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Pressemitteilung

A 49: Planungsdinosaurier gefährdet die Zukunft – BUND fordert von der Landesregierung Moratorium beim Straßenneubau

24. Juni 2020 | Dannenröder Forst, Flüsse & Gewässer, Mobilität

Am 23. Juni 2020 hat das Bundesverwaltungsgericht die Klage des BUND Hessen gegen den Weiterbau der A 49 im Teilabschnitt VKE 40 abgewiesen.

Proteste vor dem Bundesverwaltungsgericht am Tag der A 49-Verhandlung. (Foto: Niels Kuhlmey / BUND Leipzig) Proteste vor dem Bundesverwaltungsgericht am Tag der A 49-Verhandlung. (Foto: Niels Kuhlmey / BUND Leipzig)  (Foto: Niels Kuhlmey)

Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) am 23. Juni 2020 fordert der hessische Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Hessen) von der Landesregierung ein Moratorium beim Straßenbau. Jörg Nitsch, Vorsitzender des BUND Hessen: „Planungsdinosaurier wie die Autobahn A 49 gefährden die Zukunft. Der Klimawandel ist bereits eine akute Gefahr für unsere Wälder. Nötig ist deshalb eine schnelle Konzentration aller Mittel auf die Verkehrswende.“

Aus der Sicht des BUND ist es falsch, in den nächsten Jahren gewaltige Geldbeträge in Straßenneubauten zu investieren, von denen die meisten nach der unverzichtbaren Verkehrswende nicht gebraucht würden. Klar ist, dass der heutige Individual- und Warenverkehr keine Zukunft hat.

„Die A 49 darf nicht gebaut werden. Denn Baurecht ist keine Baupflicht! Die Landesregierung sollte sich bei der Bundesregierung und gegenüber den anderen Bundesländern für ein Moratorium beim Straßenneubau und eine Überarbeitung des Bundesverkehrswegeplans einsetzen,“ fordert Jörg Nitsch vom BUND.

Das BVerwG hat die Auffassung des BUND Hessen bestätigt, dass der Planfeststellungsbeschluss die europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) mißachtet. Dennoch hatte das Gericht die Klage des BUND Hessen gegen den Weiterbau der A 49 gestern nach langer Beratung abgewiesen. Die Bestandskraft des Planfeststellungsbeschlusses wurde vom Gericht höher gewichtet als der vom BUND zu Recht beklagte Rechtsfehler. Einen Vergleichsvorschlag des BVerwG zur Nachholung der fehlenden wasserrechtlichen Fachprüfung unter Beteiligung des BUND lehnte das Land Hessen ab. Für die rechtliche Bewertung des Urteils will der BUND die Klagebegründung abwarten.

 

Hintergrund

Der BUND Hessen hatte im November 2019 beim BVerwG in Leipzig Klage gegen den Ausbau der A 49 im Teilabschnitt VKE 40 eingereicht, weil der 2012 erlassene Planfeststellungsbeschluss die europäische WRRL mißachtet. Diesen Rechtsverstoß hatte das Bundesverwaltungsgericht gestern bestätigt.

Besonders betroffen ist hierbei das Gleental mit seinem überregional bedeutsamen Trinkwasserschutzgebiet. Darauf hatte der Zweckverband Mittelhessische Wasserwerke (ZMW) im Oktober 2019 hingewiesen. Der ZMW betreibt in unmittelbarer Nähe der geplanten Trasse von Förderbrunnen und versorgt rund eine halbe Million Menschen mit Trinkwasser.. Vor allem durch die tiefe Gründung von Brückenbauwerken werde es laut ZMV durch den Straßenbau Verunreinigungen des Grundwassers geben.

Neben den Rechtsverstößen des Planfeststellungsbeschlusses kritisiert der BUND mit seiner Klage die mit dem Autobahnausbau verbundene Rodung eines intakten und über 250 Jahre alten Mischwaldes im Dannenröder Forst. Des Weiteren ist das europäische Naturschutzgebiet „5120-303 Herrenwald östlich Stadtallendorf“ betroffen und wertvolle Acker- und Wiesenflächen sollen zerstört werden.

Eine weitere Kritik des Umweltverbandes bezieht sich auf die heute nicht belastbaren Annahmen zum künftigen Verkehrsbedarf. Angesichts des Klimawandels ist eine schnelle Verkehrswende erforderlich.

Gemeinsam mit anderen Natur- und Umweltschutzorganisationen aus der Region kämpft der BUND seit knapp 40 Jahren gegen dieses Projekt. Trotz Zweifel an der Wirtschaftlichkeit des Projekts, werden mit der derzeitigen Planung ganz erhebliche Eingriffe in Natur und Landschaft in Kauf genommen.

 

Weitere Informationen

 

 

Pressestelle BUND Hessen

Lynn Sophie Anders
069 677376 43
presse(at)bund-hessen.de
www.bund-hessen.de

BUND Landesverband Hessen e.V.
Geleitsstraße 14
60599 Frankfurt am Main

 

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