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Landtagswahl Hessen 2023 – Gude Wahl treffen!

Am 08.10.2023 ist Landtagswahl in Hessen. Die Wähler*innen entscheiden darüber, welche Politiker*innen und Parteien in den kommenden fünf Jahren die Interessen der Hessinnen und Hessen vertreten. Auf dieser Seite informieren wir Sie umfangreich über die verschiedenen Ziele der Parteien und über unsere Forderungen an die nächste Landesregierung. #GudeWahlTreffen: Wir informieren, Sie wählen.

Gehen Sie wählen! Am 08. Oktober haben Sie die Chance, dem Umwelt-, Arten- und Klimaschutz Ihre Stimme zu geben.

Ich gehe wählen: Statements zur Landtagswahl

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Wahlprüfsteine zur Landtagswahl Hessen 2023

Machen Sie sich auf einen Blick ein Bild, wie die Parteien zu unseren BUND-Schwerpunkten stehen.

Hier finden Sie unsere Bewertung der Antworten auf unsere Wahlprüfsteine und die ausführlichen Rückmeldungen der befragten Parteien.

zu den Wahlprüfsteinen

BUND-Forderungen und Wahlprogramme im Vergleich

Wir haben vor der Landtagswahl die Wahlprogramme der im Landtag vertretenen Parteien unseren Forderungen gegenübergestellt. Dafür haben wir 14 für uns wichtige Themen hervorgehoben.

Hier finden Sie unseren Vergleich und die Ergebnisse der Gegenüberstellung.

Zum Vergleich

Unsere Forderungen zur Landtagswahl 2023

Alle Beiträge auf- oder zuklappen
1. Zukunftsfähig durch Nachhaltige Entwicklung

Die Ziele für Nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, kurz: SDGs) der Vereinten Nationen wurden bereits im Jahr 2015 von der UN-Generalversammlung verabschiedet und sind Kernelement der Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung.

Es ist bisher in Hessen nicht gelungen, das Artensterben, die Flächenversiegelung sowie den zu großen Ausstoß von Treibhausgasen zu stoppen und die Energieversorgung auf sichere, bürgerfreundliche und erneuerbare Füße zu stellen.

Die künftige hessische Landesregierung muss umgehend dafür sorgen, dass die für Hessen verbindlichen Nachhaltigkeitsziele auch erreicht werden. Dazu bedarf es einer klar strukturierten, nachvollziehbaren und messbaren Nachhaltigkeitsstrategie. Ein einfaches Fortschreiben, um Ziele in der Zukunft vielleicht später zu erreichen, verwässert und verschlimmert die Situation.

In die politische Daueraufgabe, die kontinuierlich angepasst werden muss, ist die enge Einbeziehung der Zivilgesellschaft unerlässlich, um Akzeptanz und Erfolg bei der Umsetzung zu haben. Dabei muss im Vordergrund die Anerkennung ökologischer und sozialverträglicher Grenzen stehen.

Wir fordern:

1. Die Nachhaltigkeitsstrategie muss in allen Landesministerien, Verwaltungen und kommunalen Einrichtungen an erster Stelle stehen und damit handlungsleitend sein.

  • 1.1. Notwendig ist eine Suffizienzpolitik, die die politischen Rahmenbedingungen und Strukturen für nachhaltige Lebensstile schafft.
  • 1.2. Die Landesregierung überprüft in dieser Legislaturperiode alle bestehenden Gesetze und Verordnungen (sowie Fördermittel, Subventionen, finanzielle Anreizinstrumente) sukzessive auf ihre Übereinstimmung mit den Zielen der Nachhaltigkeitsstrategie und passt diese gegebenenfalls an.

2. Zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie fordern wir

  • 2.1  Einen „Ausschuss Nachhaltige Entwicklung” im Hessischen Landtag
  • 2.2  Einen „Staatssekretärsausschuss Nachhaltigkeit” unter Federführung der Staatskanzlei!
  • 2.3  Eine „Folgenabschätzung Nachhaltigkeit” bei allen Gesetzesvorhaben!

3. Es wird eine Ressourcenschutzstrategie entwickelt, mit dem Ziel, einen möglichst geringen Rohstoff-, Energie- und Flächenverbrauch zu erreichen.

2. Neustart von Klimaschutzgesetz und Klimaplan - Energiewende voranbringen

Das Hessische Klimaschutzgesetz, die Novelle des Hess. Energiegesetzes und der Klimaplan für Hessen sind unzureichend. Die Zielsetzung muss auf eine Klimaneutralität bis zum Jahr 2035 auf Basis eines CO2- Budgets von noch max. 300 Mio. t CO2 (inkl. der Emissionen für Stromimporte) ausgerichtet werden. Der BUND Hessen hat hierzu im September 2021 einen Vorschlag für ein wirksames Hessisches Klimaschutzgesetz im Landtag vorgestellt.

Die Maßnahmen des Klimaschutzplans werden zielgerichteter und verbindlicher gestaltet. Insbesondere ist das Ordnungsrecht der Förderung vorzuziehen.

Das Land Hessen nutzt alle Möglichkeiten für weitergehende gesetzliche Vorgaben, die auf Bundesseite nicht ausreichend erfüllt sind.

Zentral ist die gesetzliche Festlegung des Klimaschutzes als Pflichtaufgabe für die Kommunen und deren ausreichende Finanzierung.
Gezielt sollen Energieagenturen in Städten, Landkreisen oder querschnittsbezogene Agenturen für bestimmte Zielgruppen (z.B. für Sozialeinrichtungen) gemeinsam mit Kommunen oder anderen Trägern gefördert werden. Zusammen mit dem Ausbau der Landesenergieagentur sind 1500 neue Stellen von Klimaschutzmanager*innen zu schaffen.

