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§13b – Briefaktion gegen Bauen ohne Umweltprüfung

28. April 2021 | Flächenschutz, Landwirtschaft, Lebensräume, Naturschutz

Am 28.5.2021 stimmt der Bundesrat über die Einführung des Baulandmobilisierungsgesetzes und die Fortführung des §13b BauGB ab. Machen Sie mit, bei unserer Briefaktion gegen den Paragraphen!

Der §13b BauGB erlaubt das Bauen an Ortsrändern ohne Umweltprüfung. (Foto: Markus Spiske / Pexels)

Bis Ende 2019 erlaubte der §13b des Baugesetzbuch das Bauen an Ortsrändern im beschleunigten Verfahren. Dabei fiel die Pflicht zur Durchführung einer Umweltprüfung, die Erstellung eines Umweltberichts und der Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft weg.

Durch den Paragraphen kam es primär in ländlichen Gebieten zu einem Bauboom. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass oftmals Ein- und Zweifamilienhäuser geplant werden. Das hat einen Leerstand im Ortskernbereich und einen enormen Verbrauch von unbebauter Fläche zur Folge.

Dies konterkariert völlig das von der Bundesregierung gesetzte Ziel, den Flächenverbrauch bis 2030 auf 30 ha und bis 2050 auf null zu reduzieren. Der Ausnahmeparagraph war bis zum 31.12.2019 befristet. Die unbefristete Einführung eines ähnlichen Paragraphen ist aber in Planung.

Machen Sie mit bei unserer Briefaktion!

Um ein Zeichen gegen die geplante Verlängerung zu setzen, können Sie eine Nachricht an die hessischen Mitglieder im Bundesrat schicken. Ob Mail, Brief oder Onlineaufruf – jede Form der Teilnahme ist möglich.

Die hessischen Bundesratsmitglieder können Sie ihr hier einsehen.

Kontaktdaten der hessischen Mitglieder im Bundesrat:

Stellvertretende Mitglieder im Bundesrat:

 

Einen Musterbrief können Sie hier herunterladen:

Brief an die Landesminister*innen im Bundesrat

 

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