März 2002
Einführung
Die juristische Auseinandersetzung um den Bau der A44 von Kassel nach Eisenach tritt für die Abschnitte Walburg und Hess. Lichtenau in die entscheidende Phase. Es besteht die konkrete Möglichkeit, dass für den Bereich Hess. Lichtenau trotz aller gebauten Tatsachen das Land eine neue Planung vorlegen muss. Das wir diesen positiven Zwischenstand erreicht haben, liegt auch an der bisherigen Unterstützung weit über die Region hinaus. Vielen Dank dafür. Der folgende Text beleuchtet einige Hintergründe und stellt die aktuelle Situation dar.
Für eine umweltverträgliche Verkehrspolitik in Nordhessen
Die beiden BUND-Kreisverbände Werra-Meißner und Kassel setzen sich seit 1991 im Rahmen der Aktionsgemeinschaft Verkehr Nordhessen (AVN) für eine umweltverträgliche Verkehrspolitik in Nordhessen ein. Die AVN ist der Zusammenschluss von ca. 30 Verbänden und Initiativen, die in der Region zwischen Kassel und Eschwege aktiv sind. Sie wurde u.a. gegründet, um den Bau der A44 von Kassel nach Wommen (Eisenach) zu verhindern.
Warum klagt der BUND?
Ziel des BUND ist eine umweltverträgliche Gesamtplanung ohne naturzerstörenden und verkehrspolitisch unsinnigen Autobahnbau. Der Bau der Autobahn Kassel - Wommen zerstört unwiederbringlich hochwertige Naturschutzgebiete, teilweise von europäischem Rang (sogenannte FFH-Gebiete). Das nordhessische Bergland zeichnet sich u.a. durch das Vorkommen von Wildkatze, Schwarzstorch, Uhu, Wanderfalke und Orchideen aus. Im Abschnitt Hess. Lichtenau betrifft dies die Biotope Pfeiffengraswiesen und Kalktuffquelle, und damit die Lebensräume des Raubwürgers und des schwarzen Ameisenbläulings (prioritäre Arten gemäß Naturschutzgesetz).
Die scheinbar perfekte Autobahnplanung hält detaillierter fachwissenschaftlicher Überprüfung nicht Stand. Letztlich geht es um die Frage, welches Gewicht (europäisches) Naturschutzrecht gegenüber massiven Eingriffen in Natur und Landschaft z.B. durch einen regionalen Autobahnbau hat.
Wir halten einen "Umweg" von ca. 40 km über die A7 nach Bad Hersfeld und weiter über die A4 Richtung Osten insbesondere für den LKW-Verkehr für zumutbar. Nachtfahrverbote für LKW und wo erforderlich Ortsumfahrungen können die Belastungen der Anwohner der heutigen Bundesstraße B7 deutlich reduzieren.
Planungsgeschichte A44
Anfang der 90er Jahre wurde infolge des steigenden PKW- und LKW-Verkehrs auf der B7 nach der Grenzöffnung der Ruf nach einem Ausbau der B7 bzw. nach dem Bau der Autobahn laut. Verkehrspolitischer Hintergrund: In den 70er Jahren wurde die B7 bereits ausgebaut, um an bestimmten Stellen 20.000 Kfz aufzunehmen. In vielen Ortschaften wurde die Bundesstraße bewusst in der Ortslage belassen. Heute befahren 13.000 bis 20.000 Fahrzeuge die Straße. 1985 erfolgte die Stillegung der Bahnstrecke Kassel - Eschwege für den Personenverkehr.
Zunächst setzte die hessische rot-grüne Regierung (damaliger Ministerpräsident war Hans Eichel) auf den in der Regel dreispurigen Ausbau der B7. Ein Lückenschluß der alten Bahnlinie über Eschwege hinaus nach Osten (die frühere Mitte-Deutschland-Bahn) wurde nicht diskutiert. Die Bundesregierung (Verkehrsminister Krause) setzte auf den Autobahnbau. Die A44 wurde vom Deutschen Bundestag 1993 als "Verkehrsprojekt Deutsche Einheit" in den vordringlichen Bedarf aufgenommen. Zitat aus dem Gesetz: "Mit dem Neubau der A44 Kassel - Herleshausen (Eisenach) und dem sechsstreifigen Ausbau der A4 zwischen Eisenach und Dresden (...) wird die Verbindung der Zentren Rhein/Main und Rhein/Ruhr mit Thüringen (und) Sachsen erheblich verbessert. Die Maßnahme stellt einen wesentlichen Beitrag zur Beseitigung bestehender Verkehrsengpässe dar und bewirkt dadurch sowohl eine Erhöhung der Verkehrssicherheit als auch eine spürbare Entlastung des regionalen Straßennetzes."
Die Landesregierung gab schließlich nach und versuchte ab 1995 gegen den Widerstand vor Ort eine ortsnahe Autobahntrasse entlang der B7 durchzusetzen ("landschafts- und strukturangepasste Regionalautobahn"). Die A44 soll an der Anschlussstelle Kassel-Ost an die A7 angebunden werden. Beachtenswert ist der Widerspruch zwischen dem Bundesgesetz und der Ausführungsplanung.