Das Land Hessen schafft – soweit dies nicht auf Bundesebene erfolgt – einen Rechtsrahmen für „Erneuerbare Energie Gemeinschaften“, bei denen mittels „Energy Sharing“, Energie von eigenen Anlagen (Wind, Solar, Biomasse) bezogen, gehandelt und genutzt wird.

Wir fordern:

2.1. Der Ausstieg aus der Kohleverstromung in Hessen muss bis 2025 vollzogen sein.
Der Regelbetrieb von Block 5 am Kraftwerk Staudinger wird bis 2025 beendet. Am Standort sollten Anlagen der Wasserstofferzeugung, der Wasserstoff- und Stromspeicherung entstehen.

  • 2.1.1. Das Kohle-HKW West in Frankfurt und die Kohle-HKWe in Offenbach und Kassel sollten bis 2025 durch wasserstofffähige Gas-KWK-Anlagen und Wärmepumpen für Abwärme aus Flüssen und Rechenzentren verbunden mit Wärmespeichern umgerüstet werden. (BUND Hessen-Konzept)

2.2. Eine Senkung des Stromverbrauchs um 3 % jährlich in allen Bereichen wird durch zielgerichtete Stromsparkampagnen erreicht.

  • 2.2.1. Austauschaktionen in spezifischen Bereichen (z.B. LED-Straßenbeleuchtung, Kühlgeräte, Heizungspumpen, etc.) werden finanziell gefördert.
  • 2.2.2. Der Stromspar-Check für Haushalte mit geringem Einkommen wird in allen hessischen Kommunen und Landkreisen verfügbar gemacht.
  • 2.2.3. Ein flächendeckendes Energiemanagement in Gewerbe, Industrie, Kommunen und Landes- liegenschaften wird eingeführt.

2.3. Eine Senkung des Wärmebedarfs durch Modernisierung von Gebäuden (Sanierungsrate 3 % p.a. * 80 % Einsparung) mit dem Ziel einer Bedarfshalbierung bis zum Jahr 2040 durch Wärmedämmung, Wärmerückgewinnungs(WRG)-Lüftungsanlagen, effizientere Heizungsanlagen, Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), Wärme-Pumpen (WP), Solarthermie wird erreicht.

  • 2.3.1. Bis 2025 werden energetische Sanierungsfahrpläne für alle Liegenschaften des Landes erstellt und bis zum Jahr 2030 umgesetzt.
  • 2.3.2. Das Land Hessen setzt keine CO2-Zertifikate mit unklarer Klimaschutzwirkung mehr für die Kompensation von CO2-Emissionen ein und investiert dies in eigenen Liegenschaften.
  • 2.3.3. Hessen startet eine Bundesratsinitiative für die bundesweite Einführung verpflichtender Sanierungsfahrpläne für alle Gebäude bis zum Jahr 2025 im Sinne einer „energetischen Vorsorgeuntersuchung“.
  • 2.3.4. Bei der Kostenumlage zur energetischen Sanierung setzt sich das Land Hessen für das „Drittelmodell“ einer warmmietneutralen Kostenaufteilung zwischen Mieter, Vermieter und Förderung, erarbeitet durch BUND und Dt. Mieterbund, ein und setzt dies in Wohnungsbaugesellschaften mit Landesbeteiligung vorbildhaft um.

2.4. Es muss ein deutlicher Ausbau der KWK-Stromerzeugung zur effizienten Sicherstellung der Versorgungssicherheit erfolgen.

  • 2.4.1. Kommunen werden zur Erstellung von Wärmenutzungsplänen und der Planung von Wärmenetzen verpflichtet und gefördert.
  • 2.4.2. Es wird gesetzlich geregelt, dass Rechenzentren mind. 30 % der Abwärme nutzbar abgeben müssen und durch die Raumordnung geregelt, dass diese nur dort angesiedelt werden dürfen, wo eine Abwärmenutzung möglich ist. Energieversorger werden verpflichtet, diese Abwärme aufzunehmen.
  • 2.4.3. In Kommunen und Stadtteilen werden Energiezentren verbunden mit KWK-Anlagen, Wärmepumpen, Wärme- und Stromspeichern im Sinne des „zellularen Ansatzes“ des VDE aufgebaut als Zentrum der Versorgungssicherheit mit erneuerbaren Energien.

2.5. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien wird deutlich intensiviert.

  • 2.5.1. Für Windenergie werden 2% tatsächlich nutzbarer Landesfläche als Vorrangfläche ausgewiesen. Das Repowering von Windenergieanlagen wird auch in Vogelschutzgebieten, in denen keine signifikante Schädigung der Arten erfolgte vorangetrieben. Wo immer möglich werden Risiken für den Naturschutz durch zeitliche oder durch Annäherung von Vögeln/Fledermäusen ausgelöste Abschaltungen minimiert.
  • 2.5.2. Der Ausbau der Windenergie in Hessen wird durch einen jährlichen Zubau von mindestens 150 Anlagen forciert. Die Genehmigungsverfahren werden durch Ausbau der Personalstellen in den Regierungspräsidien beschleunigt und durch den Aufbau eines Senats für Erneuerbare Energien am Hess. VGH rechtssicherer gemacht.
  • 2.5.3. Das Land Hessen führt eine hessenweite Aufklärungskampagne für die Windenergie mit Bürgerbeteiligung durch.
  • 2.5.4. Der jährliche Ausbau der Photovoltaik und der Solarthermie wird im Vergleich zum Stand von 2021 mindestens vervierfacht. Es wird eine Solarpflicht für neue und bestehende Gebäude (bei wesentlichem Umbau und Dacherneuerung) sowie für Parkplätze und versiegelte Flächen eingeführt. Ein Drittel des PV- Ausbaus erfolgt im Freiland, vorzugsweise landwirtschaftliche Fläche erhaltend als Agri-PV oder mit umfassenden Maßnahmen für den Naturschutz.
  • 2.5.5. Die Biomasseanlagen (Biogas, Altholz, Bioabfälle) werden in ihrer Leistung erhöht und flexibler betrieben zum Ausgleich des schwankenden Angebots von Wind und Sonne. Die Verwendung von Reststoffen aus kommunalen Bioabfällen hat Priorität. Die Landesregierung unterstützt den Wechsel von Maisanbau zu Blühpflanzen.

