voraussetzung für einen Hauptbetriebsplan ist jedoch, dass zuvor der Abbau in einem Planfeststellungsverfahren grundsätzlich genehmigt wurde.

Wer Abbauvorhaben verhindern möchte, muss den Planfeststellungsbeschluss und alle zwei Jahre den jeweils neuen Hauptbetriebsplan beklagen. Er wird zu einer schnellen Folge immer neuer Klagen gezwungen, wenn die Gerichte wie im Fall der BUND-Klagen gegen den Abbau am Langener Waldsee nicht zügig entscheiden.


Pressekontakt:

Thomas Norgall, stellv. Geschäftsführer des BUND Hessen | Tel.: 0170 2277238

 

Pressestelle BUND Hessen

Lynn Sophie Anders
069 677376 43
presse(at)bund-hessen.de
www.bund-hessen.de

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