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Plastikverbot für viele Einwegprodukte tritt in Kraft

03. Juli 2021 | Meere, Chemie, Naturschutz, Nachhaltigkeit, Umweltgifte

Am 3. Juli 2021 tritt in der EU ein Verbot für viele Einwegprodukte aus Plastik in Kraft. Der BUND begrüßt das Verbot, doch es geht nicht weit genug, um Meere und Ressourcen effektiv zu schützen.

 (Foto: Lynn Anders / BUND Hessen)

Am 3. Juli 2021 tritt in der EU ein Verbot für viele Einwegprodukte aus Plastik in Kraft.

Der BUND begrüßt das Verbot, doch es geht nicht weit genug, um Meere und Ressourcen effektiv zu schützen.

Ab diesem Zeitpunkt dürfen die folgenden Produkte in der EU nicht mehr produziert und in den Handel gebracht werden:
 

  •  Trinkhalme
  •  Rührstäbchen
  •  Wattestäbchen
  •  Luftballonstäbe
  •  Einweg-Geschirr aus konventionellem Plastik sowie aus "Bioplastik"
  •  To-go-Becher und Einweg-Behälter aus Styropor

 

Warum das Verbot richtig und wichtig ist:

Die Herstellung von Einweggeschirr verbraucht nicht nur viele Ressourcen, sondern verursacht jede Menge Müll. Zur Orientierung: Rund 320.000 Einweg-Becher werden in Deutschland stündlich (!) für Heißgetränke verbraucht (Quelle: BMU). Über Umwege gelangt ein Teil unserer entsorgten Strohhalme, Wattestäbchen oder Plastikbecher in die Umwelt. Weltweit werden jedes Jahr mehrere Millionen Tonnen Plastikmüll in die Meere eingetragen. Rund 85 % des Meeresmülls besteht aus Kunststoffen. Auch Nord- und Ostsee sind davon betroffen.

 

Warum das Verbot aber nicht weit genug geht:

Nicht nur die verbotenen Produkte werden an Küsten angespült, sondern viele weitere Plastikprodukte, die weiterhin erlaubt sind – seien es Joghurtbecher, Plastiktüten oder -flaschen. Effektiver Meeres- und Ressourcenschutz funktioniert nur, wenn die Anzahl des produzierten Einwegplastiks grundlegend reduziert wird, und mehr Mehrwegverpackungen zum Einsatz kommen, damit weniger Müll entsteht.

 

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