2.6. Der fortschreitende Klimawandel bedingt neben dem Klimaschutz auch Maßnahmen zur Klimaanpassung.

  • 2.6.1 Die Landesregierung nimmt die prioritär beschlossenen Forderungen aus dem integrierten Klimaschutzplan Hessen auf; Konzeptentwicklungen für:
    - Schutz für Vulnerable Gruppen (Vermeidung von Hitze)
    - Versorgung der Städte mit Frischluftgegen Luftbelastungsbrennpunkte - Umsetzung der Städtekampagne einer „15-Minuten-Stadt“
    - Begrünungsmaßnahmen
  • 2.6.2. Ausgehend vom „Hitzeaktionsplan“ des Landes sind ein Aktionsprogramm gegen urbane Hitzeinseln auf kommunaler Ebene zu erstellen", die nötigen gesetzlichen Maßnahmen zu ergreifen und finanziell zu fördern.
3. Einstieg in die Verkehrswende jetzt beginnen

Mit einem auf 38,4% (2020) gestiegenen (!) Anteil an den CO2-Emissionen liegt der Verkehrssektor in Hessen deutlich über dem Bundesdurchschnitt (2020 = 28,2%). Krank macht die in einer Reihe hessischer Innenstädte zu hohe Luftschadstoffbelastung, insbesondere durch Stickstoffdioxid. Verantwortlich dafür ist zum größten Anteil der PKW-Verkehr.

Neben der Energiewende braucht Hessen unbedingt eine Verkehrswende auf der Basis Vermeiden, Verlagern, Verbessern. Notwendig ist eine Verkehrspolitik, die nachhaltig ist und nicht vordringlich für das Auto gemacht ist. Der ÖPNV muss ausgebaut, Zufußgehen und Radfahren müssen attraktiver werden.

Wir fordern:

3.1. Die Landesregierung beruft einen Verkehrswendegipfel ein, in dem mit gesellschaftlichen Gruppen die Anforderungen an eine Mobilität der Zukunft in Hessen diskutiert werden. (Masterplan Verkehr). Das Ziel ist ein verkehrspolitisches Gesamtkonzept.

3.2. Vorhandene Finanzmittel werden zugunsten des ÖPNV (Stärkung der Verkehrsverbünde) und des nichtmotorisierten Verkehrs umgeschichtet und aufgestockt, der öffentliche Verkehr bekommt bei Planung und Finanzierung von Infrastrukturmaßnahmen absoluten Vorrang vor dem Ausbau der Straßeninfrastruktur.

3.3. Weitere Autobahnneu- und Ausbaumaßnahmen unterbleiben bzw. werden von der Landes- regierung nicht unterstützt. Die dadurch freiwerdenden Finanzmittel sollen durch Bundesratsinitiativen in klimafreundlichere Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen (s.u. 3.2.) umgeschichtet werden.

3.4. Die Landesregierung spricht sich gegen den Bau weiterer Ortsumgehungsstraßen aus und unterstützt an deren Stelle die Schaffung von Ortsbusverbindungen und den Ausbau regionaler Bahnverbindungen.

3.5. Notwendig ist eine Reaktivierung von stillgelegten Bahnstrecken in Hessen entsprechend dem positiven Beispiel Frankenberg–Korbach. Als flankierende Maßnahmen werden Trassen im Regionalplan und in Bebauungsplänen gesichert, Entwidmungen unterbunden und Anträgen zu Streckenstilllegungen nicht stattgegeben.

3.6. Die Landesregierung nimmt die SPNV-Verantwortung für die Bestellung des Zugangebots vollständig wahr: Anstelle der Verkehrsverbünde definiert das Land das gewünschte Linien- und Taktangebot und finanziert es aus Bundes- und Landesmitteln.

3.7. Die Mittel zum eingeführten landesweiten Schülerticket sowie zum Jobticket der Landes- bediensteten werden beibehalten.

3.8 Das Ziel „Vision Zero“ (Null Verkehrstote) wird Leitlinie der Verkehrspolitik.

3.9. Ziel muss es sein, dass in Städten Tempo 30 zur Regelgeschwindigkeit wird, Kommunen müssen über die Einrichtung von Tempo 30-Zonen selbst entscheiden können.

3.10. Als Sofortmaßnahme schließt sich die Landesregierung dem Beschluss der Umweltministerkonferenz vom 13.5.2022 an und fordert ein Tempolimit auf Autobahnen. Ziel ist Tempo 120 als Höchstgeschwindigkeit.

3.11. Alle Luftreinhaltepläne erhalten wirksame Maßnahmen, so dass überall in Hessen die Einhaltung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid, Feinstaub und Ozon sichergestellt wird.