Bereits damals stand fest, dass es keinen konfliktarmen Korridor geben würde. Wertvolle Naturschutzgebiete würden verloren gehen, selbst das Gutachten der Planungsbehörden sprach von "hohem Raumwiderstand".
Der gesamte ca. 63 km lange Abschnitt zwischen Kassel und Wommen wurde in sechs Abschnitte unterteilt. Dies geschah auch in der Absicht bauliche Fakten zu schaffen, ohne das insbesondere die Auswirkungen auf Natur und Landschaft in den anderen Abschnitten geklärt sind. Der gesamte Bau wird nach heutigem Kostenstand 1 Milliarde Euro, d.h. pro Kilometer ca. 15 Millionen Euro verschlingen.
Bauen ohne Baugenehmigung
Im privaten Bereich nicht vorstellbar, beim Autobahnbau Realität: Bund und Land haben sich Mitte der 90er Jahre darauf geeinigt das bestehende Planungsrecht ("Beschleunigungsgesetz") anzuwenden, das einen Bau trotz bestehender Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluß zulässt. Entsprechend erfolgte 1999 im Abschnitt Walburg feierlich der erste Spatenstich, ohne auch nur das vom BUND beantragte Eilverfahren abzuwarten. Der BUND verlor das Eilverfahren, im Hauptverfahren ist hingegen noch keine Entscheidung getroffen. Jedoch wird fleißig auf Kosten der Steuerzahler weitergebaut. Die Arbeiten werden bewusst unter dem Risiko geführt, Baumaßnahmen wieder rückgängig machen zu müssen.
In diesem Zusammenhang ist auch die Stadt Hess. Lichtenau zu kritisieren, die im Vorgriff ein Gewerbegebiet an der erwarteten Nordtrasse errichten lässt. Dies kann sich als unverantwortliche Fehlplanung erweisen.
Aktueller Stand der Klagen
Bauabschnitt Hess. Lichtenau
Der Antrag des BUND auf sofortigen Baustopp (Eilverfahren) wurde nach längerem juristischem Argumentationsaustausch von beiden Seiten für erledigt erklärt. Die Kosten für dieses Verfahren hat das Bundesverwaltungsgericht (BVG) dem Land Hessen auferlegt, da das Land erst im Laufe des Verfahrens erklärt hat, mit den Baumaßnahmen bei Hess. Lichtenau (FFH-Gebiet) zu warten, bis eine Entscheidung des BVG vorliegt. Zunächst hatte das Land Hessen erklärt, ein Baustopp würde den Bau der A44 in diesem Abschnitt um mindestens ein Jahr verzögern.
Nach der mündlichen Verhandlung vor dem BVG wurde vom Gericht am 18.12.2001 ein sogenannter Aufklärungsbeschluß getroffen. Das Land Hessen musste bis zum 15.02.2002 darlegen, ob eine Südumfahrung von Hess. Lichtenau unter FFH-Gesichtspunkten im Verfahren geprüft wurde. Es muss dargelegt werden, dass die gewählte Nordumfahrung durch das potientielle FFH-Gebiet "Lichtenauer Hochland" naturschutzfachlich den geringsten Eingriff darstellt. Die vom Land Hessen vorgelegten Unterlagen lassen dies nicht erkennen.
Bauabschnitt Walburg
Der Antrag des BUND auf sofortigen Baustopp (Eilverfahren) wurde vom Verwaltungsgerichtshof Kassel (VGH) abgelehnt. Die Begründung des VGH ist juristisch äußerst umstritten. U.a. wurden verschiedene vom BUND benannte Sachverhalte als nicht termin- und sachgerecht ohne inhaltliche Prüfung zurückgewiesen. Die Klage selbst wurde vom VGH noch nicht entschieden. Eine Entscheidung ist in diesem Jahr zu erwarten.
Abschnitt Sontra (Ulfen - Herleshausen/Wommen)
Das Planfeststellungsverfahren ist abgeschlossen worden. Neben anderen hat auch der BUND im September 2001 Einwendungen (rund 130 Seiten) erhoben. Das geplante Vorhaben ist nach Meinung des BUND aufgrund von fehlerhaften und unvollständigen Untersuchungen sowie fehlerhafter Abwägung der Planungsbehörde nicht genehmigungsfähig. Eine Stellungnahme der Planungsbehörde steht dazu noch aus. Gemeinsam mit privaten Klägern wird der BUND auch in diesem Abschnitt, nach Vorliegen des Planfeststellungsbeschluß ggf. Klage einreichen. Dies wird voraussichtlich im Frühjahr/Sommer 2002 der Fall sein.
Rückfragen bitte an:
Klaus Schotte, Sprecher Aktionsgemeinschaft Verkehr Nordhessen (AVN), Tel. 0561/878384