3.12. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) stellt eine Überhöhung der Sterblichkeit auf Grund der hohen Feinstaubbelastung fest. Die darauf erfolgten Vorschläge und wissenschaftliche Ableitung neuer Grenzwerte muss von der Landesregierung aufgegriffen und in Richtung nationales Recht (BImschG) befördert werden.

4. Landwirtschaftspolitik ökologisch ausrichten

In Hessen werden etwa 42 Prozent der Landesfläche landwirtschaftlich genutzt. Die kleinstrukturierte, bäuerliche Landwirtschaft in Hessen muss erhalten und unterstützt werden. Der Anteil der landwirtschaftlichen Nutzfläche, der ökologisch bewirtschaftet wird, liegt bei rund 16 % und damit deutlich höher als im Bundesdurchschnitt. Dennoch ist auch in Hessen die Artenvielfalt durch die intensive Landwirtschaft massiv bedroht. Der Pestizideinsatz auf den Feldern und der Antibiotikaeinsatz in manchen Ställen ist zu hoch und mancherorts ist das Grundwasser mit Nitraten und Pestiziden belastet. Das Leitbild des BUND für die Landwirtschaft ist der ökologische Landbau, weil er besonders sorgsam mit den natürlichen Ressourcen umgeht, schädliche Umweltauswirkungen der landwirtschaftlichen Intensivproduktion vermeidet und deutlich weniger Klimagase verursacht. Hessen braucht neben der Energiewende und der Verkehrswende auch eine Agrarwende, die dazu führt, den Anteil des Ökolandbaus bis 2025 auf 30% zu erhöhen und langfristig 100% Ökolandbau zu erreichen.

Wir fordern:

4.1. Der „Zukunftspakt Landwirtschaft“ wird unter Beteiligung der hessischen Naturschutzverbände zu einer „Strategie für eine nachhaltige Landwirtschaft in Hessen“ weiterentwickelt. Das Ziel ist, auch die konventionelle Landwirtschaft in Hessen ressourcenschonender auszurichten, den weiteren Rückgang der Biodiversität in der Agrarlandschaft zu stoppen und eine Trendwende zu mehr Artenvielfalt zu erreichen.

4.2. In der konventionellen Landwirtschaft müssen schädliche Umweltauswirkungen wirksam reduziert und der sorgsame Umgang mit der Natur gefördert werden.

  • 4.2.1.  Die Gentechnikfreiheit der Landwirtschaft in Hessen wird weiter sichergestellt.
  • 4.2.2.  Der Anbau gentechnikfreier heimischer Eiweißfuttermittel wird gefördert.
  • 4.2.3. Fördermittel für Agrarumweltmaßnahmen werden gestärkt durch maximale Ausschöpfung der nationalen Möglichkeiten zur Umschichtung von Geldern von der 1. in die 2. Säule.
  • 4.2.4. Auf landeseigenen Landwirtschaftsflächen (Staatsdomänen) wird der Einsatz von Glyphosat und Neonicotinoiden verboten.
  • 4.2.5. Feldwege und Wegraine müssen zum Schutz der biologischen Vielfalt erhalten bleiben, die gemeinsame Initiative von Umweltministerium, Naturschutz- und Landwirtschaftsverbänden wird weitergeführt.

4.3. Bis 2025 wird das Ziel erreicht, den Anteil des Ökolandbaus auf 30% zu erhöhen, jährliche Zwischenziele sind verbindlich festzulegen.

  • 4.3.1.  Dafür werden ausreichende Fördermittel für die Umstellung der Bewirtschaftung bereitgestellt.
  • 4.3.2.  Die Förderung der regionalen Vermarktung hessischer Bio-Produkte wird ausgebaut.
  • 4.3.3.  Landeseigene Landwirtschaftsflächen (Staatsdomänen) werden ausnahmslos ökologisch bewirtschaftet.

4.4. Es wird ein Tierschutzplan für die Nutztierhaltung in Hessen erarbeitet.

5. Flächenneuversiegelung drastisch vermindern

5.1. Die Flächeninanspruchnahme für Siedlung und Verkehr wird landesweit auf 1 Hektar am Tag bis 2025, und auf Netto-Null Hektar bis 2030 gesenkt.

5.2. Bürger*innen und Umweltverbände erhalten bei Zielabweichungsverfahren von Regionalplänen ein Beteiligungsrecht.

5.3. Auf Grundlage der Landesweiten Klimaanalyse und des Integrierten Klimaschutzkonzepts 2025 werden in den neuen und bestehenden Regionalplanungen die Freihaltung der Frischluftschneisen durchgesetzt.

5.4. Bei der Aufstellung von Bauleitplänen und Baugenehmigungsverfahren sind die Klimaauswirkungen anhand einer Klimaanalyse zu berücksichtigen.

5.5. Die dauerhafte Sicherung von Vorranggebieten Landwirtschaft und durch das BNatSchG geschützter Gebiete (Landschaftsschutzgebiete, Habitate, Streuobstwiesen, Gärten, Biodiversitätsverbundräume etc.) wird gewährleistet.

5.6. Hochwertige Böden werden geschützt und erhalten und in einem kartografischen Verzeichnis im Landesentwicklungsplan gelistet.

5.7.  Ein hessisches Kompetenzzentrum für Nachhaltiges Bauen wird eingerichtet.

5.8.  Die Novelle des BundesbodenschutzG (BBodSchG), wie vom Bundesumweltministerium im Entwurf 2022 vorgelegt, muss unterstützt werden. Das Hessische Altlasten- und BodenschutzG (HAltBodSchG) wird novelliert.

5.9. Die Hessische Bauordnung wird für die Ziele von Klimaschutz, Klimaanpassung, Biodiversitätsschutz, Kreislaufwirtschaft und Gebäudebestandserhaltung novelliert. Gebäudeabrisse sind unter den Vorbehalt einer Genehmigung zu stellen, bei der eine Ökobilanzierung die Optionen Umbau und Neubau mit einem Abriss auf Grundlage einer Analyse der Umwelt- und Klimaauswirkungen vorgenommen wird.

5.10. Die bauliche Stadtentwicklung wird auf den Innenbereich konzentriert, mit verbindlichen Leerstands- und Baulückenkatastern in den Kommunen und der dokumentierten Prüfung von Alternativen für Neubauplanungen im Außenbereich.

5.11. Verkehrswege in Hessen werden nur dann noch aus- und neugebaut, wenn sie zur Eindämmung der Klimakrise beitragen.

6. Wasserpolitik ökologisch ausrichten

Wasser ist das Lebensmittel Nr. 1 und Feuchtgebiete sind wertvolle Lebensräume. Wasser ist ein Lebenselixier und weit mehr als eine Handelsware. Hessen ist ein Land der Fließgewässer und die Landschaft wird insbesondere in den Mittelgebirgslagen von Bächen bestimmt. Das Trink- und Oberflächenwasser ist in Hessen vor allem im Hessischen Ried und im Einflussgebiet des Kalibergbaus in Osthessen gefährdet. Auch Hessen ist mit der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie stark im Verzug. Die Politik der Landesregierung muss konsequent an der Wiederherstellung des günstigen ökologischen Zustands aller Gewässer und grundwasserabhängigen Lebensräume, der Beseitigung der strukturellen und chemischen Gewässerbeeinträchtigungen und an den Folgen des Klimawandels ausgerichtet sein.

Wir fordern:

6.1. Die Landesregierung wird ihre Aktivitäten im Gewässerschutz intensivieren. Sie wird hierzu insbesondere politische Leitlinien zum Gewässerschutz und zur Gewässerbewirtschaftung beschließen.

Höchste Priorität haben

  • 6.1.1.  die Sicherung einer möglichst ortsnahen Trinkwasserversorgung,
  • 6.1.2.  der Schutz vor Verschmutzungen des Grund- und Oberflächenwassers,
  • 6.1.3.  die Sanierung der Schäden aus der Grundwasserentnahme im Hessischen Ried und in der Kaliregion in Osthessen sowie
  • 6.1.4. der Schutz und die Wiederherstellung sowie die Freihaltung der Fluss- und Bachauen aus Gründen des Hochwasserschutzes und ökologisch möglichst intakter Gewässer.
  • 6.1.5. Die Grundwasserabgabe wird wieder eingeführt. Die so eingenommenen Haushaltsmittel werden zur Erfüllung der Rechtspflichten aus der Wasserrahmenrichtlinie und zur Renaturierung und Sanierung grundwasserabhängiger Landlebensräume, die auch nach dem EU-Naturschutzrecht geschützt sind, eingesetzt.
  • 6.1.6. Im Hessischen Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (HLNUG) werden die technischen und operativen Voraussetzungen zur Modellierung der Veränderungen von Grundwasserkörpern, von Grundwasserschwankungen und -veränderungen grundlegend verbessert, damit die hessische Umweltverwaltung Einflüsse auf die Grundwasserkörper und deren Steuerung wieder eigenständig und ohne Abhängigkeit externer Gutachten beurteilen kann.

6.2. Der Gewässerschutz wird durch eine „Mikroschadstoffstrategie“ verbessert (vgl. BUND-Standpunkt „Mikroschadstoffstrategie“ vom Juni 2017), die mindestens folgende Punkte beinhaltet:

  • 6.2.1. Die Kläranlagen werden zum Schutz des Grundwassers und der Oberflächengewässer insb. in den Problemgebieten im Hessischen Ried mit der 4. Klärstufe ausgestattet. Dies erfolgt insbesondere für alle Einleiter von Vorflutern, deren Gewässerbett Wassergewinnungsgebiete durchströmt.
  • 6.2.2. Das Monitoring wird im Grund- und Oberflächenwasser intensiviert.
  • 6.2.3. Die Ursache der Keimbelastungen in den Taunusbächen wird erforscht und möglichst rasch beseitigt.

6.3. Zur Wasserversorgung des Ballungsraums Rhein-Main wird die Kapazität zur Rheinwasser- aufbereitung vergrößert. Ein steigender Trinkwasserbedarf soll durch eine Wassersparkampagne, die Herstellung getrennter Brauch- und Trinkwassersysteme und die vermehrte Gewinnung aus Rhein und Main gedeckt werden. Der Wasserimport aus dem Vogelsberg und anderen mittelhessischen Gewinnungsgebieten soll reduziert werden.

6.4. Die Aussagen des Grundwasserbewirtschaftungsplans Hessisches Ried zur Waldsanierung sowie zur Sanierung der grundwasserabhängigen Biotope erhalten entsprechend den Empfehlungen des Runden Tisches „Grundwassersanierung Hessisches Ried“ Rechtskraft.

6.5. Der gute ökologische Zustand der „grundwasserabhängigen Landlebensräume“ nach der Wasserrahmen-Richtlinie wird, wo immer möglich, wiederhergestellt.

6.6. Die Kosten der Grundwasserinfiltration zur Stabilisierung und Erhöhung der Grundwasserstände im Hessischen Ried werden weiterhin verursacherbezogen auf den Wasserpreis umgelegt. Dies gilt insbesondere auch für die Maßnahmen, die zur Wiederherstellung „günstiger Erhaltungszustände“ in den FFH- und Vogelschutzgebieten gem. der FFH-Richtlinie erforderlich sind.

6.7. Zum Schutz und zur Wiederherstellung der Fluss- und Bachauen

  • 6.7.1. werden die Anstrengungen zur Renaturierung der Fließgewässer einschl. der Beseitigung von Wanderhindernissen in den Gewässern intensiviert,
  • 6.7.2. wird für die Gewässer erster und zweiter Ordnung ein Flächenkataster zur Auenrückgewinnung angelegt und im Hessischen Wassergesetz verankert,
  • 6.7.3. wird die ackerbauliche und gärtnerische Nutzung in den Gewässerrandstreifen verboten.

6.8 Die Salzeinleitungen in die Werra werden so schnell wie möglich reduziert. Zum Schutz der Gewässer vor den Auswirkungen des Kalibergbaus werden folgende Festlegungen getroffen, die z.T. über den „Detaillierten Bewirtschaftungsplan Salz 2021-2027" und den zugehörigen Maßnahmenplan hinausgehen. 6.8.1. Die Salzeinleitung am Werk Hattorf wird so schnell wie möglich beendet. Künftig erfolgt die Einleitung vorrangig an der Einleiterstelle "Wintershall".

  • 6.8.2. Weitere Haldenerweiterungen werden nicht genehmigt.Künftig wird der Versatz nicht verwertbarer fester Reststoffe in die Bergwerke angeordnet.
  • 6.8.3. Salzhaltige Abwässer werden nur in verfestigter Form und bei Vorliegen eines Standsicherheitsnachweises in Kaligruben eingebracht. Dies gilt zum Schutz der größten Sondermülldepomie Europas besonders für die Einlagerung in Springen/Thüringen.
  • 6.8.4. In der gültigen Einleitergenehmigung werden die Perzentilwerte für Pegel Boffzen und Gerstungen als verbindliche Vorgaben eingeführt. Außerdem werden die Grenzwerte für Schadstoffe und die Fischgiftigkeit so abgesenkt, dass kein Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot der WRRL mehr vorliegt.
  • 6.8.5. Die Verringerung der Salzeinleitungen in die Werra wird entsprechend der Bewirtschaftungsplanung Salz 2021-2027 umgesetzt . Stärkere Reduktionen werden angestrebt. Der Vorbehalt, der ein Aussetzen der weiteren Absenkung der Salzeinleitungen ermöglicht, soll nicht zum Tragen kommen.
  • 6.8.6. Es wird ein Sanierungskonzept angeordnet
  • 6.8.7. Hessen wird sich wegen seiner Verantwortung für die Umweltschäden durch den Kalibergbau an den Kosten der umweltgerechten Entsorgung beteiligen.
  • 6.8.8. Wegen der absehbaren Endlichkeit der Lagerstätte wird die Landesregierung den Konversionsprozess einleiten.
7. Wald schützen

Fast die Hälfte des Landes Hessen ist von Wald bedeckt (42,3 %) und die Ansprüche an den Wald nehmen stetig zu. Wälder sind für Menschen Wirtschafts- und Erholungsraum und haben angesichts der dramatischen Artenrückgänge in landwirtschaftlich geprägten Ökosystemen eine wachsende, hohe Bedeutung für den Schutz der Artenvielfalt. Hessen trägt für den Erhalt der Buchenwälder eine weltweite Verantwortung. Hessen sollte sich der einseitigen Betonung der Rohstofffunktion des Waldes entgegenstellen, wie sie z.B. vom Bundeskartellamt aus dem EU-Wettbewerbsrecht gefolgert wird.

Wir fordern:

7.1. Im bevölkerungsreichen Südhessen muss der Wald vor der Zerstörung geschützt und durch aktive Maßnahmen in seinen Wohlfahrtswirkungen gestärkt werden. Hierzu

  • 7.1.1. werden die alten und neuen Schäden durch die Trinkwassergewinnung gemäß aller Empfehlungen des Runden Tisches „Grundwassersanierung Hessisches Ried“ zügig, konsequent und transparent unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben des Naturschutzes und der berechtigten Ansprüche von Kommunen, Privatpersonen, Land- und Wasserwirtschaft umgesetzt,
    • 7.1.2.1. wird die finanzielle Unterstützung der kommunalen Waldbesitzer bei der Anpassung der Waldbestände an die heutigen Bedingungen fortgeführt,
    • 7.1.2.2. wird, wo immer möglich, insbesondere aber im Bereich des als FFH- und Vogelschutzgebiet geschützten Gernsheimer-Jägersburger Waldes der Wasserhaushalt unter den Waldbeständen durch die Infiltration von aufbereitetem Rheinwasser so verbessert, dass die Rechtspflichten aus der FFH-Richtlinie erfüllt werden,
    • 7.1.2.3. wird der traditionelle Waldbau mit der Hauptbaumart Stieleiche im Hess. Ried weiter unterstützt,
    • 7.1.2.4. wird der Vorrang heimischer Laubbaumarten gegenüber nicht-heimischen Baumarten gesichert und
    • 7.1.2.5. wird der Anbau der Douglasie auf den trocken-sandigen Standorten wegen Invasionsgefahr insb. in den Natura-2000-Gebieten verboten.

7.2. Die Waldbewirtschaftung soll einen möglichst guten Ausgleich ökonomischer, ökologischer und sozialer Aspekte gewährleisten. Aus diesem Grund wird festgelegt:

  • 7.2.1. Der Staatswald wird weiterhin nach den Regeln des Forest Stewardship Council Deutschland (FSC Deutschland) bewirtschaftet.
  • 7.2.2.  Kommunen und Privatwaldbesitzer werden vom Land bei der Umstellung auf FSC unterstützt.
  • 7.2.3.  Im landeseigenen Bereich wird regionales, zertifiziertes FSC-Holz verwendet.

7.3. Zum Schutz des Buchenwald-Ökosystems, um Verstöße gegen das Verschlechterungsverbot in Natura-2000-Gebieten zu vermeiden und zur Gewährleistung dauerhaft hoher Holzerträge trotz der „Buchenwaldlücke“ wird auf die kommende „Buchenwaldlücke“ die Erntemenge in Buchenwäldern auf 30 % des Vorrats innerhalb von 10 Jahren begrenzt, die Umtriebszeit von Buchenwäldern auf 200 Jahre erhöht und der Einschlag auf einen Bestockungsgrad von 0,8 der geltenden Ertragstafel im jeweiligen Bestandsalter begrenzt.

7.4. Zum Schutz der Artenvielfalt wird der vom Hessischen Kabinett beschlossene Nutzungsverzicht auf 5 % der Waldfläche umgesetzt.

  • 7.4.1. Bereits festgelegte nutzungsfreie Kernzonen mit einer Fläche von 25 Hektar und mehr werden als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Bei kleineren Kernflächen wird ihre aktuelle Eignung zum Schutz der Biodiversität überprüft. Bei festgestellter Nichteignung werden entsprechende Ersatzflächen ausgewiesen. 7.4.2. Künftige nutzungsfreie Kernflächen sollen möglichst die Kriterien für „Wildnisgebiete“ gemäß der mit den Länderfachbehörden abgestimmten Fachposition des BMUB/BfN (Stand: 20. Februar 2017) erfüllen und sich am Fachkonzept der Naturschutzverbände orientieren.

7.5. Leitbild für den öffentlichen Wald ist der „gläserne Bürgerwald“. Hierzu wird die Forsteinrichtung im Staatswald transparenter gestaltet. Kommunalen und privaten Waldbesitzern soll diese Vorgehensweise empfohlen werden. Im Einzelnen:

  • 7.5.1. Die „Waldforen“ von HessenForst werden weiterentwickelt. Die Bürgerinnen und Bürger erhalten ein Einsichtsrecht in die Forsteinrichtung für den Staatswald.
  • 7.5.2. Die oberste und die oberen Naturschutzbehörden sowie die Naturschutzabteilung der HLNUG erhalten im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben und insb. zur Erstellung und Fortschreibung der Bewirtschaftungspläne für Natura-2000- und Naturschutzgebiete direkte Einsicht in die Forsteinrichtungsdaten.
  • 7.5.3. Die oberste und die oberen Landesplanungsbehörden erhalten im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben und insb. zur Erstellung und Fortschreibung der Vorrangflächenplanung für Windkraftstandorte direkte Einsicht in die Forsteinrichtungsdaten.
  • 7.5.4. Zur Lösung der Konflikte, die aus dem sich schnell ändernden Freizeitverhalten resultieren, erfolgt eine Radwegeplanung nach dem Vorbild des Landes Thüringen.

 

8. Naturschutz stärken

Aktive Naturschutzpolitik ist keine Luxuspolitik, sondern ethisch geboten und die Voraussetzung für den langfristigen wirtschaftlichen Erfolg. Weltweit ist die Aussterberate der Arten durch den Einfluss des Menschen etwa 100- bis 1000-fach erhöht. Der aus dem Biodiversitätsverlust resultierende Verlust an Ökosystemdienstleistungen wird auf 3 bis 4 Billionen US-Dollar pro Jahr kalkuliert. Bundesweit sind seit Jahren etwa 40 % aller Wirbeltierarten gefährdet. In den vergangenen Jahren wurde unter dem Stichwort „Insektensterben“ bekannt, dass die Biomasse der Insekten seit 1990 bereits um rund 75 % abgenommen hat und die Bestäubungsleistungen der Honigbiene und anderer Insekten massiv gefährdet sind. Die Zerstörung von Lebensräumen und das Artensterben muss deshalb durch eine Naturschutzoffensive wirksam reduziert werden.

Wir fordern:

8.1. Der Naturschutzhaushalt zur Umsetzung von Arten- und Biotopschutzprogrammen und zur Personalaufstockung ist um mindestens 20 Mio. Euro pro Jahr zu erhöhen und das Land Hessen setzt sich auf EU-Ebene für einen EU-Naturschutzfonds ein.

8.2. Das Hessische Naturschutzgesetz wird um folgende Schutzmaßnahmen erweitert:

  • 8.2.1. Artenreiches Grünland frischer Standorte, Hohlwege, Hecken und Feldgehölze werden zu gesetzlich geschützten Biotopen erklärt.
  • 8.2.2. Der Vorrang des Vertragsnaturschutzes wird gestrichen, so dass auch die Ausweisung von Naturschutzgebieten wieder leichter möglich ist.

8.3. Die Zuständigkeit für den Naturschutz wird bei der Naturschutzverwaltung gebündelt. Die Naturschutzabteilung in der HLNUG wird entsprechend den wachsenden Anforderungen gestärkt. Die Zuständigkeit für die Großschutzgebiete (Nationalpark, Biosphärenreservat) wird der Obersten Naturschutzbehörde zugeordnet.

8.4. Die Landschaftspflege wird gemeinsam mit Land- und Forstwirtschaft sowie den anerkannten Naturschutzverbänden und den Kommunen organisatorisch neu geordnet, um

  • 8.4.1. die Umsetzung der Bewirtschaftungspläne der Natura-2000- und der Naturschutz-gebiete sowie 8.4.2. die Durchführung der Kompensationsverpflichtungen nach der Eingriffsregelung aufgrund unvermeidlicher Eingriffe in die Natur und Landschaften zu verbessern.

8.5. Um Arten und Ökosystemen die Anpassung an den Klimawandel zu erleichtern, wird der Biotopverbund als „grüne Infrastruktur“ gestärkt und rechtlich durch die Integration in die Landes- und Flächennutzungsplanung abgesichert. Bei außerörtlichen Verkehrswegen werden bedarfsgerechte Querungshilfen (Grünbrücken, Faunatunnel) für Wildkatzen, Amphibien, Fledermäuse, Rehe und andere wildlebende Arten errichtet. Die Neuauflage des „Bundesprogramms Wiedervernetzung“ wird unterstützt.

8.6. Die Restvorkommen typischer gefährdeter Feldarten wie Rebhuhn, Feldhamster und Co. und die „Wiesenvögel“ werden durch spezielle Schutzprogramme unter Beteiligung sachkundiger Berater für die landwirtschaftlichen Betriebe gesichert. Die Jagd- und Schonzeiten für Rebhuhn und Feldhase werden entfristet.

8.7. Streuobstwiesen bleiben gesetzlich geschützt. Für ihre zeitgemäße Pflege wird im Rhein-Main- Gebiet ein Modellprojekt in Anlehnung an das LIFE-Projekt „Vogelschutz in Streuobstwiesen des Mittleren Albvorlandes und des Mittleren Remstales“ begonnen. Zum Erhalt der Streuobstwiesen durch ausreichende Pflege sind auskömmliche Finanzierungen sicher zu stellen.

8.8. Die Pflege von Gras- und Gehölzflächen an Straßen wird stärker an ökologischen Kriterien ausgerichtet und die Ergebnisse des „Eh-Da-Projektes“ werden für Hessen ausgewertet.

8.9. Während der Brut- und Setzzeit (01.03.-31.08.) wird die Holzernte im Wald verboten.

8.10. Das Monitoring für Luchs und Wolf wird personell verstärkt und in Kooperation mit dem AK Hessenluchs und den HLNUG-Wolfsberatern intensiviert. Die Zusammenarbeit mit den benachbarten Bundesländern wird vertieft. In Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft, der Jagd und den anerkannten Naturschutzverbänden wird kurzfristig ein Ausgleichsfonds für Nutztierrisse, der sich an den Erfahrungen in Bayern und anderen Bundesländern orientiert, geschaffen. Darüber hinaus wird die Konfliktlösung durch eine Versicherungslösung angestrebt. Die Beratung und Unterstützung beim Herdenschutz wird fortentwickelt. Der artenschutzrechtlich genehmigte Abschuss von Wölfen muss durch besonders geschultes Personal erfolgen. Der Wolf wird nicht dem Jagdrecht unterstellt.

8.11. Im Biosphärenreservat Rhön werden wertvolle extensive Grünlandstandorte effektiver geschützt und wiederhergestellt. Das Informationszentrum wird erneuert. Das in 2017 aktualisierte Rahmenkonzept wird umgesetzt.

8.12. Die von Bayern angeregte Gründung einer Biosphären-Region Spessart wird begrüßt und durch Schutzgebietsflächen in Hessen arrondiert. Es wird eine gemeinsame Biosphärenreservatsverwaltung angestrebt.

8.13. Die Natura-2000-Verordnungen werden um Gebote und Verbote erweitert. Die Grunddaten- erhebung wird wiederholt und die Bewirtschaftungsplanung wird abgeschlossen und umgesetzt.

8.14. Die Stiftung Hessischer Naturschutz (SHN) wird gestärkt und zum Träger von Naturschutz- großprojekten entwickelt.

9. Bürger- und Beteiligungsrechte sichern

Die Umwelt kann sich gegen Bedrohungen wie Versiegelung wertvoller Böden, Belastung des Grundwassers durch Pestizide und Düngemitteleinsatz oder der Klimagefährdung durch Treibhausgase nicht selbst zur Wehr setzen. Bürger*innen und gesetzlich anerkannte Verbände können bei Projekten, die auf die Umwelt einwirken, auf Entscheidungen Einfluss nehmen, Bedenken äußern und damit Sprachrohr und Anwalt für die Umwelt sein.

Wir fordern:

9.1. Beteiligungs- und Bürgerrechte werden gesichert und nicht durch Vorhaben der Planungsbeschleunigung etc. eingeschränkt. In der Regionalplanung wird für Bürger*innen und Umweltverbänden bei Zielabweichungsverfahren vom Regionalplan das Recht auf Verfahrensbeteiligung im Hessischen Landesplanungsrecht verankert.

10. Rundfunkrat

Der Rundfunkrat vertritt laut Gesetz über den Hessischen Rundfunk „die Allgemeinheit auf dem Gebiete des Rundfunks“. Die Belange des Umweltschutzes werden im Rundfunkrat bislang nicht berücksichtigt, obwohl sie als Staatsziel von hoher Bedeutung für die Allgemeinheit sind.

Wir fordern:

10.1. Die Umwelt- und Naturschutzverbände erhalten einen Sitz im Rundfunkrat des Hessischen Rundfunks.

#GudeWahlTreffen: Veranstaltungen zur Landtagswahl

Nachhaltige Stadtentwicklung

Veranstaltung zur Landtagswahl am 13.09.23 in Wiesbaden. Leider gibt es von dieser Veranstaltung keine Aufzeichnung.

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